Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Zur steuerlichen Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen an. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gibt es ebenfalls einen bundeseinheitlichen Fragebogen. Für die umsatzsteuerliche Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurde bislang noch kein spezieller Fragebogen bundesweit aufgelegt.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden ab sofort folgende beiliegende Vordruckmuster eingeführt:

  • FsE jPöR Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
  • FsE OE Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder
  • FsE jPöR Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Ausfüllhilfe Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
  • FsE OE Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Ausfüllhilfe Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder (§ 18 Abs. 4f UStG)

(2) Die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder ist optional. Sofern sich die für die umsatzsteuerliche Erfassung notwendigen Informationen aus anderen Unterlagen, z. B. landesspezifischen Fragebögen, ergibt, wird es nicht beanstandet, wenn auf die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung verzichtet wird.

(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 – S-7532 / 19 / 10002 :005 vom 28.07.2022