Reform der Abschlussprüferrichtlinie

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise hat die Europäische Kommission für den Bereich der Abschlussprüfung am 30. November 2011 einen Vorschlag zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG43 sowie einen Vorschlag für eine Verordnung für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities – PIEs) vorgelegt. Die neue Verordnung soll insbesondere für alle börsennotierten Unternehmen sowie Banken (auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken) und Versicherungen gelten. Sie zielt vor allem darauf, die Qualität und Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu stärken, hat aber auch eine Verringerung der Marktkonzentration zum Ziel.

Der Richtlinienvorschlag der Kommission sieht Erleichterungen bei der Berufsqualifikationsanerkennung
und grenzüberschreitender Tätigkeit, ein Verbot von Kapitalbindungsvorschriften für Prüfungsgesellschaften und verschärfte Anforderungen für die Ausgestaltung der nationalen Aufsicht vor, die danach nur noch auf eine Behörde mit beschränkter Delegationsbefugnis übertragen werden könnte. Der Entwurf einer Verordnung für Unternehmen von öffentlichem Interesse enthält insbesondere Vorschläge hinsichtlich einer verpflichtenden sog. externen Rotation von Wirtschaftsprüfern nach sechs Jahren, der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden im Rahmen der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA, eines Beratungsverbots betreffend bestimmte prüfungsfremde Leistungen (bis hin zur Schaffung von sog. „pure audit firms“) sowie hinsichtlich erweiterter Berichterstattungspflichten des Abschlussprüfers gegenüber der  Öffentlichkeit und dem Prüfungsausschuss. Die durch die Vorschläge der Kommission angestoßene Diskussion zur Verbesserung der Qualität und Aussagekraft der Abschlussprüfung ist grundsätzlich zu begrüßen. Überregulierungen, Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips und nicht zu rechtfertigende dirigistische Eingriffe sollten aber ausgeschlossen werden. Hierauf wird die Bundesregierung bei den weiteren Verhandlungen achten. Die Regelungen sollten zudem die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer nicht beeinträchtigen, mit grundlegenden Prinzipien der Selbstverwaltung vereinbar sein, Wettbewerbsaspekte berücksichtigen und der
Wunsch nach Abbau der Marktkonzentration sollte nicht auf Kosten der Qualität gehen. Aufgrund der Komplexität des Vorschlags ist mit einem Abschluss der Verhandlungen nicht vor Mitte 2013 zu rechnen.