BMWK, Pressemitteilung vom 29.10.2024
Gründerinnen, Gründer und Unternehmensnachfolgerinnen sowie -nachfolger können sich freuen: Ab dem 1. November 2024 steht ihnen ein neues, besonders attraktives Förderangebot zur Verfügung. Die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium der Finanzen haben den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge eingeführt. Diese Kooperation stärkt die Finanzierungsmöglichkeiten für Gründungen und Unternehmensnachfolgen und bringt durch zinsgünstige Darlehen und eine Absicherung der Hausbanken einen klaren Impuls für den Mittelstand.
Die Vorteile des neuen Förderangebots
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge bietet Gründerinnen und Gründern sowie Nachfolgern deutliche Vorteile:
- Zinsgünstige Darlehen: Die KfW stellt verbilligte Kredite aus Mitteln des ERP-Sondervermögens zur Verfügung.
- 100-prozentige Absicherung der Hausbanken: Bürgschaftsbanken entlasten die Hausbanken vollständig vom Kreditausfallrisiko, was auch die Antragsteller finanziell entlastet. Der Bund unterstützt die Bürgschaftsbanken dabei mit einer 80-prozentigen Rückgarantie.
- Keine Sicherheiten erforderlich: Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine eigenen Sicherheiten stellen, was den Zugang zur Finanzierung besonders einfach macht.
- Attraktive Konditionen und flexible Kombinationen: Die Förderung kann mit anderen Programmen und Bürgschaftsinstrumenten kombiniert werden, was die Finanzierungsmöglichkeiten zusätzlich erhöht.
Wichtige Programmeckpunkte
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge fördert Investitionen, Übernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen mit folgenden Eckpunkten:
- Finanzierung von bis zu 35 % eines Vorhabens mit einem maximalen Kreditbetrag von 500.000 Euro
- Zwei Laufzeitvarianten zur flexiblen Anpassung
- Unterstützung ohne Notwendigkeit eigener Sicherheiten und zu besonders günstigen Zinsen
Einfache Antragstellung und klare Abläufe
Das neue Förderangebot besticht durch eine transparente und unkomplizierte Beantragung. Der Ablauf sieht wie folgt aus:
- Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit bei ihrer Hausbank.
- Die Hausbank stellt den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank über die zentrale Plattform kapital.ermoeglicher.de.
- Nach der Garantieübernahme wird der Refinanzierungskredit bei der KfW beantragt, die diesen vollautomatisiert prüft und zusagt.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragstellung finden Interessierte auf kfw.de/077 oder direkt auf kapital.ermoeglicher.de.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)