Das Thema Erben und Vererben ist oft von Unsicherheiten und vermeintlichem Wissen geprägt. Doch gerade hier ist es entscheidend, sich fundiert zu informieren, um Vermögen zu sichern und den Frieden in der Familie zu wahren. Wir räumen mit fünf verbreiteten Irrtümern auf und zeigen Ihnen, wie Sie es besser machen können.
Irrtum 1: Nur das Berliner Testament sichert Ehepartner gut ab
Viele Ehepaare setzen auf das Berliner Testament, bei dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben. Das erscheint zunächst als gute Absicherung für den Überlebenden, insbesondere beim gemeinsamen Haus.
Besser: Das Berliner Testament kann steuerliche Nachteile haben, da Kinder Freibeträge verlieren und ihren Pflichtteil geltend machen könnten, was zu Konflikten und hoher Steuerlast führen kann. Erwägen Sie Alternativen wie Schenkungen zu Lebzeiten mit Nießbrauchvorbehalt. So übertragen Sie Eigentum, behalten aber Wohnrecht oder Mieteinnahmen. Der steuerliche Vorteil: Der Wert der Immobilie sinkt, was die Steuerlast der Kinder reduziert.
Irrtum 2: Sie können nur einmal steuerfrei Geld verschenken
Ein weitverbreiteter Glaube ist, dass größere Schenkungen an Kinder oder Enkel nur einmal im Leben steuerfrei möglich sind. Das ist falsch.
Besser: Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil – und das alle zehn Jahre. Somit können Kinder von Mutter und Vater zusammen alle zehn Jahre 800.000 € steuerfrei erhalten. Eine langfristige Schenkungsplanung kann erhebliche Erbschaftsteuern vermeiden.
Irrtum 3: Zuhause liegt Ihr Testament am besten
Die Aufbewahrung eines handschriftlichen Testaments zu Hause mag praktisch erscheinen, birgt aber Risiken: Zerstörung durch Brand oder Wasser, Verlust oder gar das unbefugte Verschwindenlassen.
Besser: Die Hinterlegung Ihres Testaments beim Nachlassgericht ist sicherer. Für einmalig 75 € plus 18 € für die Eintragung im Zentralen Testamentsregister ist Ihr letzter Wille rechtssicher verwahrt und wird im Todesfall zuverlässig gefunden.
Irrtum 4: Sparen Sie sich den Notar
Ein notarielles Testament kostet Geld, das stimmt. Es kann Sie und Ihre Erben aber vor deutlich höheren Kosten und Problemen bewahren.
Besser: Ein Notar berät Sie, prüft Ihre Testierfähigkeit und hilft bei einer klaren und rechtssicheren Formulierung. Das ist besonders wichtig bei komplexen Vermögensverhältnissen. Zudem kann ein notarielles Testament den Erbschein ersetzen, was Erben Zeit, Geld und Nerven spart.
Irrtum 5: Die ganze Familie hat Anspruch auf den Pflichtteil
Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass alle Familienmitglieder einen Pflichtteilsanspruch haben. Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist jedoch begrenzt.
Besser: Pflichtteilsberechtigt sind nur:
- Kinder (auch adoptierte oder nichteheliche)
- Ehepartner (wenn die Ehe zum Todeszeitpunkt bestand)
- Eltern des Verstorbenen (falls keine Nachkommen leben)
- Enkel und Urenkel (nur wenn deren Eltern bereits verstorben sind)
Geschwister, Tanten, Onkel oder Cousins haben in der Regel keinen Pflichtteilsanspruch.
Fazit und Praxistipp
Erben und Vererben ist ein sensibles und komplexes Thema. Wer voraussieht und sich informiert, schützt seine Liebsten vor Streit und unnötiger Steuerlast. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, prüfen Sie Alternativen zum Berliner Testament und nutzen Sie steuerliche Spielräume bei Schenkungen.
Unser Tipp: Erstellen Sie gemeinsam mit einer Fachperson einen individuellen Nachlassplan. Denken Sie daran: Ein Testament ist keine einmalige Entscheidung, sondern sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.