Privatwagen für die Firma: Vorsicht vor der 50%-Grenze!

Viele frischgebackene Selbstständige nutzen in der Anfangsphase ihren Privatwagen für betriebliche Fahrten. Das ist grundsätzlich möglich und kann sogar recht einfach von der Steuer abgesetzt werden. Doch aufgepasst: Ab einer bestimmten Grenze droht eine Steuerfalle!

Kilometerpauschale: Einfach und bequem

Um die Kosten für betriebliche Fahrten mit dem Privatwagen geltend zu machen, führen Sie einfach ein Fahrtenbuch. Darin notieren Sie für jede Fahrt Datum, Anlass, Ziel und die gefahrenen Kilometer. Für jeden Kilometer können Sie dann die Kilometerpauschale von 0,30 € als Betriebsausgabe geltend machen. Quittungen für Benzin oder Werkstattbesuche sind bei der Kilometerpauschale nicht erforderlich.

Vorsicht bei überwiegend betrieblicher Nutzung!

Die Kilometerpauschale ist zwar praktisch, doch es gibt einen wichtigen Haken: Wenn Sie Ihren Privatwagen zu mehr als 50% für betriebliche Fahrten nutzen, gilt er steuerlich als Betriebsvermögen. Das bedeutet, dass Sie den Wagen zwingend dem Betrieb zuordnen und ihn entweder per Fahrtenbuch oder 1%-Methode abrechnen müssen. Die bequeme Kilometerpauschale fällt dann leider weg.

Warum ist die 50%-Grenze problematisch?

Viele Selbstständige unterschätzen, wie schnell die 50%-Grenze überschritten sein kann. Nehmen wir an, Sie fahren im Jahr insgesamt 20.000 Kilometer. Davon nutzen Sie 12.000 Kilometer für betriebliche Fahrten. Das entspricht bereits 60% und liegt damit deutlich über der 50%-Grenze.

Die Konsequenzen:

  • Keine Kilometerpauschale mehr: Die pauschale Abrechnung von 0,30 € pro Kilometer ist nicht mehr möglich.
  • Fahrtenbuch oder 1%-Methode: Sie müssen den Wagen entweder detailliert im Fahrtenbuch erfassen oder die 1%-Methode anwenden, bei der der Wert des Fahrzeugs jedes Jahr um 1% abgeschrieben wird.
  • Nachweispflicht: Bei der 1%-Methode müssen Sie die Anschaffungskosten des Fahrzeugs nachweisen können.
  • Höhere Steuerbelastung: In der Regel führt die Umstellung auf Fahrtenbuch oder 1%-Methode zu einer höheren Steuerbelastung.

Was tun, um die Steuerfalle zu vermeiden?

  • Kilometer im Auge behalten: Achten Sie auf die jährliche Gesamtkilometerleistung Ihres Privatwagens und den Anteil der betrieblichen Fahrten.
  • Privatwagen seltener nutzen: Wenn Sie sich dem 50%-Limit nähern, sollten Sie den Privatwagen für betriebliche Fahrten wenn möglich seltener nutzen und stattdessen auf öffentliche Verkehrsmittel oder Carsharing umsteigen.
  • Firmenwagen in Erwägung ziehen: Wenn Sie absehbar viel unterwegs sein werden, kann die Anschaffung eines Firmenwagens langfristig günstiger sein.

Fazit:

Die Nutzung des Privatwagens für betriebliche Fahrten kann in der Anfangsphase einer Selbstständigkeit praktisch sein. Beachten Sie jedoch die 50%-Grenze, um hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden. Behalten Sie die gefahrenen Kilometer im Auge und wägen Sie gegebenenfalls die Anschaffung eines Firmenwagens ab.

Hinweis: Dieser Beitrag ist lediglich zu Informationszwecken erstellt und stellt keine Steuerberatung dar. Im Einzelfall sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen.