Trotz schwacher Februarzahlen: Handelsausblick bleibt positiv

Der Ausblick für den Handel in Deutschland bleibt trotz schwacher Februarzahlen positiv. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE) hervor. Die Geschäftserwartungen für die kommenden sechs Monate seien weiterhin gut, allerdings bremse der anhaltende Fachkräftemangel das Wachstum im Handel. Zudem klagen viele Händler weiterhin über Lieferengpässe und steigende Preise für Rohstoffe und Logistik. Der HDE fordert daher von der Politik schnellere Genehmigungsverfahren für neue Logistik- und Handelsstandorte sowie eine Entlastung des Handels bei den Energie- und Klimakosten.

Quelle: IfW Kiel

Preissteigerungen: Wie die Inflation Rentner trifft

Inflation und Preiserhöhungen haben Auswirkungen auf den Alltag und die finanzielle Situation von Rentnern. Insbesondere die gestiegenen Preise für Lebensmittel und Energie belasten Rentner mit kleiner Rente besonders. Eine Entlastung kann durch eine Anhebung der Grundsicherung im Alter und einer entsprechenden Anpassung der Renten erreicht werden. Experten empfehlen auch, das eigene Sparverhalten zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um finanziellen Engpässen entgegenzuwirken. Insgesamt ist jedoch eine langfristige Lösung der Probleme durch strukturelle Reformen in der Alterssicherung notwendig.

Quelle: IW Köln

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zum Schutz von Computerprogrammen vor

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zum Schutz von Computerprogrammen vorgelegt. In einem konkreten Fall geht es um die Frage, ob der Erwerber einer Softwarelizenz das Recht hat, sie zu verkaufen. Der BGH möchte vom EuGH wissen, ob dies auch dann gilt, wenn die Software zuvor über das Internet heruntergeladen wurde. Hintergrund ist ein Streit zwischen einem US-Unternehmen und einem deutschen Gebrauchtsoftwarehändler. Das US-Unternehmen hatte dem Händler den Verkauf von gebrauchten Lizenzen untersagt. Der BGH verhandelt den Fall bereits zum zweiten Mal. Zuvor hatte der EuGH entschieden, dass der Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen grundsätzlich erlaubt ist, wenn die Lizenznehmer die Programme nicht mehr selbst nutzen und die Software dauerhaft löschen. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH im vorliegenden Fall entscheiden wird.

BGH Beschluss I ZR 157/21 vom 23.02.2023

Verschieden hohe tarifliche Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Arbeitgeber tarifliche Nachtarbeitszuschläge unterschiedlich behandeln dürfen, je nachdem, ob die Nachtarbeit regelmäßig oder unregelmäßig anfällt. Bei regelmäßiger Nachtarbeit müssen die Zuschläge gemäß dem tariflichen Prozentsatz versteuert werden, während bei unregelmäßiger Nachtarbeit nur der ermäßigte Steuersatz von 25 Prozent angewendet werden muss. Die Unterscheidung zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit orientiert sich dabei an der Häufigkeit, mit der Nachtarbeit anfällt. In dem zugrundeliegenden Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der gelegentlich Nachtarbeit leistete und dafür unterschiedlich hohe tarifliche Zuschläge erhielt. Das BAG entschied zugunsten des Arbeitgebers und betonte, dass die unterschiedliche Besteuerung der Zuschläge aufgrund der verschiedenen Tarifverträge gerechtfertigt sei.

BAG, Pressemitteilung vom 22.02.2023 zum Urteil 10 AZR 332/20 vom 22.02.2023

Rechtsdienstleister: zentralisierte Aufsicht beschlossen

In Deutschland soll es bald eine zentralisierte Aufsicht über alle Rechtsdienstleister geben. Dies hat der Bundestag beschlossen und damit einen Entwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Verbraucherrechte umgesetzt. Die zentrale Aufsicht soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden und soll Rechtsdienstleister wie Inkassounternehmen, Schuldner- und Verbraucherberatungen sowie Anbieter von Online-Rechtsdienstleistungen erfassen. Zudem soll es eine bundeseinheitliche Registrierungspflicht für alle Rechtsdienstleister geben. Damit sollen Verbraucher besser vor unseriösen Anbietern geschützt werden.

BRAK, Mitteilung vom 22.02.2023

Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Absatz 4 Satz 2 EStG)

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 25. Januar 2022 klargestellt, dass bei der Abschreibung von Gebäuden nun auch die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer berücksichtigt werden kann. Gemäß § 7 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EstG) ist es nun zulässig, von den bisherigen AfA-Sätzen abzuweichen und eine kürzere Nutzungsdauer anzusetzen, wenn dies durch eine besondere Nutzung des Gebäudes begründet ist. Das Schreiben gibt Beispiele für solche besonderen Nutzungen, wie beispielsweise die Vermietung von Wohnungen an Studenten oder die Verwendung von Gebäuden als Ferienhäuser. Es wird betont, dass eine kürzere AfA-Dauer nur dann angewendet werden darf, wenn sie tatsächlich angemessen ist und aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist.

