Nachfolger des 9-Euro-Tickets auf der Zielgeraden

Papierlos, deutschlandweit und monatlich kündbar. So könnte der Nachfolger des 9-Euro-Tickets funktionieren. Darauf haben sich die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder mit Bundesverkehrsminister Wissing auf einer gemeinsamen Konferenz verständigt.

Nachfolgemodell mit großem Potenzial

„Ich freue mich, dass der Weg frei ist für ein einfaches, deutschlandweit gültiges papierloses Ticket. Ziel ist es, das Ticket nun so schnell wie möglich einzuführen – möglichst noch zum Jahreswechsel.“ Das sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing zum Beschluss der Verkehrsministerkonferenz.

Nach dem großen Erfolg des 9-Euro-Tickets im Sommer haben sich Bund und Länder gemeinsam über eine langfristige Nachfolgelösung verständigt. 49 Euro pro Monat in einem monatlich kündbaren Abonnement sei ein mögliches Angebot. Das „Nachfolgemodell mit großem Potenzial“ werde helfen, viele Menschen für den ÖPNV zu begeistern und Fahrgäste zurückzugewinnen, lobte der Minister.

Bund beteiligt sich mit 1,5 Milliarden

Der Bund hat bei der Frage der Finanzierung des 9-Euro-Nachfolgetickets die Initiative ergriffen. „Wir sind bereit, 1,5 Milliarden auf den Tisch zu legen, um eine Nachfolgelösung zu erarbeiten“, sagte Wissing. Nun könnten die Bundesländer die technische Umsetzung klären. Offene Fragen zur finanziellen Beteiligung der Länder und der Finanzierung des öffentliche Nahverkehrs werden im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz zwischen Bund und Ländern erörtert.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 14.10.2022

Jahressteuergesetz 2022 erstmals beraten

Staatliche Zahlungen an die Bevölkerung sollen einfacher abgewickelt werden können. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022; 20/3879) vor, den der Bundestag am Freitag, 14. Oktober 2022, erstmals beraten und an den federführenden Finanzausschuss überwiesen hat. Auf einer neuen Rechtsgrundlage sollen Leistungen wie das geplante Klimageld künftig unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer direkt auf die Konten der Steuerpflichtigen überwiesen werden können. Daneben enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen bei Steuervergünstigungen, Pauschbeträgen und Abschreibungsregeln für das nächste Jahr.

FDP: Sozial ausgewogen, ökonomisch klug

Das Gesamtpaket mit 16 Einzelmaßnahmen nannte Christoph Meyer (FDP) „auf der einen Seite sozial ausgewogen, auf der anderen Seite aber auch ökonomisch klug“. Es sei ein „ganzer Strauß von wichtigen Entlastungsmaßnahmen, der den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land zugute kommen wird“.

Besonders hob Meyer Steuererleichterungen für Betreiber kleiner Solarstromanlagen auf Wohngebäuden hervor. Sie sollten „möglichst gar nicht mit dem Finanzamt zu tun haben“. Vorgesehen ist, dass Betreiber von Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung in der Spitze ihre Erträge nicht mehr besteuern müssen sowie für Kauf und Reparatur solcher Anlagen keine Umsatzsteuer erhoben wird. Die damit geförderte dezentrale Energieversorgung sei ein wichtiger Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland, sagte Meyer.

CDU/CSU: Lob mit Einschränkung für Minister Lindner

„Ein ehrliches Lob an Christian Lindner“ ließ Olav Gutting (CDU/CSU) dem nicht anwesenden Bundesfinanzminister ausrichten. Guttings Fraktionskollegin Antje Tillmann (CDU/CSU) bescheinigte dem Gesetzentwurf „eine ganze Reihe positiver Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger“. Die Zustimmung ihrer Fraktion machte sie allerdings von Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren abhängig. So solle die Steuerfreiheit kleiner Photovoltaik-Anlagen auch auf Solarthermie-Anlagen ausgeweitet werden, mit denen aus Sonnenstrahlung Warmwasser erzeugt wird.

Kritik übte Tillmann unter anderem daran, dass bei der Gebäude-Abschreibung die Möglichkeit der Verkürzung im Fall energetischer Sanierung gestrichen werden soll, dass für die Attraktivität von Riester-Verträgen zur privaten Altersvorsorge nichts getan werde und dass es bei der Grunderwerbsteuer weiterhin keinen Freibetrag für selbst genutztes Wohneigentum geben soll. Die geplante Nutzung der Steuer-ID für Direktzahlungen an die Bevölkerung nannte Tillmann „Aktionismus“, der „erhebliche bürokratische Kosten“ für die Banken verursache, ohne dass klar sei, wie diese Möglichkeit dann eingesetzt werden soll.

SPD: Liefern, was im Koalitionsvertrag versprochen

Auch die Redner der Koalitionsfraktionen sprachen sich für Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren aus. Allerdings hob Michael Schrodi (SPD) hervor: „Vieles, das wir im Koalitionsvertrag versprochen haben, liefern wir jetzt schon.“ Als Beispiele nannte er unter anderem die Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags sowie verlängerte und verbesserte steuerliche Regelungen für Arbeitnehmer im Homeoffice.

Die Kritik Tillmanns an der Regelung für die Nutzung der Steuer-ID wies Schrodi mit dem Hinweis zurück, dass beabsichtigt sei, das Klimageld „zielgenau“ auszuzahlen. Jetzt mit dem Jahressteuergesetz werde in einem „ersten Schritt“ überhaupt erst die Rechtsgrundlage geschaffen, um „Direktzahlungen an die Menschen“ zu ermöglichen.

Grüne loben Erleichterung für Solarstromanlagen

Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) hob besonders die geplanten Steuervergünstigungen für kleine Solarstromanlagen hervor. Dabei gehe es darum, „einen Investitionsanreiz für unsere Bürgerinnen und Bürger zu setzen, der auch volkswirtschaftlich echte Rendite bringt“.

