Hochwasser: Hilfsangebote für Betroffene im Überblick

Langsam entspannt sich die Lage in den Hochwassergebieten, die Pegelstände gehen vielerorts zurück. Ziel der Bundesregierung ist es, den Betroffenen möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen. Hier gibt es Informationen für betroffene Bürger und Unternehmen zu Soforthilfen, Hotlines und mehr.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das Bundesinnenministerium damit beauftragt, die Hilfsmaßnahmen zu koordinieren. Dort ist der Stab „Fluthilfe“ eingerichtet worden, um die Aufbauhilfen des Bundes mit den Ländern abzustimmen.

Soforthilfen vor Ort
Mit Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen hat das Innenministerium bereits Abkommen über Soforthilfen für private Haushalte vereinbart. Weitere werden in den nächsten Tagen folgen. Sie schaffen die Basis, um die Bundesländer finanziell bei der Soforthilfe zu unterstützen. Zu jedem Euro, den ein Land zur Verfügung stellt, gibt der Bund einen Euro dazu. So soll unbürokratische und schnelle Hilfe vor Ort ermöglicht werden.

Die Soforthilfen werden bereits seit mehreren Tagen ausgezahlt. Sie sollen vor allem die erste Not der Betroffenen lindern und sind zum Beispiel für neue Kleider oder Möbel gedacht. Anträge auf Soforthilfe und sonstige Ansprüche zur Hilfeleistung können Betroffene bei den kommunalen Einrichtungen stellen. Die meisten der betroffenen Kommunen haben Bürger-Hotlines eingerichtet und stellen Informationen ins Internet.

Rat in Versicherungsfragen
Die zentrale Anlaufstelle für Hochwassergeschädigte ist die gebührenfreie Telefonnummer 0800-100 37 11. Hier erhalten Betroffene besonders zu vertrags- und versicherungsrechtlichen Fragen Unterstützung. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr erreichbar. Sie wurde von den Verbraucherzentralen mit Unterstützung des Bundesverbraucherministeriums eingerichtet.

Hilfe für Betriebe
Betriebe, die von hochwasserbedingten Arbeitsausfällen betroffen sind, können für ihre Beschäftigten und Auszubildenden Kurzarbeitergeld beantragen. Außerdem übernimmt der Bund bei Kurzarbeit in unmittelbar von der Flut betroffenen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge. Bei Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld können sich Betriebe an die bundesweite kostenfreie Servicenummer 0800-455 55 20 wenden.

Auch die KfW Förderbank hat eine kostenlose Hotline für Unternehmen eingerichtet. Sie ist unter 0800-539 90 01 zu erreichen. Informationen zu Schäden an Wohnhäusern gibt die Bank unter 0800-539 90 02, kommunale oder soziale Einrichtungen können sich an die 0800-539 90 08 wenden. Die KfW stellt in ihrem „Aktionsplan Hochwasser“ privaten Haushalten, Unternehmen und Kommunen Kredite in einem Gesamtvolumen von zunächst 100 Millionen Euro zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung.

Schnelle Unterstützung mit der 115
Wichtige Auskünfte erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die einheitliche Behördennummer 115, sofern ihre Region an die Nummer angeschlossen ist (zum Beispiel Dresden oder Magdeburg). Zahlreiche Institutionen haben hierfür Informationen bereit gestellt, darunter der Bund, das Technische Hilfswerk und die KfW Förderbank.

Anrufer können sich zum Beispiel über Hochwasservorhersagen, Maßnahmen zur Soforthilfe oder steuerliche Erleichterungen für Hochwassergeschädigte informieren. Die 115 ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr aus dem Festnetz und mehreren Mobilfunknetzen zum Ortstarif erreichbar.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 19.06.2013