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 3 – S-2196 / 22 / 10006 :005 vom 22.02.2023

Steuerfragen für Anwältinnen und Anwälte: BRAK-Information ergänzt

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihre Informationen zu steuerlichen Fragen für Anwältinnen und Anwälte aktualisiert und ergänzt. Dabei geht es um die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit, die umsatzsteuerliche Behandlung von Fremdgeldern, die steuerliche Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten in zivilrechtlichen Verfahren sowie die Einkommensteuerpflicht bei Abfindungen und Entschädigungen. Die aktualisierten Informationen sollen insbesondere jungen Anwältinnen und Anwälten helfen, steuerliche Fragestellungen besser zu verstehen und richtig zu handeln.

https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/#c10585

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 4/2023

Verbraucherpreisindex auf neuer Basis 2020: Inflationsrate im Januar 2023 wieder gestiegen

Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist eine wichtige Kennzahl zur Messung der Inflation. Die deutsche Statistikbehörde Destatis hat den VPI im Januar 2023 auf neuer Basis 2020 veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Index um 3,2 Prozent. Im Dezember 2022 betrug die Inflationsrate noch 2,9 Prozent.

Die höhere Inflationsrate im Januar ist hauptsächlich auf gestiegene Energiepreise zurückzuführen. So stiegen die Preise für Haushaltsenergie und Kraftstoffe im Vergleich zum Vorjahr um 13,8 Prozent und 17,3 Prozent. Auch die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke stiegen um 4,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Europäische Zentralbank (EZB) strebt eine Inflationsrate von knapp unter 2 Prozent an. Die aktuellen Inflationszahlen liegen deutlich darüber und können langfristig zu einer Beeinträchtigung der Kaufkraft führen. Die EZB hat jedoch angekündigt, vorerst an ihrer lockeren Geldpolitik festzuhalten und die Inflation vorübergehend höher zu tolerieren.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Unfallversicherung: Der Weg zum Getränkeautomaten ist unfallversichert

Ein Sturz beim Kaffee-Holen ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

Der der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Weg zum Getränkeautomaten während der Arbeitszeit grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.

Im konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit den Weg zum Getränkeautomaten in der Betriebskantine unternommen und war auf dem Rückweg gestürzt. Die Unfallversicherung hatte daraufhin die Anerkennung des Sturzes als Arbeitsunfall abgelehnt, da der Weg zum Getränkeautomaten nicht der betrieblichen Tätigkeit zugerechnet werden könne.

Das Gericht gab jedoch dem Kläger Recht und entschied, dass auch der Weg zum Getränkeautomaten während der Arbeitszeit unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung falle, sofern es sich um einen Weg innerhalb des Betriebsgeländes handele und der Mitarbeiter dabei nicht von der betrieblichen Tätigkeit abweiche.

Das Urteil zeigt, dass auch Wege, die während der Arbeitszeit zurückgelegt werden, grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen können, sofern es sich um Wege innerhalb des Betriebsgeländes handelt und der Mitarbeiter dabei nicht von der betrieblichen Tätigkeit abweicht.

Die Revision wurde zugelassen.

Quelle: LSG Hessen Urteil L 3 U 202/21 vom 21.02.2023

IESBA: Konsultation zu Ergänzungen des Code of Ethics zum Thema Steuergestaltung

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt eine Konsultation zu Ergänzungen des Code of Ethics zum Thema Steuergestaltung und damit zusammenhängende Dienstleistungen durch. Darauf weist die WPK hin.

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt eine Konsultation (Exposure Draft) zu Ergänzungen des Code of Ethics (Code) zum Thema Steuergestaltung und damit zusammenhängende Dienstleistungen durch (Proposed Revisions to the Code Addressing Tax Planning and Related Services).

Die vorgeschlagenen Ergänzungen sind eine Reaktion auf die Besorgnis der Öffentlichkeit über Steuervermeidung und die Rolle von Beratern im Lichte der Enthüllungen der letzten Jahre (Paradise-Papiere und Pandora-Papiere). Ziel ist es, die ethischen Erwartungen an Professional Accountants zu stärken.

Der vorgeschlagene ethische Rahmen enthält unter anderem folgende Punkte:

  • Erläutert die Arten von Bedrohungen (threats) für die Einhaltung der Berufsgrundsätze (fundamental principles) des Codes, die entstehen können, wenn Professional Accountants an der Steuergestaltung beteiligt sind.
  • Legt den klaren Grundsatz fest, dass Professional Accountants eine Steuergestaltung nur dann empfehlen oder anderweitig dazu beraten, wenn sie festgestellt haben, dass es dafür eine glaubwürdige Grundlage (credible basis) in Gesetzen oder Rechtsvorschriften gibt.
  • Erfordert die Abwägung der Folgen von Reputationsrisiken, geschäftlichen und wirtschaftlichen Risiken im weiteren Sinne, die sich aus der Art und Weise ergeben könnten, wie Stakeholder die Steuergestaltung sehen.
  • Bietet praktische Anwendungshilfen für Professional Accountants zur Unterstützung im Umgang mit unsicheren Konstellationen im Rahmen der Steuergestaltung.
  • Behandelt andere praktische Fragen, einschließlich Meinungsverschiedenheiten mit dem Mandanten, dem Management oder der für die Überwachung des Unternehmens Verantwortlichen sowie Dokumentation.

Bei der Entwicklung der Vorschläge sind umfangreiche Untersuchungen und Gespräche mit Stakeholdern berücksichtigt worden.

Zu der Konsultation kann bis zum 18. Mai 2023 Stellung genommen werden.

Quelle: WPK

Steuern & Recht vom Steuerberater M. Schröder Berlin