Schäfer hob neben der Steuerersparnis auch die Beseitigung von bürokratischen Hürden für Betreiber solcher Anlagen hervor. „Diese Koalition gestaltet Zukunft“, erklärte er.

AfD kritisiert Flickschusterei am Steuersystem

Sehr grundsätzlich kritisierte Jörn König (AfD), dass statt grundsätzlicher Änderungen im Steuersystem Jahr für Jahr mit den Jahressteuergesetzen nur an kleinen Stellschrauben gedreht werde. „Es ist und bleibt Flickschusterei“, sagte König. Er erinnerte an die Forderung seiner Fraktion nach einem „Tarif auf Rädern“, mit dem auch diverse steuerrechtliche Pauschalen automatisch an die Inflation angepasst werden sollten, statt sie jährlich per Gesetz neu festzulegen.

Ebenso fundamental stellte König die geplante Regelung der Steuer-ID für Direktzahlungen in Frage. „Hier werden die Grundlagen gelegt, um große Gruppen des Volkes dauerhaft von direkten Staatszuwendungen abhängig zu machen.“ Das Geld dafür solle von der „fleißigen Mittelschicht“ aufgebracht werden.

Linke: Ungerechtigkeiten im Steuersystem bleiben

Auch die Kritik aus der Fraktion Die Linke ging weit über die an Einzelregelungen hinaus. „Was bleibt, sind extreme Ungerechtigkeiten im Steuersystem“, stellte Janine Wissler (Die Linke) fest. „Leistungsloses Einkommen“ aus Vermögen werde weiterhin niedriger besteuert als Einkommen aus Erwerbsarbeit.

Kapitalerträge müssten „endlich angemessen besteuert werden“, forderte Wissler. Zudem erinnerte sie an Forderungen ihrer Fraktion nach der Wiedereinführung der Vermögensteuer, der Schließung von Schlupflöchern bei der Erbschaftsteuer sowie einer wirksameren Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

In der Abgabenordnung soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um einen direkten Auszahlungsweg unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer aufzubauen, teilt die Regierung mit. Hierdurch solle eine bürokratiearme und zugleich betrugssichere Möglichkeit entstehen, künftige öffentliche Leistungen, wie beispielsweise das Klimageld, auf Grundlage der in der IdNr-Datenbank enthaltenen Daten direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen.

Dazu soll in Paragraf 139b der Abgabenordnung eine rechtliche Grundlage für die Speicherung einer Kontoverbindung (IBAN) aller in Deutschland gemeldeter Bürgerinnen und Bürger in der IdNr-Datenbank für die Auszahlung künftiger öffentlicher Leistungen geschaffen werden. Die in der IdNr-Datenbank gespeicherte IBAN unterliege dabei einer engen Zweckbindung.

Entfristung der Homeoffice-Pauschale

Durch die verschiedenen Maßnahmen sollen die Steuerzahler im kommenden Jahr um 3,16 Milliarden Euro und bis 2026 um rund 6,9 Milliarden Euro entlastet werden. Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, den Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner zu erhöhen. Zur leichteren technischen Abwicklung sollen bereits erteilte Freistellungsaufträge prozentual erhöht werden. Bei der Altersvorsorge soll der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 vollzogen werden. Bisher waren für 2023 96 Prozent und 98 Prozent für 2024 vorgesehen. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden.

Der Grundrentenzuschlag soll steuerfrei gestellt werden. Dadurch könnte der Grundrentenzuschlag steuerlich unbelastet in voller Höhe zur Verfügung stehen und so ungeschmälert zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen, heißt es in der Entwurf. Verbessert wird die Abschreibung von Immobilien. Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden, soll von zwei auf drei Prozent angehoben werden. Damit würden zukünftig alle Gebäude grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben. Erhöht wird der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind. Der Betrag soll von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Kalenderjahr erhöht werden.

Vorgesehen ist auch die Entfristung der sogenannten Homeoffice-Pauschale und eine weitere Modernisierung der Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer. Die Pauschale in Höhe von fünf Euro pro Tag soll dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Ihr Abzug soll unabhängig davon möglich sein, ob die Tätigkeit in einer Arbeitsecke oder im häuslichen Arbeitszimmer erfolgt und unabhängig davon, ob es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist oder ein anderer Arbeitsplatz existiert.

Im Jahressteuergesetz vorgesehen sind des Weiteren die Anhebung des linearen Abschreibungssatzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf drei Prozent, ein vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro sowie Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen mit Wirkung zum 1. Januar 2023. 

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.10.2022

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Oktober 2022

  • Am 12. Oktober hat Bundesminister Habeck die Herbstprojektion der Bundesregierung vorgelegt.
  • Die Wachstumsaussichten Deutschlands haben sich deutlich eingetrübt. Grund ist der vertragswidrige Bruch aller Gasliefervereinbarungen durch Russland, der zu anhaltend hohen Energiepreisen in Europa führt.
  • Die Bundesregierung rechnet noch mit einem Wachstum von 1,4 % im laufenden Jahr. 2023 dürfte die Wirtschaftsleistung dann um 0,4 % rückläufig sein.
  • Die Inflationsrate bleibt mit 8,0 % in 2022 und 7,0 % in 2023 auf einem hohen Niveau. Ohne die Maßnahmen des wirtschaftlichen Abwehrschirms wäre sie noch höher ausgefallen.
  • Die Konjunkturindikatoren deuten darauf hin, dass der deutschen Volkswirtschaft ein schwerer Winter bevorsteht.
  • Die Industrie musste einen weiteren Rücksetzer hinnehmen. Im Berichtsmonat August sind sowohl die Produktion als auch die Auftragseingänge zurückgegangen.
  • Die Umsätze im Einzelhandel setzten im August ihren Abwärtstrend fort. Das Konsumklima ist angesichts hoher Preissteigerungen weiter auf abwärtsgerichtet.
  • Die Inflationsrate hat sich im September mit 10,0 % auf den höchsten Wert seit Dezember 1951 erhöht. Dazu beigetragen hat das Auslaufen der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und des Neun-Euro-Tickets.
  • Die Lage am Arbeitsmarkt bleibt stabil. Die Frühindikatoren sind zwar gesunken, sprechen aber dafür, dass die Unternehmen trotz einer drohenden Rezession ihr Mitarbeiter halten werden.
  • Für das erste Halbjahr 2022 meldeten die deutschen Amtsgerichte mit insgesamt 7.113 beantragten Unternehmensinsolvenzen 4 % weniger Anträge als im ersten Halbjahr 2021. Aktuelle Frühindikatoren und Umfragen deuten auf eine Trendwende des bisher rückläufigen Insolvenzgeschehens in den nächsten Monaten hin, eine „Insolvenzwelle“ ist derzeit jedoch nicht in Sicht.

