Jahressteuergesetz 2024: Was ändert sich für Kleinunternehmer?

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt ab 2025 einige wichtige Änderungen für Kleinunternehmer mit sich. Vor allem die Umsatzgrenzen und der Umgang mit deren Überschreitung werden neu geregelt. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Bisherige Regelungen:

Bisher galt: Wer im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € umsetzt, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Dadurch entfällt die Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Änderungen ab 2025:

  • Anhebung der Umsatzgrenzen:
    • Vorjahr: 25.000 € (statt 22.000 €)
    • Laufendes Jahr: 100.000 € (statt 50.000 €)
  • Sofortige Beendigung bei Überschreitung:
    • Wird die Grenze im Gründungsjahr überschritten, werden alle Umsätze über 25.000 € sofort umsatzsteuerpflichtig.
    • Im Folgejahr führt eine Überschreitung der 100.000 €-Grenze ebenfalls zum sofortigen Wegfall der Kleinunternehmerregelung.

Was bedeutet das für Kleinunternehmer?

  • Engmaschige Umsatzkontrolle: Die Umsätze müssen genau überwacht werden, um eine Überschreitung der Grenzen frühzeitig zu erkennen.
  • Rechtzeitige Umstellung: Bei Überschreitung muss die Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden. Ein geeignetes Buchhaltungssystem ist wichtig.

Beispiel:

Ein Kleinunternehmer erzielt im Jahr 2025 bis Oktober 24.000 € Umsatz. Im November überschreitet er die 25.000 €-Grenze und erzielt bis Dezember weitere 5.000 €. Die ersten 25.000 € bleiben steuerfrei, ab dem 25.001. Euro muss er Umsatzsteuer ausweisen.

Was bleibt gleich?

  • Kein Vorsteuerabzug: Kleinunternehmer können weiterhin keine Vorsteuer geltend machen.
  • Wechsel nur nach 5 Jahren: Ein Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung ist weiterhin nur nach 5 Jahren möglich (wenn man sich bei der Anmeldung dagegen entschieden hat).

Fazit:

Die neuen Regeln bieten mehr Flexibilität, erfordern aber auch mehr Aufmerksamkeit und Verwaltungsaufwand. Wer unsicher ist, sollte sich von einem Steuerberater beraten lassen.

Photovoltaik: Nullsteuer auch bei Installation im Jahr 2023!

Das Amtsgericht München hat ein wichtiges Urteil für alle Besitzer von Photovoltaikanlagen gefällt: Wurde die Anlage nach dem 01.01.2023 fertiggestellt, gilt der Nullsteuersatz, selbst wenn Teile der Installation bereits 2022 erfolgten.

Worum ging es in dem Fall?

Ein Verbraucher hatte im Juli 2022 eine Photovoltaikanlage in Auftrag gegeben. Die Installation zog sich jedoch bis ins Jahr 2023 hin, die endgültige Abnahme erfolgte erst im Mai 2023. Der Kunde verlangte die Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuer, da die Anlage erst nach Einführung des Nullsteuersatzes fertiggestellt wurde.

Die Entscheidung des Gerichts:

Das Amtsgericht München gab dem Kläger Recht. Begründung:

  • Einheitliche Leistung: Kauf und Installation der Anlage sind eine Einheit.
  • Zeitpunkt der Leistung: Die Leistung gilt erst als erbracht, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Anlage hat (hier: Abnahme und Netzanschluss im Mai 2023).

Was bedeutet das Urteil für Verbraucher?

  • Wer seine Photovoltaikanlage nach dem 01.01.2023 fertiggestellt hat, kann zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern.
  • Entscheidend ist der Zeitpunkt der Abnahme und des Netzanschlusses.

Was bedeutet das Urteil für Installateure?

  • Unternehmen müssen die Nullsteuerregelung beachten, wenn die Anlage nach dem 01.01.2023 fertiggestellt wird.
  • Dies gilt auch, wenn der Vertrag oder Teilleistungen bereits 2022 erbracht wurden.

