Aktuelle Mitteilung des DStV vom 06.05.2025
Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) klare Forderungen formuliert:
EU-Finanzmittel sollen gezielt genutzt werden, um eine effizientere Verwaltung, bürokratiearme Besteuerung und hochwertige berufsrechtliche Standards im Steuerbereich der Mitgliedstaaten zu fördern.
Die Kernforderungen des DStV im Überblick
- Effektivierung der Verwaltung:
Finanzmittel sollen eingesetzt werden, um Verwaltungsabläufe zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. - Bürokratiearme Besteuerung:
EU-Programme sollten gezielt eine einfachere und weniger belastende Besteuerung für Steuerpflichtige und deren Berater unterstützen. - Vermeidung neuer Bürokratie:
Maßnahmen zur Verringerung von Steuerlücken dürfen nicht in zusätzlicher Bürokratie für Steuerpflichtige oder die Steuerberaterschaft münden. - Förderung hoher Berufsstandards:
Die EU soll Finanzmittel verwenden, um die Aus- und Fortbildung, Zulassung und Compliance der Steuerberufe europaweit zu stärken.
Dadurch würden ordnungsgemäße Steuerdeklarationen erleichtert und die Finanzbehörden entlastet. - Vereinfachung im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung:
Komplexe Bestimmungen in den Bereichen Rechnungslegung, Non-Financial Reporting und Abschlussprüfung sollen im Rahmen der EU-Politik vereinfacht werden.
Warum diese Forderungen wichtig sind
Das Zitat „Am Gelde hängt’s – zum Gelde drängt’s“, abgewandelt aus Goethes Faust, bringt es auf den Punkt:
Nur wer die Mittel richtig einsetzt, kann die angestrebten politischen Ziele erreichen. Der DStV betont, dass ein intelligenter Einsatz von EU-Geldern helfen kann:
- Verwaltungsaufwand zu verringern,
- Steuerpflichtige zu entlasten,
- Steuerberater in ihrer Arbeit zu unterstützen,
- und letztlich das Steuer- und Wirtschaftsrecht innerhalb der EU effizienter und bürgernäher zu gestalten.
Tipp:
Insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Steuerberatung könnten einheitliche Standards und weniger Bürokratie erhebliche Vorteile bringen. Unternehmen und Steuerberatungen sollten die Entwicklungen beim neuen MFR genau im Blick behalten.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V., Mitteilung vom 06.05.2025