Deutsche Volkswirtschaft steht vor schwerem Winter

Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsaussichten für Deutschland mit der Herbstprojektion vom 12. Oktober im Vergleich zur Frühjahrsprojektion substanziell nach unten korrigiert. Im Jahr 2022 wird zwar noch ein Wachstum von 1,4 % erwartet, dies ist allerdings hauptsächlich auf das solide und unerwartet positive erste Halbjahr zurückzuführen. Im Jahr 2023 erwartet die Bundesregierung hingegen einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,4 %. Deutschland steht somit vor einer Rezession.

Die Konjunkturindikatoren in den Berichtsmonaten August und September stützen die Aussicht, dass sich die wirtschaftliche Lage vor dem Hintergrund der versiegten Gaslieferungen aus Russland stark eingetrübt hat. So waren Auftragseingänge und Produktion im August rückläufig. Die energieintensive Industrie fuhr ihre Produktion überproportional zurück. Auch das ifo Geschäftsklima entwickelte sich rückläufig, vor allem, weil die Geschäftserwartungen einbrachen. Im Außenhandel war nominal zwar noch ein kleines Plus zu verzeichnen, das in realer Rechnung jedoch verschwinden dürfte – Grund sind die nach wie vor hohen Preissteigerungen.

Diese machen sich auch in den Verbraucherpreisen bemerkbar. Die Inflationsrate lag im September bei 10 %. Dies ist der höchste Stand seit Dezember 1951. Zum hohen Anstieg gegenüber dem Vormonat (August: +7,9 %) dürfte auch beigetragen haben, dass die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und das Neun-Euro-Ticket ausgelaufen sind und somit keine preisdämpfende Wirkung von den Maßnahmen mehr ausgeht.

Die Bundesregierung rechnet gemäß Herbstprojektion mit einer Rezession über den Winter und drei negativen Quartalen in Folge, beginnend mit dem dritten Quartal 2022.

Eine positive Nachricht dabei ist, dass die Rezession nach jetziger Lage kaum Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen wird. Denn in Zeiten von Fachkräftemangel werden die Unternehmen alles tun, um ihre Beschäftigten zu halten und sogar gezielt neue qualifizierte Arbeitskräfte anwerben. Der Arbeitsmarkt zeigt sich in der Krise somit robust. Die Erhöhung des Mindestlohns stützt einkommensschwache Haushalte. Die jüngsten Anstiege in der Arbeitslosigkeit sind fast ausschließlich auf die Fluchtmigration aus der Ukraine zurückzuführen.

Weltwirtschaftliche Abkühlung

Die harten Indikatoren zur Weltwirtschaft liegen nur mit einer zeitlichen Verzögerung von drei Monaten vor. Im Juli entwickelte sich die weltweite Industrieproduktion mit -0,7 % gegenüber dem Vormonat leicht negativ, während der Welthandel mit einer Veränderungsrate von +0,7 % noch im Plus lag. Die Stimmungsindikatoren am aktuellen Rand signalisieren eine Stabilisierung der weltwirtschaftlichen Lage auf niedrigem Niveau. Der Index von S&P Global (ehemals IHS Markit) lag im September weiter unter der Wachstumsschwelle von 50 Punkten, konnte allerdings minimal gegenüber dem Vormonat zulegen. Der Zuwächse im Dienstleistungsbereich konnten einen Rückgang im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes ausgleichen. Für die kommenden Monate rechnen die Umfrageteilnehmer mit einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld.

Außenhandel mit leichtem Plus

Die nominalen Ausfuhren von Waren sind im August saisonbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Die nominalen Einfuhren legten hingegen zum Juli um 2,0 % zu Allerdings dürften hohe Preissteigerungen den nominalen Zuwachs in realer Rechnung deutlich schwächer ausfallen lassen.

Die Verschlechterung der Terms of Trade durch die Energiepreiskrise macht sich zunehmend in den Leistungsbilanzüberschuss bemerkbar. In zehn der letzten zwölf Monate wuchsen die Importe nominal stärker als die Exporte. Im Zuge dessen hat sich der monatliche Handelsbilanzüberschuss Deutschlands deutlich reduziert. Im August 2022 lag er bei einem Plus von 3,4 Mrd. Euro, im Vorjahrsmonat war er mit 21,1 Mrd. Euro noch mehr als sechsmal so hoch.

Der Ausblick für den Außenhandel ist trotz des guten Berichtsmonats August eher pessimistisch: Umfragebasierte Stimmungsindikatoren legen nahe, dass sich die Erwartungen zuletzt eingetrübt haben. Der Index von S&P Global sank im August unter die wichtige Wachstumsschwelle von 50 Punkten. Auch die ifo Exporterwartungen sanken im September weiter. Sie liegen mit – 6 Saldenpunkten nun auf einem Niveau, das zuletzt nur während der ersten Welle der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 unterschritten wurde.

