Keine steuerliche Rücklage für Risikoausgleich in der Land- und Forstwirtschaft

Berlin: (hib/EIS) Die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage ist nicht geplant. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/893) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu den Rahmenbedingungen für ein verbessertes Risikomanagement in der Land- und Forstwirtschaft (19/676) hervor. Das im Jahr 2011 im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft durchgeführte Forschungsprojekt der Universität Hohenheim „Diskussion und Bewertung der möglichen Einführung einer Risikoausgleichsrücklage zum Ausgleich von wetter- und marktbedingten Risiken in der Landwirtschaft“ sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage nicht zu den erwünschten Entlastungseffekten in der Landwirtschaft führen würde. Stattdessen sei die Einführung einer mehrjährigen Gewinnglättungsregelung vorgeschlagen worden. Weiter heißt es in der Antwort, dass grundsätzlich ein marktorientierter Kurs in der Agrarpolitik verfolgt werde, der im Risikomanagement privatwirtschaftliche Lösungsansätze im Rahmen von Rücklagen, Versicherungen und Verträge vorsehe. Staatliche Maßnahmen sollen nur in besonderen Situationen und Krisen erfolgen. Darüber hinaus kündigt die Regierung an, im Herbst 2018 einen Bericht zum Krisen- und Risikomanagement in der Landwirtschaft vorlegen zu wollen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 112/2018