Leitsatz
BFH, Urteil III R 23/15 vom 20.12.2017
III R 23/15 – Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen Übungsleiters
Leitsatz
BFH, Urteil III R 23/15 vom 20.12.2017
III R 23/15 – Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen Übungsleiters
Im Urteilsfall hatten der Kläger und seine Ehefrau Beiträge an ihre privaten Krankenversicherungen zur Erlangung des Basisversicherungsschutzes gezahlt. Um in den Genuss von Beitragserstattungen zu kommen, hatten sie angefallene Krankheitskosten selbst getragen und nicht bei ihrer Krankenversicherung geltend gemacht. In der Einkommensteuererklärung kürzte der Kläger zwar die Krankenversicherungsbeiträge, die als Sonderausgaben angesetzt werden können, um die erhaltenen Beitragserstattungen, minderte diese Erstattungen aber vorher um die selbst getragenen Krankheitskosten, da er und seine Ehefrau insoweit wirtschaftlich belastet seien. Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht folgten seiner Auffassung.
Der BFH sah das ebenso. Es könnten nur die Ausgaben als Beiträge zu Krankenversicherungen abziehbar sein, die im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stünden und letztlich der Vorsorge dienten. Daher hatte der BFH bereits entschieden, dass Zahlungen aufgrund von Selbst- bzw. Eigenbeteiligungen an entstehenden Kosten keine Beiträge zu einer Versicherung sind (z. B. Urteil vom 1. Juni 2016 X R 43/14, BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55). Zwar werde bei den selbst getragenen Krankheitskosten nicht – wie beim Selbstbehalt – bereits im Vorhinein verbindlich auf einen Versicherungsschutz verzichtet, vielmehr könne man sich bei Vorliegen der konkreten Krankheitskosten entscheiden, ob man sie selbst tragen wolle, um die Beitragserstattungen zu erhalten. Dies ändere aber nichts daran, dass in beiden Konstellationen der Versicherte die Krankheitskosten nicht trage, um den Versicherungsschutz „als solchen“ zu erlangen.
Ob die Krankheitskosten als einkommensmindernde außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG anzuerkennen seien, musste der BFH nicht entscheiden: Da die Krankheitskosten der Kläger die sog. zumutbare Eigenbelastung des § 33 Abs. 3 EStG wegen der Höhe ihrer Einkünfte nicht überstiegen, kam bereits aus diesem Grunde ein Abzug nicht in Betracht.
Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 19/18 vom 11.04.2018 zum Urteil X R 3/16 vom 29.11.2017
Finanzinvestoren, die Unternehmen kaufen und mit Gewinn weiterveräußern, sind in Deutschland weiterhin sehr aktiv: 2016 haben Private-Equity-Gesellschaften (PE) 212 und damit drei Prozent mehr Unternehmen übernommen als im Vorjahr. Das war das höchste Volumen seit dem Rekordjahr 2007 – unmittelbar vor der Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten war mit 106.000 genauso hoch wie 2015. Die Anzahl der „Exits“, bei denen Finanzinvestoren Unternehmen weiterverkaufen, stieg sogar um mehr als ein Drittel auf 101 Unternehmen mit rund 102.000 Beschäftigten. Das ergibt der aktuelle „Private Equity Monitor“ der Hans-Böckler-Stiftung. Die jährliche Auswertung stellt die einzige regelmäßige wissenschaftliche Berichterstattung zu Übernahmen durch Private Equity in Deutschland dar.
Der Bericht, den der Private-Equity-Experte Dr. Christoph Scheuplein vom Institut Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen für die Stiftung erstellt, durchleuchtet erstmals auch die Fonds, über die die Firmenkäufe meist finanziert werden. Dabei zeigt sich: Die 99 in Deutschland aktiven Fonds wickelten knapp zwei Drittel ihrer Übernahmen über Offshore-Standorte ab. Am häufigsten über „Steueroasen“ wie Guernsey und Jersey, die Cayman-Inseln oder den US-Bundesstaat Delaware. Nur 17 Prozent der Fonds hatten ihren rechtlichen Sitz in Deutschland. Das lege nahe, dass „Möglichkeiten der Steueroptimierung und die geringe Transparenz dieser Finanzplätze ein wesentliches Kriterium für die Standortwahl der Fonds darstellen“, schreibt Finanzexperte Scheuplein.
Unternehmen möglichst günstig kaufen und möglichst teuer weiterverkaufen – so sieht das Geschäftsmodell von Private-Equity-Investoren aus. Dabei organisieren Private-Equity-Gesellschaften den Kauf überwiegend durch Fonds, in denen Institutionelle Investoren und vermögende Privatpersonen Geld anlegen. Danach übernehmen sie im Namen dieser Fonds meist die unternehmerische Leitung des gekauften Unternehmens. Da die Fonds meist auf eine Laufzeit von zehn Jahren angelegt sind, bleiben die Engagements der PE-Branche vergleichsweise kurzfristig. Wenn Finanzinvestoren 2016 ein Unternehmen aus Deutschland verkauften, geschah das im Mittel 6 Jahre und 2 Monate, nachdem sie dort eingestiegen waren, wie der Private-Equity-Monitor zeigt. Und in diesem überschaubaren Zeitraum soll eine hohe Rendite erwirtschaftet werden.