Auch die Anzeichen der Erholung vom Materialmangel, die in den letzten Monaten auszumachen waren, erhielten im August einen kleinen Dämpfer. Zumindest in der deutschen Industrie scheint sich die Situation nicht weiter zu verbessern. Laut ifo-Umfrage berichten immer noch rund 78 % der Firmen von Knappheiten in der Beschaffung. Dies steht im Widerspruch zur weltweiten Situation, wo sinkende Containerfrachtraten eine Entspannung beim Materialmangel signalisieren.

Industriekonjunktur angeschlagen

Im August sank die Produktion im Produzierenden Gewerbe leicht um 0,8 % gegenüber dem Vormonat. Während der Ausstoß in der Industrie nahezu unverändert blieb (-0,1 %), kam es im Baugewerbe und im Bereich Energie zu Rückgängen um 2,1 % bzw. 6,1 %.

Die beiden gewichtigen Industriebereiche Kfz/Kfz-Teile sowie Maschinenbau verzeichneten im August merkliche Zuwächse von 2,8 % bzw. 2,2 %, nachdem es im Juli Rücksetzer gegeben hatte. Spürbare Abnahmen ihrer Produktion meldeten indes die energieintensiven Wirtschaftszweige chemische Erzeugnisse (-3,1 %), Glas, Glaswaren und Keramik (-2,8 %) sowie Kokerei und Mineralölverarbeitung (-4,5 %).

Die Auftragseingänge sind im August gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt um 2,4 % gesunken. Im Juli wurde nach einer Datenrevision noch eine Zunahme um 1,9 % verzeichnet. Ohne Großaufträge ergab sich ein Plus von 0,8 %. Insgesamt lagen die Bestellungen zuletzt 4,1 % unterhalb des Vorjahresniveaus. Verantwortlich für den Rückgang im Vormonatsvergleich war eine geringere Nachfrage nach Vorleistungs- und Investitionsgütern ( 4,2 % bzw. 2,4 %). Produzenten von Konsumgütern verbuchten hingegen eine Steigerung um 5,2 %. Aus dem Inland ging ein um 3,4 % geringeres Bestellvolumen ein. Das Orderminus aus dem Ausland betrug 1,7 %. Dabei ging die Nachfrage aus dem Euroraum stärker zurück als die Auftragseingänge aus dem Nicht-Euroraum ( 3,8 % bzw. 0,4 %). Auf Branchenebene schlugen die kräftigen Rückgänge bei sonstigen Fahrzeugen ( 45,7 %) sowie bei elektrischen Ausrüstungen ( 16,0 %) durch. Die gewichtigen Bereiche Kfz/Kfz-Teile und Maschinenbau verzeichneten hingegen Zunahmen der Auftragseingänge um 4,7 % bzw. 3,8 %. Zu spürbaren Zuwächsen kam es auch bei pharmazeutischen Erzeugnissen (+6,8 %) und im Bereich EDV/Optik (+2,5 %). Chemische Erzeugnisse waren hingegen weniger nachgefragt ( 3,4 %).

Die Industriekonjunktur ist vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der hohen Gas- und Strompreise angeschlagen. Der gedämpfte Ausblick für den restlichen Jahresverlauf spiegelt sich auch in einem abgekühlten Geschäftsklima und zurückhaltenden Exporterwartungen wider. Zuletzt klaffte in den Ergebnissen des ifo Konjunkturtest eine historisch große Lücke zwischen pessimistischen Erwartungen und der vergleichsweise moderaten Lageeinschätzung. Auch hierin zeigt sich die massive Unsicherheit, mit der sich die Wirtschaftsakteure derzeit konfrontiert sehen.

Der Umsatz im Einzelhandel geht wieder zurück

Die Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz setzten im August ihren Abwärtstrend weiter fort und verringerten sich gegenüber dem Vormonat um 1,3 %, nachdem sie im Juli leicht um 0,7% gestiegen waren. Damit lagen die Umsätze zuletzt 4,3 % unter ihrem Niveau von einem Jahr zuvor, was hauptsächlich auf die hohen Preissteigerungen im Einzelhandel zurückzuführen ist. So kam es in nominaler Rechnung, also ohne Preisbereinigung, binnen Jahresfrist zu einem Umsatzplus von 5,4 %. Der Handel mit Lebensmitteln verzeichnete im August im Vergleich zum Vormonat eine Abnahme des realen Umsatzes von 1,7 % (ggü. Vorjahresmonat -3,1 %). Der Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren meldete ein Umsatzminus von 1,1 % (ggü. Vorjahresmonat -5,9 %). Der Internet- und Versandhandel erlebte im August einen Rückgang um 7,0 % (ggü. Vorjahresmonat -7,1 %). An den Tankstellen indes kam es im August vor dem Auslaufen des sog. Tankrabatts zur größten Umsatzsteigerung seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994 von 14,0 % (ggü. Vorjahresmonat +12,6 %). Damit lag der Umsatz 24,5 % über dem Niveau vor Einführung des Tankrabatts im Mai. Die Neuzulassungen von Pkw durch private Halter haben im September kräftig um 17,9 % zugelegt, nachdem es bereits im August zu einer Steigerung um 13,1 % gekommen war.

Nach wie vor ist die Stimmung bei den privaten Haushalten laut dem GfK Konsumklima abwärtsgerichtet. Für Oktober wird ein erneuter Rückgang auf einen neuen historischen Tiefststand prognostiziert. Auch die ifo Geschäftserwartungen im Einzelhandel trübten sich im September weiter ein. Der Saldo der Meldungen liegt inzwischen auf einem sehr niedrigen Niveau.

