Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen

Leitsatz

Der Unternehmer darf den ihm obliegenden sicheren Nachweis der materiellen Tatbestandsmerkmale einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch jenseits der formellen Voraussetzungen gemäß § 6a Abs. 3 UStG i. V. m. §§ 17a ff. UStDV nicht in anderer Weise als durch Belege und Aufzeichnungen führen.

Quelle: BFH, Urteil V R 14/14 vom 19.03.2015