Ausblick:

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber wegweisend für die Anwendung der Nullsteuervorschrift bei Photovoltaikanlagen sein.

Grundfreibetrag vorläufig: Was bedeutet das für Steuerzahler?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat entschieden, dass alle Einkommensteuerfestsetzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2023 vorläufig erfolgen. Grund dafür sind anhängige Musterverfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, den jeder Bürger jährlich steuerfrei verdienen darf. Er soll sicherstellen, dass das Existenzminimum nicht durch Steuern angegriffen wird.

Warum ist die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags fraglich?

Es gibt Zweifel, ob der aktuelle Grundfreibetrag tatsächlich ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern. Daher laufen Musterverfahren, die diese Frage klären sollen.

Was bedeutet die vorläufige Steuerfestsetzung?

  • Alle Einkommensteuerbescheide ab 2023 erhalten einen Vorläufigkeitsvermerk in Bezug auf den Grundfreibetrag.
  • Sollte das Musterverfahren zugunsten der Steuerzahler entschieden werden und der Grundfreibetrag erhöht werden, werden die Steuerbescheide automatisch angepasst.
  • Steuerzahler müssen keinen Einspruch einlegen, um von einer möglichen Änderung zu profitieren.

Welche Vorteile hat das für Steuerzahler?

  • Automatische Korrektur: Steuerzahler müssen nicht selbst aktiv werden, um von einer möglichen Erhöhung des Grundfreibetrags zu profitieren.
  • Rechtssicherheit: Die vorläufige Steuerfestsetzung schafft Klarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die anhängigen Verfahren.
  • Finanzielle Entlastung: Sollte der Grundfreibetrag erhöht werden, erhalten Steuerzahler möglicherweise eine Rückzahlung.

Fazit:

Die vorläufige Steuerfestsetzung ist eine positive Nachricht für Steuerzahler. Sie zeigt, dass die Finanzverwaltung die anhängigen Musterverfahren ernst nimmt und die Interessen der Bürger schützt.

BGH bestätigt harte Strafe im Cum-Ex-Skandal: Steuerhinterziehung wird nicht geduldet!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig, das den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt hatte.

Was sind Cum-Ex-Geschäfte?

Cum-Ex-Geschäfte sind komplexe Transaktionen, bei denen Aktien rund um den Dividendenstichtag so gehandelt werden, dass eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet wird. Dies führt zu ungerechtfertigten Steuererstattungen in Millionenhöhe und gilt als einer der größten Steuerskandale der Nachkriegszeit.

Welche Rolle spielte der Angeklagte?

Der verurteilte Rechtsanwalt und Steuerberater entwickelte ein Modell, um private Investoren in Cum-Ex-Geschäfte einzubinden. Er beriet, unterstützte und reichte Steuererklärungen mit falschen Angaben ein, um die unrechtmäßigen Erstattungen zu erhalten. Dafür kassierte er Provisionen, die nun ebenfalls eingezogen werden.

Die Entscheidung des BGH:

Der BGH wies die Revision des Angeklagten zurück und bestätigte damit die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Welche Bedeutung hat das Urteil?

  • Signalwirkung: Die Justiz geht konsequent gegen Steuerhinterziehung und den Missbrauch steuerrechtlicher Regelungen vor.
  • Abschreckungseffekt: Die harte Strafe und die Einziehung der Gewinne sollen potenzielle Täter abschrecken.
  • Stärkung des Vertrauens: Das Urteil trägt dazu bei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Steuersystem zu stärken.

Fazit:

Die Bestätigung der Verurteilung im Cum-Ex-Fall ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Steuerbetrug. Sie zeigt, dass die Justiz auch bei komplexen Finanzkonstruktionen konsequent durchgreift und Straftäter zur Rechenschaft zieht.

Einigung zur Tonnagesteuer: Griechenland und EU-Kommission finden gemeinsamen Kurs

Die Europäische Kommission und Griechenland haben sich auf eine Anpassung der griechischen Tonnagesteuerregelung geeinigt. Diese Einigung stellt sicher, dass die Unterstützung des griechischen Schifffahrtssektors im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften steht.

