Polizeidienst: Festlegung einer Mindestkörpergröße ist nicht zu beanstanden

Polizeidienst: Festlegung einer Mindestkörpergröße ist nicht zu beanstanden

Für Polizisten ist eine Mindestkörpergröße vorgeschrieben. Dies kann zwar eine Benachteiligung darstellen, ist aber nicht unbedingt diskriminierend.

Hintergrund

Eine Frau hatte sich für den Polizeidienst beworben. Im Fragebogen zu ihrer Bewerbung gab sie eine Körpergröße von 160 cm an, was der Eintragung in ihrem Personalausweis entsprach. Bei der polizeiärztlichen Untersuchung wurde ihre Körpergröße jedoch mit nur 156 cm gemessen. Die Polizeiakademie teilte ihr daraufhin per Bescheid mit, dass ihre Körpergröße von nur 156 cm zur Polizeidienstuntauglichkeit führt und deshalb ihre Bewerbung nicht weiterverfolgt werden kann.

Die Frau wehrte sich gegen ihre Nichteinstellung und machte geltend, dass zum einen die polizeiliche Messung fehlerhaft gewesen ist und zum anderen ihre Ablehnung gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit verstößt und eine unzulässige mittelbare Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts darstellt.

Entscheidung

Vor Gericht hatte die Frau mit ihren Argumenten keinen Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Körpergröße der Frau richtig mit 156 cm gemessen wurde. Die Feststellung, dass die Frau deshalb polizeidienstuntauglich ist, entspricht damit den gesetzlichen Vorgaben. Zwar liegt eine mittelbare Diskriminierung von Frauen vor, da die Festlegung einer Mindestkörpergröße verhältnismäßig mehr Frauen als Männer betrifft, die nicht in den Polizeidienst eingestellt werden können.

Allerdings ist auch Voraussetzung für den Polizeidienst, dass die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Bewerber für den Polizeivollzugsdienst insbesondere den körperlichen Einsatz gegen Personen und die Anwendung unmittelbaren Zwangs zulassen muss. Und dafür müssen gewisse körperliche Mindestvoraussetzungen erfüllt sein. Nach Auffassung des Gerichts können polizeiliche Halte- und Hebeltechniken nur dann hinreichend effektiv ausgeübt werden, wenn die Bewerberin nicht kleiner als 160 cm ist.