Inflationsrate steigt auf höchsten Wert seit 71 Jahren

Die Inflationsrate, also der Preisniveauanstieg binnen Jahresfrist, hat sich im September wieder erhöht auf 10,0 %. Dieser Wert entspricht dem höchsten Stand seit Dezember 1951. Damals hatte ein knappes Güterangebot kurz nach der Währungsreform für hohe Inflationsraten gesorgt. Damit stieg die Rate im September 2022 um 2,1 Prozentpunkte gegen-über dem Vormonat (August: +7,9 %). Die Kerninflationsrate (ohne Nahrungsmittel und Energie) lag mit +4,6 % erneut nicht einmal halb so hoch wie die Gesamtrate, aber auf einem Rekordniveau seit Dezember 1993 (August: +3,5 %).

Die Teuerung der Energieträger fiel erneut sehr kräftig aus (+43,9 %; August: 35,6 %). Der Anstieg der Preise für Nahrungsmittel verzeichnete mit +18,7 % ein neues Allzeithoch seit der Wiedervereinigung (August: +16,6%). Insbesondere hier wirkten sich Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen preiserhöhend aus. Im August erhöhten sich die Erzeugerpreise binnen Jahresfrist mit +45,8 % so stark wie nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949. Im Vergleich zum Vormonat legten sie um 7,9 % zu. Die Importpreise verteuerten sich im Juli um +28,9 % gegenüber dem Vorjahr. Der Anstieg der Großhandelsverkaufspreise fiel im August hingegen erneut schwächer aus (gegenüber August 2021: +18,9 %; gegenüber Juli 2022: +0,1 %).

Zur erneuten Steigerung der Inflationsrate haben das Auslaufen des 9-Euro-Tickets und des „Tankrabatts“ beigetragen. Auch für die nächsten Monate werden weiterhin hohe Inflationsraten erwartet. Dabei werden die Gas- und Strompreisbremsen so umgesetzt, dass sie die Preissteigerung abmildern.

Arbeitsmarkt: stabile Lage trotz globaler Unsicherheiten

Die Lage am Arbeitsmarkt bleibt stabil, die übliche Herbstbelebung fällt aber angesichts der globalen Unsicherheiten relativ schwach aus. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit hat nachgelassen und lag im September bei 14.000 Personen. Die Zuwächse der vergangenen Monate waren im Wesentlichen auf Fluchtmigration aus der Ukraine zurückzuführen. Die ukrainischen Geflüchteten werden seit Juni in der Grundsicherung erfasst. Dementsprechend stieg die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II stärker, im September um 4.000 Personen. Im SGB III kam es hingegen zu einem Rückgang um 6.000 Personen. Die Erwerbstätigkeit wuchs im August erstmals seit längerem nicht mehr an (-4.000 Personen). Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gab es im Juli ein Plus (+16.000 Personen). Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro stabilisiert einkommensschwache Haushalte. Die Inanspruchnahme der Kurzarbeit lag im Juli bei rund 0,1 Mio. Personen und war damit weiter rückläufig. Die Frühindikatoren sind gesunken, sprechen aber weiterhin für eine stabile Entwicklung. Im Dienstleistungssektor werden noch neue Mitarbeiter gesucht und insgesamt versuchen die Unternehmen, die Beschäftigten angesichts des Fachkräftemangels zu halten, auch wenn der deutschen Wirtschaft eine Rezession droht.

Erneut Rückgang der Insolvenzen im 1. Halbjahr 2022

Die rückläufige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen der vergangenen beiden Jahre hält weiterhin an und die Zahlen bleiben auch im Jahr 2022 bisher weiter unter Vorjahresniveau. Nach endgültigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes meldeten die deutschen Amtsgerichte mit insgesamt 7.113 beantragten Unternehmensinsolvenzen 4 % weniger Anträge als im 1. Halbjahr 2021 (-21% ggü. 1. Halbjahr 2020).

Als Frühindikator gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes setzte sich der zuletzt im Juni (-7,6 %) und Juli (-4,2 %) rückläufige Trend im August 22 nicht weiter fort (+6,6 %, jeweils ggü. Vormonat). Experten des IW Halle gehen von steigenden Insolvenzzahlen in den nächsten Monaten aus; eine „Insolvenzwelle“ wird derzeit jedoch nicht erwartet. Allerdings stellen die Folgen des Kriegs in der Ukraine und die drastisch gestiegenen Energiepreise für viele Unternehmen Belastungen dar, deren Auswirkungen auf das Insolvenzgeschehen im weiteren Jahresverlauf nur schwer abzuschätzen sind.

Quelle: BMWK, Pressemitteilung vom 14.10.2022

Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2021

Das BMF hat die Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2021 veröffentlicht.

3.047.803 eingegangenen Einsprüchen stehen lt. der BMF-Statistik 2.982.359 erledigte Einsprüche gegenüber. Aus dem Jahr 2020 wurden 2.596.433 unerledigte Verfahren in das Folgejahr übertragen.

Quelle: BMF, Mitteilung vom 14.10.2022

Wohngeld-Plus und zweiter Heizkostenzuschuss beraten

Mit mehr Wohngeld für mehr Haushalte und einem weiteren Heizkostenzuschuss will die Bundesregierung Geringverdiener angesichts steigender Wohnkosten entlasten. Zwei dazu von ihr vorgelegte Gesetzentwürfe (BT-Drucks. 20/3936, 20/3884) hat der Bundestag am 13.10.2022 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

„Die hohen Energiepreise treffen diejenigen am härtesten, die ohnehin mit sehr wenig Geld auskommen müssen“, betonte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Mit den Maßnahmen, beide Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, setze die Koalition zielgerichtet bei den Wohnkosten an, die so stark gestiegen seien, „dass mehr Menschen unsere Unterstützung brauchen“. 

