Leasingsonderzahlung bei Kfz Überlassung mit Nutzungsbewertung nach Fahrtenbuchmethode

Wird einem Arbeitnehmer ein Fahrzeug unentgeltlich auch für die Privatnutzung überlassen, kann der private Nutzungsanteil durch ein Fahrtenbuch ermittelt werden. Der Sachbezug ist dann entsprechend der angefallenen Kfz Kosten zu berechnen. Wird vom Arbeitgeber bei einem Leasingfahrzeug eine Leasingsonderzahlung geleistet, gehört diese nicht zu den Kosten des Jahres, sondern – entsprechend der ertragsteuerlichen Behandlung der Leasingsonderzahlung – nur der auf das Nutzungsjahr entsprechende Anteil.

BFH, Urt. v. 03.09.2015, VI R 27/14