Die Entscheidung, als Geschäftsführer einer GmbH tätig zu werden, ist ein bedeutender Schritt, der sowohl steuerliche als auch rechtliche Überlegungen erfordert. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist entscheidend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und rechtliche Risiken zu minimieren. Lassen Sie uns die wichtigsten Punkte beleuchten, die Sie berücksichtigen sollten.
1. Anstellungsvertrag: Das Fundament der Zusammenarbeit
Der Anstellungsvertrag, auch Geschäftsführervertrag genannt, bildet die Grundlage des internen Vertragsverhältnisses zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH. Es ist unerlässlich, dass dieser Vertrag schriftlich festgehalten wird, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Jede Änderung sollte ebenfalls schriftlich dokumentiert werden, um verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden.
2. Angemessenheit der Vergütung: Ein Balanceakt
Die Vergütung des Geschäftsführers muss angemessen sein. Kriterien wie Unternehmensgröße, Ertragssituation, Verantwortung und persönliche Qualifikationen spielen hierbei eine Rolle. Bei mehreren Geschäftsführern kann es sinnvoll sein, einen Vergütungsabschlag vorzunehmen, da die Anforderungen an jeden Einzelnen geringer sind.
3. Verhältnis zum Gesamtgewinn: Augenmaß bewahren
Ein gewissenhafter Geschäftsführer stellt sicher, dass der GmbH nach Zahlung seiner Bezüge eine angemessene Eigenkapitalverzinsung verbleibt. Dies ist wichtig, um die finanzielle Gesundheit des Unternehmens zu gewährleisten.
4. Vertragliche Gestaltung: Flexibilität nutzen
Neben dem klassischen Anstellungsvertrag kann der Geschäftsführer auch als selbstständiger Berater tätig werden. Hierbei ist es entscheidend, eine klare und eindeutige Vereinbarung im Voraus zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.
5. Organstellung: Rechtliche Absicherung
Der Geschäftsführer wird durch die Gesellschafterversammlung bestellt und im Handelsregister eingetragen. Diese Organstellung bleibt unabhängig von der Art des vertraglichen Verhältnisses bestehen, was für die rechtliche Absicherung von Bedeutung ist.
6. Vermeidung von Scheinselbständigkeit: Klarheit schaffen
Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Scheinselbständigkeit muss klar definiert sein. Unklare vertragliche Regelungen können zu erheblichen rechtlichen und steuerlichen Problemen führen.
7. Festgehalt und variable Vergütung: Tantieme mit Bedacht
Die Tantieme ist ein variabler Gehaltsbestandteil, der sich nach dem Unternehmenserfolg richtet. Hier sind einige zentrale Punkte zur Tantieme:
- Angemessenheit: Eine Tantieme darf nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen. Die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers sollte unter Berücksichtigung der Tantiemeleistungen angemessen sein.
- Verhältnis zum Festgehalt: Die Vergütung sollte aus einem festen Gehalt und variablen Bestandteilen bestehen. Gemäß den Vorgaben der KStR sollten mindestens 75 % der Bezüge aus einem festen und höchstens 25 % aus erfolgsabhängigen Komponenten (Tantieme) bestehen.
- Betriebliche Veranlassung: Die Vereinbarung einer Tantieme muss betrieblich veranlasst sein. Ein gewissenhafter Geschäftsführer wird eine Beteiligung am Unternehmenserfolg in Betracht ziehen, jedoch in ertragreichen Jahren eine zu hohe Belastung des Gewinns vermeiden.
- Besondere Situationen: In wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann eine Nur-Tantieme anerkannt werden, wenn auch ein unabhängiger Geschäftsführer eine solche Vereinbarung treffen würde, um die Fixkosten zu senken.
Fazit: Individuelle Lösungen finden
Die Anstellung als Geschäftsführer erfordert eine sorgfältige Planung und klare vertragliche Regelungen. Es ist ratsam, alle relevanten Aspekte eingehend zu besprechen, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
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