Worum geht es bei der Tonnagesteuer?

Die Tonnagesteuer ermöglicht es Schifffahrtsunternehmen, ihre Steuern basierend auf der Größe ihrer Flotte (Tonnage) zu zahlen, anstatt auf ihren tatsächlichen Gewinnen. Diese Regelung gibt es in Griechenland bereits seit 1975 und galt schon vor dem EU-Beitritt.

Warum musste die Regelung angepasst werden?

Die EU-Kommission hatte Bedenken, dass die griechische Tonnagesteuer in ihrer bisherigen Form nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Konkret ging es um:

  • Unpräzise Definition des Anwendungsbereichs und der Begünstigten
  • Steuervergünstigungen (z.B. auf Dividenden), die nicht mit den EU-Regeln vereinbar sind

Was wurde vereinbart?

Nach intensiven Verhandlungen einigte man sich auf folgende Änderungen:

  • Einschränkung von Steuervergünstigungen auf Dividenden und Kapitalerträge
  • Überarbeitung der Anwendung der Tonnagesteuer auf bestimmte Schiffstypen
  • Ausschluss der Erbschaftsteuerbefreiung

Welche Bedeutung hat die Einigung?

Die Einigung ist ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Schifffahrtssektors zu fördern und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu gewährleisten. Die angepasste Tonnagesteuer bietet Griechenland eine rechtssichere Grundlage für die Unterstützung seiner Schifffahrt.

Die wichtigsten Punkte der EU-Seeverkehrsleitlinien:

  • Staatliche Beihilfen für Schifffahrtsunternehmen sind möglich, dürfen aber den Wettbewerb nicht verzerren.
  • Die Besteuerung auf Tonnagebasis ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
  • Ziel ist es, faire Wettbewerbsbedingungen in der EU zu erhalten.

Fazit:

Die Einigung zwischen der EU-Kommission und Griechenland ist ein Beispiel für erfolgreiche Zusammenarbeit. Durch Dialog und Kompromissbereitschaft konnten Lösungen gefunden werden, die sowohl nationale Interessen als auch EU-weite Wettbewerbsregeln berücksichtigen.

Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz: Startschuss für mehr Wachstum und Innovation!

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für den Entwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) gegeben. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland stärken und jungen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erleichtern.

Was sind die Kernziele des ZuFinG II?

Das Gesetz knüpft an die Wachstumsinitiative der Bundesregierung an und setzt auf drei Säulen:

  1. Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen:
    • Anreize für Investments in Venture Capital
    • Anpassungen bei der Besteuerung von Fonds
    • Steuerliche Erleichterungen bei Reinvestitionen von Gewinnen
  2. Förderung von Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien:
    • Beseitigung rechtlicher Hemmnisse
    • Stärkung der Finanzierungskapazitäten für nachhaltige Investitionsprojekte
  3. Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich:
    • Streichung von Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten
    • Umsetzung von EU-Rechtsakten (EU-Listing Act, Echtzeitzahlungen)

Was sagt der Bundesfinanzminister?

Bundesfinanzminister Jörg Kukies betont die Bedeutung effizienter Kapitalmärkte für Innovation und Wachstum. Gerade junge Unternehmen und solche in der Wachstumsphase haben oft Schwierigkeiten, an Eigenkapital zu gelangen. Das ZuFinG II soll hier Abhilfe schaffen und gleichzeitig Kapitalmittel stärker in Infrastruktur- und Energieprojekte lenken.

Welche Vorteile bringt das Gesetz?

  • Unternehmen: Erleichterter Zugang zu Eigenkapital, insbesondere in Wachstumsphasen.
  • Investoren: Mehr Rechtssicherheit und steuerliche Anreize für Investitionen in zukunftsträchtige Bereiche wie erneuerbare Energien.
  • Finanzmärkte: Entbürokratisierung und effizientere Prozesse, auch für kleine und mittlere Unternehmen.

