Landwirtschaftlich bewirtschaftetes Grundstück als Betriebsstätte i. S. von § 12 AO

BFH, Urteil I R 68/12 vom 02.04.2014

Leitsatz

Bewirtschaftete Grundstücksflächen, die zu einem inländischen landwirtschaftlichen Betrieb gehören und im grenznahen Ausland (hier: den Niederlanden) belegen sind, können als Betriebsstätte i. S. von § 12 AO zu qualifizieren und die hierdurch erzielten Einkünfte deshalb gemäß § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG 2002 n. F. vom sog. Progressionsvorbehalt auszunehmen sein.