Unter den PE-Gesellschaften, die 2016 in Deutschland Unternehmen kauften, waren bekannte Namen wie KKR und Blackstone aus den USA oder Permira aus Großbritannien. Die meisten Übernahmen tätigten nach Scheupleins Auswertung aber die französische Ardian (8 Transaktionen) sowie zwei deutsche PE-Firmen: Auctus Capital Partners (7) und die Deutsche Beteiligungs-AG (6). Zwei Fünftel der Übernahmen fanden im „industriellen Kernsektor“ statt, zu dem Chemie, Elektrotechnik, Fahrzeugbau und Maschinenbau gehören. Einzelunternehmer, Erben oder Familien stellten mit 47 Prozent die größte Gruppe der Inhaber, die an Finanzinvestoren verkauften. 24 Prozent entfielen auf größere kapitalmarktorientierte Unternehmen, die Unternehmensteile abgaben. 20 Prozent gingen von einer PE-Gesellschaft an eine andere.
Der Einstieg eines Finanzinvestors stelle Belegschaft und Vertreter in Betriebs- und Aufsichtsräten zum Teil vor enorme Herausforderungen, beobachten Scheuplein und Wirtschaftsexperte Alexander Sekanina, der die Studie im Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung betreut hat. Die Beteiligungsgesellschaften strebten oft in kurzer Frist hohe Renditen an. Die 99 Fonds, deren Aktivitäten der Forscher 2016 identifizieren konnte, zahlten ihren Anlegern im Durchschnitt eine Verzinsung von 13,8 Prozent. Das laufe nicht selten auf einschneidende Strategiewechsel und Restrukturierungen hinaus. Wenn die neuen Eigentümer sich ins operative Geschäft einmischen, büßten die Geschäftsführungen an Entscheidungskompetenz ein. Den Betriebsräten gehe damit ihr Ansprechpartner verloren, die Mitbestimmung werde ausgehöhlt. „Wenn Unternehmen von Finanzinvestoren mehr oder weniger als bloße Handelsware zur Geldvermehrung gesehen werden, stellt das auch mitbestimmte Aufsichtsräte vor eine fundamentale Frage“, sagt Sekanina: „Wie sollen sie ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkommen, das Interesse am Bestand und an der Zukunft von Unternehmen zu wahren, wenn das für Private-Equity-Investoren gar kein vorrangiges Ziel ist? Die Belegschaftsvertreter im Aufsichtsrat spielen eine ganz wichtige Rolle dabei, die Aushöhlung übernommener Unternehmen zu verhindern. Allerdings sind ihre Einflussmöglichkeiten oft begrenzt.“
Viele Finanzinvestoren hätten keine spezifischen Branchenkenntnisse und setzten auf standardisierte Strategien wie den Verkauf von Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen, Outsourcing, Arbeitsplatzabbau, Kostensenkung und Verlagerung ins Ausland. Das könne dazu führen, dass die Schwelle für paritätische Mitbestimmung unterschritten wird. Im ersten Quartal 2017 hatten laut Scheuplein 48 Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten eine Private-Equity-Gesellschaft als bestimmenden Eigentümer, davon waren 28 paritätisch mitbestimmt.
Weitere Informationen:
Christoph Scheuplein: Private Equity Monitor 2017. Die aktuelle Tätigkeit von Finanzinvestoren in Deutschland (pdf). Mitbestimmungsreport Nr. 40, März 2018.
Infografik zum Download: in Böckler Impuls 6/2018
Die Erstattung von Gutachten auf Anfrage von Bundesbehörden oder Bundesgerichten ist nach § 177 Abs. 2 Nr. 5 BRAO eine gesetzliche Aufgabe der BRAK.
Praktisch relevant ist auch der zweite Leitsatz der Entscheidung: „Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich entstandene Vergütung einfordern, soweit sie die berechnete Vergütung nicht übersteigt.“ Berechnungsfehler ändern also nichts an der Wirksamkeit einer Honorarabrechnung. Der Anwalt kann dann allerdings nur die tatsächlich entstandenen Gebühren verlangen.
Anlass für die Entscheidung war eine Honorarklage zweier Anwälte, die für ihre Mandantin und deren Lebensgefährten Testamente und Vorsorgevollmachten entworfen hatten. Nach Zurückverweisung wird nunmehr das LG Wiesbaden zu klären haben, wie die Vergütung konkret zu bemessen ist.
