Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln haben ihre neuen Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben.
Auf den Bedarf eines Kindes ist das Kindergeld anzurechnen, und zwar bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte, bei volljährigen Kindern in vollem Umfang. Ab dem 1. Juli 2019 erhöht sich das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind von derzeit 194 Euro auf 204 Euro, für ein drittes Kind von derzeit 200 Euro auf 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind von derzeit 225 Euro auf 235 Euro. Die Zahlbeträge bis zum 30. Juni 2019 ergeben sich aus der Zahlbetragstabelle II.1. und diejenigen ab dem 1. Juli 2019 aus der Zahlbetragstabelle II.2.
Weitere Änderungen in den Kölner Unterhaltsleitlinien finden sich in Ziffern 2.8 (Pflegegeld), 18 (Ansprüche nach § 1615l BGB) und 21.5 (Anpassung des Selbstbehalts).
Die Unterhaltsleitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Köln erarbeitet worden, um Anwendungshilfen für häufig wiederkehrende unterhaltsrechtliche Fallgestaltungen zu geben und in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen. Die Leitlinien können die Familienrichter allerdings nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls – dies gilt auch für die „Tabellensätze“ – nicht antasten.
Quelle: OLG Köln, Pressemitteilung vom 27.12.2018