Heizkostenzuschuss und Wohngelderhöhung

Konkret plant die Bundesregierung, Wohngeldempfängerinnen und -empfängern für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss zu zahlen: für eine Person 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro. Zuschussberechtigte Azubis, Schülerinnen und Schüler und Studierende sollen jeweils 345 Euro erhalten. „Damit helfen wir im bevorstehenden Winter schnell und unbürokratisch“, zeigte sich Geywitz überzeugt.

Ab dem 1. Januar 2023 soll dann das neue „Wohngeld plus“ mit deutlich höheren Zuschüssen zur Miete und einem stark ausgeweiteten Empfängerkreis greifen. Statt bisher rund 180 Euro pro Monat sollen Berechtigte fast das Doppelte bekommen, nämlich rund 370 Euro pro Monat. Die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte soll sich sogar verdreifachen, von 600.000 auf zwei Millionen. Darüber hinaus schlägt die Bundesregierung die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente vor, die entweder als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete ausgezahlt werden oder – im Falle von Wohneigentum – als Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen soll. Mit einer ebenfalls dauerhaften Klimakomponente will die Bundesregierung Mieterhöhungen wegen energetischen Gebäudesanierungen abfedern. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine sozial gerechte Klimawende“, urteilte Geywitz.

Ministerin: Auszahlung nimmt einige Zeit in Anspruch

Die Bauministerin sprach insgesamt von einem „großen Kraftakt“ bei der Umsetzung der Reform. Die Wohngeldstellen der Kommunen würden sich schon jetzt darauf vorbereiten und ihr Ministerium stehe zur Unterstützung bereit.

Dennoch würde die Auszahlung „einige Zeit in Anspruch nehmen“, dämpfte sie die Erwartungshaltungen. Sie ging damit indirekt auf die Alarmsignale der Kommunen ein, die schon seit Wochen warnen, sie könnten die zu erwartende Antragsflut wegen des Personalnotstands in ihren Verwaltungen nicht bewältigen. Das Wohngeld könne daher für die Fülle der neuen Berechtigten kaum zum Jahresanfang 2023 an alle ausgezahlt werden.  

Union moniert „handwerkliche Mängel“

Eine Sorge, die Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) teilt: „Die Kommunen wissen nicht, wo ihnen der Kopf steht.“ Es fehle an Personal, Büros und technischer Infrastruktur, außerdem drohe die von der Koalition vorgeschlagene vorläufige Auszahlung den Verwaltungsaufwand noch zu erhöhen. Schuld an dieser Situation sei die Bundesregierung, weil sie die Reform viel zu spät auf den Weg gebracht habe.

Luczak sicherte ihr dennoch im Namen der Unionsfraktion ausdrücklich deren Unterstützung für die Wohngeldnovelle zu. Doch müsse sie die nächsten Wochen nutzen, um handwerkliche Mängel am Entwurf zu beseitigen. Konkret kritisierte der CDU/CSU-Abgeordnete die Mietstufen-Definition, die für die Bemessung der maximal zu bezuschussenden Miete oder die Belastung wichtig ist. Die Klimakomponente bezeichnete Luczak zudem als „Mogelpackung“, da der energetische Zustand des Gebäudes für die Auszahlung keine Rolle spielen solle.

Linke nennt Entwurf „unzureichend“

Auch Caren Lay, deren Fraktion Die Linke sich seit langem für eine Reform des Wohngeldes einsetzt, kritisierte den Entwurf als „unzureichend und Stückwerk“. Dass die Bundesregierung eine Wohnkostenbelastung von 40 Prozent zum Maßstab für den Anspruch auf Wohngeld mache, sei „völlig inakzeptabel“. Niemand in Deutschland solle mehr als 30 Prozent seines Einkommens für Wohnen ausgeben müssen, das gehöre zu den „Grundfesten unseres Sozialstaats“.

Die Mietstufen-Systematik führe außerdem dazu, dass 187 Gemeinden künftig herabgestuft würden, was ein Absenken der Zuschüsse statt einen Anstieg zufolge habe. Sie forderte die Koalition auf, die Marktmieten zum Maßstab für die Berechnung zu machen.

AfD kritisiert „selbst verschuldete Knappheit“

Roger Beckamp (AfD) warf der Bundesregierung vor, die hohen Preise für Wohnen, Bauen und Energie durch eine „selbst verschuldete Knappheit“ in beiden Bereichen maßgeblich verursacht zu haben. 

Indem sie immer mehr Anreize für die Flucht von „Millionen Menschen“ nach Deutschland setze, werde der Wohnraum hierzulande immer knapper und teurer. „Früher brauchte die Mittelschicht kein Wohngeld“, urteilte Beckamp, der die Ampel-Koalition aufforderte, Deutschland zu einer „Wüste für Menschen zu machen, die nicht schutzbedürftig sind“.

Abgeordnete: Symptom- statt Ursachen-Bekämpfung

Dass ein höheres Wohngeld nur die Symptom bekämpft, aber nicht die Ursachen der immer höheren Wohnkosten, thematisierten auch zahlreiche andere Redner in der Debatte, wenngleich mit gänzlich anderem Fokus als der AfD-Abgeordnete Beckamp. Lay sieht die Gründe in „Mietenwahnsinn und Spekulation“ durch große private Konzerne. Statt denen „am Ende des Tages noch das Geld hinterher zu schmeißen“, müsste unter anderem ein bundesweiter Mietendeckel eingeführt werden.

SPD: Vorschläge ernst nehmen und anpacken

Verena Hubertz (SPD) verwies auf die gestern vorgestellten Ergebnisse des von Geywitz initiierten „Bündnisses für bezahlbares Wohnen“ und sicherte zu, die Bundesregierung werde die 47 Seiten mit Vorschlägen sehr ernst nehmen und anpacken. „Wir gehen ran an die Wurzeln des Problems.“

Grüne für mehr Sozialwohnungen

„Mit dem Wohngeld finanzieren indirekt auch die viel zu hohen Mieten in unserem Land“, erklärte auch Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen).