Quelle: BRAK, Mitteilung vom 11.04.2018 zum BGH, Urteil IX ZR 115/17 vom 22.02.2018
Mit der Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Deshalb wird die IdNr verwendet, um der Finanzverwaltung Daten auf elektronischem Weg zu übermitteln. Gleichzeitig können verschiedene Datensätze, die zu einer Person gehören, zusammengefasst und die betroffene Person zweifelsfrei identifiziert werden.
Für die Vergabe der IdNr ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Dies geschieht bei den in Deutschland wohnenden Personen automatisch durch Übermittlung der Meldedaten von den Meldebehörden an das BZSt.
In der Regel finden Sie Ihre IdNr auch
Ihre Einkommensteuererklärung können Sie auch ohne IdNr bei Ihrem Finanzamt einreichen. Ihre IdNr ist Ihrem Finanzamt bekannt.
Sollten Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die IdNr aus datenschutzrechtlichen Gründen nur per Brief mitgeteilt werden kann.
Für bestimmte Unternehmen ist die doppelte Buchführung darüber hinaus Pflicht. Dazu zählen:
Aber: Einzelkaufleute, die zwei Geschäftsjahre hintereinander nicht mehr als 600.000 Euro Umsatzerlöse und 60.000 Euro Jahresüberschuss erzielen, sind von der Buchführungspflicht befreit HGB § 241a.
Für Freiberufler gilt in der Regel die einfache Buchführung, es sei denn, sie
Bei der doppelten Buchführung müssen Sie Konten für gängige Geschäftsvorgänge einrichten. Die doppelte Buchführung hat ihren Namen daher, dass jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Buchführungskonten verbucht wird. Wird eine Lieferantenrechnung per Banküberweisung bezahlt, so wird dies sowohl im Konto für „Wareneinkäufe“ als auch im Konto „Bank“ festgehalten (Gegenbuchung).
Wenn Sie Ihre Buchführung selbst erledigen möchten, sollten Sie vorab einen Buchführungskurs belegen (z.B. bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Alternative: Sie beauftragen einen Steuerberater mit Ihrer Buchführung. Aber: Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben verbleibt bei Ihnen als Unternehmer. Machen Sie sich daher in jedem Fall mit den Pflichten und Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung vertraut.
Die doppelte Buchführung erlaubt jederzeit einen Überblick z.B. über den Stand der Verbindlichkeiten, über offene Kundenrechnungen und die Liquidität des Unternehmens. Dazu kommt: Wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, muss zum Ende jedes Geschäftsjahres einen Jahresabschluss machen. Dazu gehören eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie eine Bilanz. Beide werden in der Regel vom Steuerberater angefertigt.
Mittlere und große Kapitalgesellschaften müssen ihre Buchführung (und auch die Jahresabschlüsse) jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer kontrollieren lassen. Dies ist in der Regel mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Diese Prüfpflicht (HGB § 316) besteht für alle Unternehmen die nicht kleiner im Sinne von HGB § 267sind.
Wer seiner Buchführungspflicht nicht nachkommt (z.B. durch verspätete oder fehlende Buchungen, fehlende Belege muss mit erhöhten finanziellen Belastungen rechnen: z.B. durch hohe Steuerschätzungen des Finanzamts sowie Säumniszuschläge und ggf. Steuernachzahlungen plus Zinsen.
Quelle: Existenzgründungsportal des BMWi
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…Die differenten Aussagen in Ihrem Fall werden ihre Ursache darin haben, dass im Gewerberecht Freiberufleranders definiert werden als im Steuerrecht. Zudem ist in Ihrem Fall zu unterscheiden, ob es sich jeweils um unterrichtende Tätigkeiten oder beratende Tätigkeiten handelt, was Ihren Ausführungen…
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… informiert. Ich habe erfahren, dass die meisten Musikschulen nach einem Lehrer als Freiberufler suchen und ein Lehrer selbst entscheiden kann, wie viel er arbeitet. Um als eine Pianistin in einem Engagement für einzelne Auftritte zu spielen oder um als Klavierlehrerin zu arbeiten, muss die Ausländerbehörde…
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… oder gelte ich als Freiberufler?…
….kuenstlersozialkasse.de. Beachten Sie bitte: Es kommt immer wieder vor, dass die Anmeldungen von (vermeintlichen) Freiberuflern bei den Finanzämtern ohne nähere Prüfung akzeptiert werden. Betroffene Personen gehen dann ebenso häufig wie fälschlich von einer Anerkennung als Freiberufler aus. Wenn Sie sich trotz…
… rechnen. All dies schließt nicht aus, dass die Finanzverwaltung Ihre Tätigkeit als steuerlich freiberuflich akzeptiert. Aber: Es kommt immer wieder vor, dass die Anmeldungen von (vermeintlichen) Freiberuflern bei den Finanzämtern ohne nähere Prüfung akzeptiert werden. Betroffene Personen gehen dann…
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