Mehrwertsteuerbetrug: EU-Rat einigt sich auf stärkere Zusammenarbeit mit EU-Ermittlungsbehörden

EUStA und OLAF sollen besseren Zugang zu Mehrwertsteuerdaten erhalten

Der Rat der Europäischen Union hat sich am 5. Mai 2026 vorläufig auf neue Vorschriften zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs geeinigt. Ziel ist eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem Netzwerk Eurofisc. Die neuen Regeln sollen insbesondere Ermittlungen bei grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug beschleunigen.

Hintergrund: Karussellbetrug bleibt ein erhebliches Problem

Grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug, insbesondere der sogenannte Missing-Trader-Betrug oder Karussellbetrug, verursacht in der EU erhebliche Steuerausfälle. Nach Angaben der Europäischen Kommission belaufen sich die jährlichen Schäden auf 12,5 Mrd. Euro bis 32,8 Mrd. Euro. Häufig stehen organisierte kriminelle Strukturen hinter solchen Betrugsmodellen.

Beim klassischen Karussellbetrug werden Waren oder Dienstleistungen über mehrere Unternehmen in verschiedenen EU-Staaten gehandelt. Ein Beteiligter vereinnahmt Umsatzsteuer, führt diese aber nicht ab und verschwindet. Andere Unternehmen in der Lieferkette machen gleichzeitig Vorsteuer geltend. Dadurch entstehen erhebliche Steuerausfälle.

Was soll sich ändern?

Der neue Rechtsrahmen soll der EUStA und OLAF einen direkteren Zugang zu wichtigen Mehrwertsteuerdaten über grenzüberschreitende Umsätze ermöglichen. Dazu gehören auch Informationen aus Eurofisc, dem EU-Netzwerk zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug.

Eurofisc dient dem schnellen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Künftig sollen die EU-Ermittlungsbehörden gezielter und schneller auf relevante Daten zugreifen können, um Betrugsfälle frühzeitig zu erkennen und Ermittlungen effizienter zu koordinieren.

Bedeutung von EUStA, OLAF und Eurofisc

StelleAufgabe
EUStAStrafrechtliche Ermittlungen und Verfolgung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU
OLAFVerwaltungsrechtliche Untersuchungen bei Betrug, Korruption und sonstigen Unregelmäßigkeiten zulasten der EU
EurofiscNetzwerk der Mitgliedstaaten zum Austausch von Informationen über Mehrwertsteuerbetrug

Durch den verbesserten Informationszugang sollen Ermittlungen nicht mehr so stark von langwierigen bilateralen Auskunftswegen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten abhängen.

Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010

Die neuen Vorschriften sollen als Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 erlassen werden. Diese Verordnung regelt bereits heute die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs innerhalb der EU.

Damit wird kein isoliertes neues System geschaffen, sondern der bestehende europäische Kooperationsrahmen erweitert.

Zusammenhang mit digitalisierten Meldepflichten bis 2030

Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit weiteren EU-Vorhaben zur Digitalisierung der Mehrwertsteuer. Der Rat verweist darauf, dass bereits eine Einigung erzielt wurde, die Mehrwertsteuermeldepflichten für Unternehmen bei grenzüberschreitenden B2B-Umsätzen bis 2030 vollständig zu digitalisieren. Auch dies soll die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug unterstützen.

Für Unternehmen bedeutet das perspektivisch: Die Umsatzsteuer-Compliance im EU-Geschäft wird digitaler, transparenter und stärker datenbasiert.

Bedeutung für Unternehmen

Rechtmäßig handelnde Unternehmen sollen durch die Maßnahmen nicht belastet, sondern mittelbar geschützt werden. Umsatzsteuerbetrug verzerrt den Wettbewerb, weil betrügerische Anbieter Preise kalkulieren können, die ordnungsgemäß handelnde Unternehmen nicht darstellen können.

Gleichzeitig ist zu erwarten, dass grenzüberschreitende Umsatzsteuerdaten künftig schneller analysiert und abgeglichen werden. Unternehmen mit EU-Geschäft sollten daher besonders auf eine saubere Dokumentation achten.

Relevant ist dies insbesondere für:

  • innergemeinschaftliche Lieferungen,
  • innergemeinschaftliche Erwerbe,
  • Reihengeschäfte,
  • Dreiecksgeschäfte,
  • Online-Handel,
  • grenzüberschreitende Dienstleistungen,
  • Handelsketten mit mehreren EU-Staaten,
  • Branchen mit erhöhtem Betrugsrisiko.

Praxishinweis

Unternehmen sollten ihre Umsatzsteuerprozesse bei grenzüberschreitenden Umsätzen regelmäßig prüfen. Besonders wichtig sind vollständige und widerspruchsfreie Nachweise.

Empfehlenswert ist insbesondere:

  • USt-IdNr. des Geschäftspartners qualifiziert prüfen,
  • Gelangensnachweise und Transportbelege vollständig dokumentieren,
  • Rechnungsangaben sorgfältig kontrollieren,
  • Zusammenfassende Meldungen fristgerecht und korrekt abgeben,
  • ungewöhnliche Lieferketten oder Zahlungswege kritisch prüfen,
  • Geschäftspartner bei größeren Transaktionen sorgfältig plausibilisieren,
  • interne Umsatzsteuer-Compliance dokumentieren.

Gerade bei neuen Geschäftspartnern, ungewöhnlich hohen Margen, kurzfristigen Lieferketten oder abweichenden Zahlungswegen sollte erhöhte Vorsicht gelten.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament muss noch seine Stellungnahme zu dem Dossier abgeben. Diese wird derzeit für Juli 2026 erwartet. Anschließend soll der Rat die neuen Vorschriften förmlich annehmen. Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Fazit

Die Einigung des EU-Rates ist ein weiterer Schritt zur stärkeren Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs. EUStA und OLAF sollen schneller und direkter auf relevante Mehrwertsteuerdaten zugreifen können. Dadurch sollen Ermittlungen beschleunigt, Betrugssysteme früher erkannt und die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten und der EU besser geschützt werden.

Für Unternehmen mit EU-Geschäft bedeutet dies: Die Anforderungen an eine saubere Umsatzsteuerdokumentation und belastbare Compliance-Prozesse werden weiter an Bedeutung gewinnen.

Quelle: Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 05.05.2026, „Mehrwertsteuerbetrug: Rat einigt sich auf verstärkte Zusammenarbeit mit EU-Ermittlungsbehörden“.