Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Köln ab 01.01.2015

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln haben ihre neuen Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfskontrollbeträge der Tabelle und die Selbstbehaltssätze und entsprechen den neuen Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle 2015.

Die Unterhaltsleitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Köln erarbeitet worden, um Anwendungshilfen für häufig wiederkehrende unterhaltsrechtliche Fallgestaltungen zu geben und in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen. Die Leitlinien können die Familienrichter allerdings nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls – dies gilt auch für die „Tabellen-Unterhaltssätze“ – nicht antasten.

Die neu gefassten Leitlinien stehen ab sofort auf der Homepage des Oberlandesgerichts Kölnunter der Rubrik „Rechts-Infos“ zur Verfügung. Über Links können dort zugleich die ebenfalls zum 1. Januar 2015 aktualisierte sog. Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt dient, sowie die von den Familiensenaten der süddeutschen Oberlandesgerichte herausgegebenen und ebenfalls zum 1. Januar 2015 geänderten Süddeutschen Leitlinien aufgerufen werden.

Hinweis:
Auch das OLG Hamm hat am 05.01.2015 neue Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.2015) bekannt gegeben.

Quelle: OLG Köln, Pressemitteilung vom 07.01.2015