Ausblick:

Mit dem Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für Innovation und wirtschaftlichen Fortschritt. Der Entwurf zeigt, wie junge Unternehmen und Investoren unterstützt werden können, um die deutsche Wirtschaft zu stärken und die Energiewende voranzutreiben.

Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat: Das ändert sich für Steuerpflichtige

Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zugestimmt. Dieses Gesetz, das jährlich zahlreiche steuerliche Regelungen anpasst, wurde notwendig durch Änderungen in anderen Gesetzen, EU-Vorgaben und neue Rechtsprechung. Insgesamt wurden rund 40 Empfehlungen des Bundesrats in das Gesetz aufgenommen. Doch was bedeutet das konkret? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.


Die zentralen Neuerungen im Überblick

1. Vereinheitlichung der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Die Steuerbefreiung gilt nun für alle Gebäudearten mit einer maximal zulässigen Bruttoleistung von 30 kW (peak). Diese Änderung schafft klare Regeln für Betreiber kleiner Solaranlagen und unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien.

2. Erhöhung der absetzbaren Kinderbetreuungskosten

  • Absetzbarer Anteil: Steigt von zwei Dritteln auf 80 Prozent der Kosten.
  • Höchstbetrag: Erhöht sich von 4.000 Euro auf 4.800 Euro pro Kind.
    Diese Anpassung entlastet Familien und erhöht die steuerliche Attraktivität von Kinderbetreuungsangeboten.

3. Steuerermäßigungen bei Pflege- und Betreuungsleistungen

Wie bei haushaltsnahen Dienstleistungen wird für Pflege- und Betreuungsleistungen künftig eine Rechnung sowie die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers vorausgesetzt. Dadurch soll die Missbrauchsgefahr reduziert werden.

4. Elektronische Beantragung von Kindergeld

Die Beantragung von Kindergeld soll künftig vollständig elektronisch erfolgen können, was den Prozess erheblich vereinfacht und beschleunigt.

5. Beteiligung der Standortgemeinden an Gewerbesteuereinnahmen von Stromspeichern

Gemeinden, in denen Stromspeicher betrieben werden, profitieren künftig direkt vom Gewerbesteueraufkommen. Diese Regelung orientiert sich an der bereits bestehenden Praxis bei Wind- und Solaranlagen.

6. Weitergabe von Informationen zu unrechtmäßigen Zahlungen

Bewilligungsbehörden dürfen Informationen über unrechtmäßig erlangte Zahlungen, die sie von Finanzbehörden erhalten haben, an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Dies soll die Strafverfolgung erleichtern.


Steuerliche Freistellung des Existenzminimums

Parallel zum JStG 2024 wurde auch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen. Dieses sieht eine Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro vor. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt.

  • Rückwirkende Geltung: Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Begleitende Entschließung: Bürokratieabbau in der Landwirtschaft

In einer begleitenden Entschließung kritisierte der Bundesrat die unterjährige Absenkung der Durchschnittssätze für pauschalierende Landwirte. Er fordert, diese Regelung rückgängig zu machen, da sie kleine und mittlere Betriebe übermäßig belastet und den bürokratischen Aufwand verdoppelt. Die Bundesregierung wird die Vorschläge prüfen – konkrete Fristen gibt es hierfür nicht.


Wie geht es weiter?

Das Jahressteuergesetz tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft. Einzelne Regelungen gelten jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Steuerpflichtige sollten sich frühzeitig über die für sie relevanten Änderungen informieren, um optimal vorbereitet zu sein.


Fazit: Was das JStG 2024 für Steuerpflichtige bedeutet

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche technische Anpassungen, die in vielen Bereichen zu mehr Klarheit und Entlastung führen. Besonders Familien und Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen profitieren von den Änderungen. Dennoch zeigt die begleitende Entschließung, dass weiterhin Nachbesserungsbedarf besteht – insbesondere in der Landwirtschaft.

Für detaillierte Beratung zu den Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihre Steuerplanung stehen wir Ihnen als erfahrene Steuerberater gerne zur Verfügung!

