Neue Maßnahmen der Bundesregierung zur steuerlichen Entlastung und Verbesserung der Investitionsbedingungen

Gesetz zur Steuerfortentwicklung

Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 und den Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) beschlossen. Diese Gesetzentwürfe sollen die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sicherstellen und eine Vielzahl von Entlastungen bei der Einkommensteuer umsetzen. Hier sind die wichtigsten Punkte der neuen Maßnahmen, die darauf abzielen, inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden und die Investitionsbedingungen zu verbessern.

Freistellung des Existenzminimums und Verbesserungen für Familien mit Kindern

Anpassung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag wird rückwirkend für 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Für die Jahre 2025 und 2026 sind weitere Anhebungen um 300 Euro auf 12.084 Euro bzw. um 252 Euro auf 12.336 Euro geplant. Diese Anpassungen sollen die verfassungsrechtlich erforderliche Freistellung des Existenzminimums sicherstellen und kleinere sowie mittlere Einkommen vor progressionsbedingten Steuererhöhungen schützen.

Erhöhung des Kinderfreibetrags und Kindergelds

Der Kinderfreibetrag wird für 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben. Weitere Erhöhungen sind für 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und für 2026 um 156 Euro auf 6.828 Euro geplant. Zusätzlich wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich angehoben und ab 2026 regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst, wobei eine Erhöhung auf 259 Euro monatlich vorgesehen ist.

Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Sofortzuschlag im SGB II, SGB XII, SGB XIV, AsylbLG und BKGG um 5 Euro auf 25 Euro erhöht. Dies soll die Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe, Teilnahme an Bildung sowie am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Kinder und Jugendliche verbessern.

Gerechtere Lohnsteuerbelastung

Ab dem 1. Januar 2030 werden die Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren für Ehegatten und Lebenspartner überführt. Dies ermöglicht die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn zu berücksichtigen, was eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung zur Folge hat.

Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht

Der Gesetzentwurf stellt klar, dass steuerbegünstigte Körperschaften auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Zudem wurde eine Regelung zu Photovoltaikanlagen für gemeinnützige Organisationen aufgenommen, um deren Engagement zu fördern.

Umsetzung der Wachstumsinitiative

Einführung der Gruppen- bzw. Pool-Abschreibung

Die Reform der Sammelabschreibungen wird durch die Einführung der Gruppen- bzw. Pool-Abschreibung umgesetzt. Dies bietet ein einfaches, bürokratiearmes und digitalisierungstaugliches Abschreibungsinstrument.

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird fortgeführt und auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, höchstens 25 Prozent, angehoben.

Erhöhung der Forschungszulage

Die Bemessungsgrundlagenhöchstbeträge für förderfähige Aufwendungen nach dem 31. Dezember 2024 werden auf 12 Mio. Euro angehoben.

Weitere steuerliche Regelungen

Generationenkapitalgesetz

Mit dem Generationenkapitalgesetz wird eine Stiftung errichtet, die zur Reduzierung der Belastungen des Rentensystems beitragen soll. Aus den Überschüssen der Stiftung wird ein Finanzierungsbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung geleistet. Die Stiftung wird aus Gründen des Gemeinwohls teilweise steuerbefreit.

Erweiterung der Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen

Die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen wird unter bestimmten Voraussetzungen auch auf innerstaatliche Gestaltungen ausgedehnt.

Elektronische Übermittlung von Sterbefallanzeigen

Durch die elektronische Übermittlung von Sterbefallanzeigen an die Erbschaftsteuer-Finanzämter soll der Versand von Papier reduziert und eine medienbruchfreie Verarbeitung der übermittelten Informationen erreicht werden.

Fazit

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die steuerliche Belastung gerechter zu verteilen, inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden und die Investitionsbedingungen zu verbessern. Familien, Kinder und Geringverdiener profitieren besonders von den neuen Regelungen. Gleichzeitig werden wichtige Schritte zur Umsetzung der Wachstumsinitiative unternommen, um den Standort Deutschland langfristig attraktiver zu gestalten.

Für detaillierte Beratung und um von den neuen steuerlichen Vorteilen optimal zu profitieren, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die Expertise Ihres Steuerberaters, um die neuen steuerlichen Regelungen bestmöglich zu Ihrem Vorteil zu nutzen.