Künftig geringere Krankenkassenbeiträge für Kleinselbstständige

Eine Gesetzesänderung bringt für freiwillig versicherte Kleinselbstständige eine deutliche Entlastung. Sie haben nun mehr Zeit, ihre Steuerunterlagen bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Außerdem können Krankenkassen die Beiträge rückwirkend senken, auch wenn aufgrund säumiger Steuerunterlagen bereits der Höchstsatz von monatlich 800 Euro festgesetzt war.

Die bisherige Regelung war für viele Kleinselbstständige existenzbedrohend. Denn wenn sie ihre Steuerunterlagen nicht innerhalb von drei Jahren bei ihrer Krankenkasse einreichten, wurde ihnen der Höchstbeitrag berechnet. Das bedeutete, dass sie auch dann einen Beitrag von rund 800 Euro monatlich zahlen mussten, wenn ihr tatsächliches Einkommen deutlich niedriger war.

Die Verbraucherzentralen hatten bereits seit Jahren gefordert, dass auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist eingereichte Steuerunterlagen zu berücksichtigen sind. Nun hat der Gesetzgeber diese Forderung erfüllt.

Kleinselbstständige, die die Frist versäumten und bereits den Höchstsatz zahlen mussten, können ebenfalls von der neuen Regelung Gebrauch machen und den Beitrag rückwirkend herabsetzen lassen. Dazu müssen sie ihre Steuerunterlagen bei ihrer Krankenkasse einreichen und einen Antrag auf Herabsetzung des Beitrags stellen.

Die Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Verbraucherschutzes für freiwillig versicherte Kleinselbstständige. Sie entlastet diese von hohen Beitragsforderungen und trägt dazu bei, dass sie ihre Existenzsicherung besser gewährleisten können.