WPK aktualisiert Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko

Die Financial Action Task Force (FATF) hat am 25. Oktober 2024 ihre Listen der Länder mit erhöhtem Geldwäscherisiko aktualisiert. Neu auf der sogenannten „Grauen Liste“ stehen nun Algerien, Angola, die Elfenbeinküste und der Libanon. Senegal wurde hingegen von dieser Liste gestrichen.

Die „Graue Liste“ umfasst Länder, die von der FATF einer verstärkten Überwachung unterzogen werden, da sie strategische Defizite in ihren Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese Länder haben sich jedoch verpflichtet, diese Mängel innerhalb festgelegter Zeitrahmen zu beheben.

Die „Schwarze Liste“ der FATF, die Länder mit erheblichen Mängeln in ihren Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufführt, blieb unverändert.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat ihre Übersicht der Länderlisten entsprechend aktualisiert und im Mitgliederbereich „Meine WPK“ bereitgestellt.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

Grünes Licht aus dem Bundesrat für Bürokratieabbau: Neue Verordnung soll Wirtschaft und Verwaltung entlasten

Am 22. November 2024 hat der Bundesrat der Bürokratieentlastungsverordnung zugestimmt. Diese Verordnung ergänzt das bereits verabschiedete vierte Bürokratieentlastungsgesetz und bringt umfassende Maßnahmen mit sich, die vor allem Unternehmen und die öffentliche Verwaltung entlasten sollen.

Millioneneinsparungen durch Bürokratieabbau

Die Verordnung umfasst 32 Rechtsänderungen, die laut Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 420 Millionen Euro und die Verwaltung um etwa vier Millionen Euro entlasten sollen. Besonders die Bundesländer sollen von diesen Einsparungen profitieren.

Zentrale Maßnahmen der Verordnung

Der Fokus der Verordnung liegt auf der Förderung der Digitalisierung, dem Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie der Vereinfachung von Verfahren. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  1. Digitalisierte Rechnungsstellung:
    Steuerberaterinnen und Steuerberater können künftig vollständig digital Rechnungen erstellen und versenden, was erheblich Zeit und Kosten spart.
  2. Anhebung der Meldeschwellen im Außenwirtschaftsverkehr:
    Die neuen Schwellenwerte entlasten Unternehmen im Kapital- und Zahlungsverkehr um rund 14 Millionen Euro jährlich.
  3. Elektronischer Versicherungsnachweis:
    Fahrzeugversicherer dürfen auf Wunsch der Versicherten eine elektronische Bescheinigung im einheitlichen PDF-Format ausstellen. Dies betrifft insbesondere zulassungsfreie Fahrzeuge und vereinfacht den Versicherungsnachweis.
  4. Digitalisierung im Lebensmittelrecht:
    Die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe erleichtert Herstellern und Verbrauchern den Zugang zu relevanten Daten.

Nächste Schritte

Der Bundesrat hat der Verordnung „nach Maßgabe“ zugestimmt, was bedeutet, dass der Text an einigen Stellen ergänzt oder geändert wurde. Die Bundesregierung muss diese Maßgaben umsetzen, bevor die Verordnung verkündet werden kann. Nach der Verkündung treten die meisten Regelungen am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.

Forderung nach weiteren Verbesserungen

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat zusätzliche Maßnahmen, insbesondere bei der Digitalisierung des Versicherungsnachweises:

  • Volldigitalisierte Lösungen:
    Das Vorzeigen eines PDF-Dokuments auf dem Smartphone wird als unzureichend angesehen. Es soll eine vollständig digitale Lösung entwickelt werden, die auch den Einzug von Versicherungsbestätigungen nach Erlöschen des Versicherungsschutzes ermöglicht.
  • Rechtssicherheit:
    Eine rechtssichere und technisch zeitgemäße Umsetzung wird als unerlässlich angesehen, um die Digitalisierung nachhaltig zu fördern.