Die zugrundeliegenden Probleme ließen sich nur mit mehr Sozialwohnungen, einer Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit, Wohnungstauschprogrammen und einer energetischen Ertüchtigung der Gebäude lösen.

FDP: Kommunen bei Auszahlung unterstützen

Daniel Föst (FDP), der seine Fraktion als „bekennende Fans des Wohngeldes“ bezeichnete, stellte klar, dass der Staat „nicht auf Dauer einen großen Teil der Gesellschaft beim Bauen und Wohnen subventionieren kann“. Die Baukosten müssten sinken, die Genehmigungsverfahren schneller werden, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Wichtig sei zudem, die Kommunen bei der Auszahlung des Wohngeldes zu unterstützen. Der Entwurf sehe dafür Abschlagszahlungen und digitale Anträge vor.

Vier Milliarden Euro für Wohngeld

Unklar ist noch, wer das neue Wohngeld – die Bundesregierung beziffert die Kosten auf knapp vier Milliarden Euro – bezahlen soll. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen sich Bund und Länder diese je zur Hälfte teilen. Die Länder wollen hingegen, dass der Bund die kompletten Kosten übernimmt. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht.

Klar ist bisher nur, dass der Bund die auf etwa 550 Millionen Euro bezifferten Ausgaben für den zweiten Heizkostenzuschuss übernimmt. Mit dieser Einmalzahlung befasst sich der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Montag, dem 17. Oktober 2022, im Rahmen einer Expertenanhörung. 

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.10.2022

Verlängerung von Spitzenausgleich bei Strom- und Energiesteuer

Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, soll der sog. Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Den dazu vorgelegten Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs“ (20/3872) hat der Bundestag am Donnerstag, 13. Oktober 2022, in erster Lesung beraten. Nach der abendlichen Debatte wurde die Vorlage in den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Regierung mitteilt, erhalten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UPG) im Energie- und im Stromsteuerrecht unter anderem den sogenannten Spitzenausgleich. Diese Steuerentlastungen ermögliche es ihnen, für alle Energie- und Stromverbräuche eines Jahres „unter rechnerischer Zugrundelegung der Rentenversicherungsbeiträge bis zu 90 Prozent der nach Abzug der allgemeinen Steuerentlastung dann noch verbleibenden Energie- beziehungsweise Stromsteuer auf Heizstoffe und Strom zurückerstattet zu bekommen“.

Voraussetzungen sind den Angaben zufolge, dass diese Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben und die Bundesregierung jeweils festgestellt hat, dass die jährlichen Zielwerte zur Reduzierung der Energieintensität erreicht wurden. Diese Steuerbegünstigung sei aktuell nur bis Ende 2022 gesetzlich verbindlich geregelt. Durch die geplante Verlängerung würden rund 9.000 energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro entlastet.

Auf einen konkreten Wert zur Erreichung des Ziels zur Reduzierung der Energieintensität des produzierenden Gewerbes soll für das Jahr 2023 verzichtet werden. Es habe in früheren Jahren eine deutliche Übererfüllung des Zielwerts gegeben. Jetzt sei davon auszugehen, dass die Wirtschaft in emissionsarme Techniken und Energieeffizienz investiert habe.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.10.2022

KassenSichV : Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH

Durch das BMF-Schreiben wird eine Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul, geschaffen.

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden, wonach seit dem 1. Januar 2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Am 8. Juli 2022 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht, dass die Zertifizierung der Version 1 der TSE der Firma cv cryptovision GmbH mit Ablauf des 7. Januars 2023 ausläuft. Damit ist ab diesem Zeitpunkt diese TSE keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO.

Hierzu führt das BMF aus:

  • Der Austausch der nicht mehr zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ist umgehend durchzuführen, und die rechtlichen Voraussetzungen sind unverzüglich zu erfüllen.
  • Obwohl die TSE ab dem 8. Januar 2023 nicht mehr zertifiziert ist, kann die bisher verwendete nicht mehr zertifizierte TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden, wenn Steuerpflichtige die TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen DTRUST TSE-Modul, vor dem 7. Juli 2022 erworben und eingebaut haben.
  • Für den Zeitraum der Weiternutzung werden keine nachteiligen Folgen allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE gezogen.
  • Die Inanspruchnahme dieser Regelung ist dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 4 – S-0319 / 20 / 10002 :009 vom 13.10.2022

Beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Zuvielarbeit bei als Arbeitszeit zu qualifizierenden Pausenzeiten („Pausen in Bereithaltung“)

Ein Beamter hat Anspruch auf Freizeitausgleich, soweit die ihm gewährten Pausenzeiten in „Bereithaltung“ als Arbeitszeit zu qualifizieren sind und hieraus eine dienstliche Inanspruchnahme über die durchschnittlich zu erbringende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus resultiert. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 13.10.2022 entschieden.

Der Kläger, ein Bundespolizist, beansprucht die Anrechnung von ihm im Jahr 2013 gewährten Pausenzeiten in „Bereithaltung“ auf die Arbeitszeit im Umfang von (ursprünglich) 1020 Minuten. Die einzelne Pause belief sich auf jeweils 30 bis 45 Minuten.

Die Vorinstanzen verurteilten die Beklagte, dem Kläger bezogen auf verschiedene Arbeitstage ab August 2013 Pausenzeiten im Umfang von insgesamt 510 Minuten auf die Arbeitszeit anzurechnen, weil in diesen Zeitenabschnitten der Charakter von Arbeitszeit überwogen habe. Im Übrigen sind Klage und Berufung ohne Erfolg geblieben.

Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht die Beklagte verurteilt, dem Kläger weiteren Freizeitausgleich im Umfang von 105 Minuten zu gewähren. Zur Begründung hat es insbesondere ausgeführt: Der Kläger kann sein Begehren auf den beamtenrechtlichen Ausgleichsanspruch wegen Zuvielarbeit stützen. Dessen Voraussetzungen sind bezogen auf die im Streit stehenden und dem Kläger ab August 2013 gewährten Pausenzeiten gegeben. Denn hierbei handelte es sich um Arbeitszeit und nicht um Ruhezeit. Für die insoweit vorzunehmende Abgrenzung ist maßgeblich, ob die im Rahmen einer Pausenzeit auferlegten Einschränkungen von solcher Art sind, dass sie die Möglichkeiten, sich zu entspannen und sich Tätigkeiten nach Wahl zu widmen, objektiv gesehen ganz erheblich beschränken. Solche objektiv ganz erheblichen Beschränkungen liegen vor, wenn ein Bundespolizeibeamter anlässlich von Maßnahmen der präventiven oder repressiven Gefahrenabwehr (im vorliegenden Fall Durchsuchungsmaßnahmen und die Vollstreckung eines Haftbefehls) seine ständige Erreichbarkeit verbunden mit der Pflicht zur sofortigen Dienstaufnahme während der ihm gewährten Pausenzeiten sicherstellen muss. In diesem Fall sind die Pausenzeiten als Arbeitszeit zu qualifizieren. Auf den Umfang der tatsächlichen dienstlichen Inanspruchnahme kommt es nicht an. Die Verpflichtung zum Tragen von Einsatzkleidung sowie zum Mitführen von Dienstwaffe und Dienstfahrzeug genügen für sich betrachtet jedoch nicht.

Allerdings gilt bei Ansprüchen, die sich – wie der beamtenrechtliche Ausgleichsanspruch wegen Zuvielarbeit – nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, der Grundsatz der zeitnahen vorherigen Geltendmachung. Ausgehend hiervon hat das Bundesverwaltungsgericht einen Anspruch des Klägers in Bezug auf vor August 2013 gewährte Pausenzeiten verneint, weil sich der Kläger mit seinem Begehren erstmals Ende Juli 2013 schriftlich an die Beklagte gewandt hat.

Quelle: BVerwG, Pressemitteilung vom 13.10.2022 zum Urteil 2 C 24.21 vom 13.10.2022

Platform on Sustainable Finance: Berichte zur Implementierung der EU-Taxonomie und zur Einhaltung des Mindestschutzes veröffentlicht

Die Platform on Sustainable Finance als unabhängiges Beratungsgremium der EU-Kommission hat am 11. Oktober 2022 in zwei Berichten die Ergebnisse ihrer Arbeit veröffentlicht.

Bericht über Daten und Verwendbarkeit der EU-Taxonomie

Der Bericht über Daten und Verwendbarkeit der EU-Taxonomie (Report on data and usability of the EU Taxonomy) liefert einen detaillierten Überblick über die erste Phase der Umsetzung der EU-Taxonomie durch die Wirtschaftsbeteiligten und die Finanzmärkte.

Außerdem sind besondere Empfehlungen für gezielte Anpassungen enthalten, um die Nutzbarkeit der Taxonomie zu erhöhen und die Stimmigkeit des Rahmenwerks für Nachhaltigkeitsberichte zu verbessern.

Der Bericht stellt jedoch keine Anleitung für Marktteilnehmer oder eine rechtliche Auslegung der Vorschriften dar, sondern gibt der Europäischen Kommission und den Europäischen Aufsichtsbehörden Anregungen zur Umsetzung der EU-Taxonomie-Standards und Offenlegungsanforderungen.

Bericht über Mindestschutzmaßnahmen

Der zweite Bericht behandelt Mindestschutzmaßnahmen (Report on minimum safeguards) und stellt damit die Anforderungen des Art. 18 der EU-Taxonomie-Verordnung dar. Danach müssen Unternehmen Verfahren einführen, die den OECD-Leitsätzen für multinationalen Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte entsprechen.

Der Bericht gibt Unternehmen, Investoren und Wirtschaftsprüfern Empfehlungen, wie die Einhaltung der Verpflichtung zur Einführung von Mindestschutzmaßnahmen im Einklang mit der Taxonomie-Verordnung bewertet werden kann.

Beide Berichte dienen der Information, ohne Entscheidungen oder Maßnahmen der Europäischen Kommission vorzugreifen.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 13.10.2021

Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung!

Abgabefrist für Grundsteuer wird um 3 Monate bis 31. Januar 2023 verlängert – Wichtige Entlastung für Bürger, Wirtschaft und Steuerberater

„Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert! Damit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und -berater deutlich. Wir müssen die Menschen mitnehmen!“, sagt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Beschlusses der Länder bei der Finanzministerkonferenz am Donnerstag (13.10.2022). „Die Bayerische Steuerverwaltung unterstützt natürlich weiterhin mit ihrem umfangreichen Serviceangebot bei der Abgabe der Grundsteuererklärung, nutzen Sie dieses auch künftig gerne!“, so Füracker.

Bis einschließlich 12. Oktober 2022 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 32,5 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Grundsteuererklärungen liegt in Bayern derzeit bei über 76 Prozent.

Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden?
In Bayern kann die Grundsteuererklärung auf drei verschiedene Weisen eingereicht werden:

  • elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de
  • als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck auf www.grundsteuer.bayern.de
  • als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern

Die Steuerverwaltung unterstützt bei der Abgabe der Grundsteuererklärung durch ein umfangreiches Serviceangebot:

  • Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de
  • Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken
  • Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
  • Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77 (Mo.-Do.: 08:00-18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr)
  • Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer) über www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html

Quelle: FinMin Bayern, Pressemitteilung vom 13.10.2022

Steuern & Recht vom Steuerberater M. Schröder Berlin