Fazit

Die Bürokratieentlastungsverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung und Vereinfachung von Prozessen. Sie bringt erhebliche Einsparungen und erleichtert den Alltag von Unternehmen und Verwaltungen. Dennoch zeigen die Forderungen des Bundesrates, dass in einigen Bereichen, insbesondere bei der Digitalisierung, noch Verbesserungspotenzial besteht.

Die erfolgreiche Umsetzung der Verordnung wird zeigen, ob die angestrebten Ziele erreicht werden können und ob die Wirtschaft und Verwaltung langfristig von den Maßnahmen profitieren.

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025: Was sich ändert

Zum 1. Januar 2025 treten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung in Kraft. Grund hierfür ist die positive Lohnentwicklung, die eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen und der Versicherungspflichtgrenzen erforderlich macht. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung zugestimmt, sodass die Änderungen ab Jahresbeginn wirksam werden. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:


Anpassungen in der Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze:

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf:

  • 66.150 Euro im Jahr (5.512,50 Euro monatlich).
    Im Jahr 2024 lag diese Grenze noch bei 62.100 Euro (5.175 Euro monatlich).

Versicherungspflichtgrenze:

Die Grenze, bis zu der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen, wird ebenfalls angehoben:

  • 73.800 Euro im Jahr (6.150 Euro monatlich).
    2024 betrug sie noch 69.300 Euro (5.775 Euro monatlich).

Was bedeuten diese Grenzwerte?

  • Die Beitragsbemessungsgrenze legt das maximale Einkommen fest, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Einkünfte über dieser Grenze bleiben beitragsfrei.
  • Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer wählen können, ob sie in die private Krankenversicherung wechseln oder gesetzlich versichert bleiben möchten.

Änderungen in der Rentenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze:

Die Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird erstmals bundesweit einheitlich auf 8.050 Euro im Monat (96.600 Euro jährlich) festgesetzt.

  • Bisher betrug sie in den alten Bundesländern 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern 7.450 Euro.

Knappschaftliche Rentenversicherung:

Für Beschäftigte im Bergbau erhöht sich die Bemessungsgrenze auf:

  • 9.900 Euro im Monat (118.800 Euro jährlich).
    2024 lag diese noch bei 9.300 Euro monatlich.

Durchschnittsentgelt:

Das vorläufige Durchschnittsentgelt, das zur Berechnung der Rentenansprüche dient, steigt auf:

  • 50.493 Euro jährlich (2024: 45.358 Euro).

Was sind Entgeltpunkte? Beiträge zur Rentenversicherung werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese dienen als Grundlage für die Rentenberechnung. Je mehr Punkte während des Berufslebens gesammelt werden, desto höher fällt die Rente aus.


Warum werden die Rechengrößen angepasst?

Die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen orientiert sich an der Lohnentwicklung. Dies stellt sicher, dass:

  • die soziale Absicherung trotz steigender Löhne stabil bleibt,
  • Versicherte keine Nachteile bei der Rentenberechnung erleiden,
  • Besserverdienende weiterhin angemessen zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beitragen.

Ohne diese Anpassungen würden höhere Einkommen schrittweise aus der Sozialversicherung herauswachsen, was die soziale Absicherung langfristig gefährden könnte.


Rechengrößen 2025 im Überblick

RechengrößeMonatlichJährlich
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung8.050 Euro96.600 Euro
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche RV9.900 Euro118.800 Euro
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung6.150 Euro73.800 Euro
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung5.512,50 Euro66.150 Euro
Durchschnittsentgelt Rentenversicherung50.493 Euro

Fazit

Die neuen Rechengrößen bringen deutliche Veränderungen mit sich, die insbesondere für Besserverdienende relevant sind. Arbeitnehmer sollten überprüfen, wie sich die Änderungen auf ihre Beiträge und gegebenenfalls auf einen Wechsel in die private Krankenversicherung auswirken. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ihre Gehaltsabrechnungen ab Januar 2025 korrekt angepasst werden, um mögliche Fehler zu vermeiden.

Für weitere Informationen steht die Bundesregierung mit detaillierten Erläuterungen zur Verfügung.

Steuern & Recht vom Steuerberater M. Schröder Berlin