Reform der Betriebsrente und Renteneinheit

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat der Reform der betrieblichen Altersversorgung zugestimmt. In seiner Sitzung am 31.05.2017 stimmte er mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD dem Gesetzentwurf (18/11286) der Bundesregierung in der vom Ausschuss geänderten Fassung zu. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente in kleineren und mittleren Unternehmen zu verbreiten und Geringverdiener mit Zuschüssen zu unterstützen, sich für dieses Rentenmodell zu entscheiden. So ist unter anderem geplant, Betriebs-, aber auch andere freiwillige Zusatzrenten bis zu 200 Euro nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Bei Einkommen bis zu 2.200 Euro monatlich soll ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Staat bezuschusst werden. Neu ist auch, dass Arbeitgeber künftig keine Garantien mehr über die Höhe der Betriebsrente, sondern nur noch über die gezahlten Beiträge abgeben müssen. Allerdings sollen Arbeitgeber zu einem Zuschuss zur Betriebsrente verpflichtet werden, wenn die Beschäftigten diese über eine Entgeltumwandlung ansparen. Der Zuschuss soll 15 Prozent des Sparbeitrags der Arbeitnehmer betragen, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialbeiträge spart. Für Neuverträge soll dies ab 2019 und für bestehende Verträge ab 2022 gelten.

 Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 344/2017, Mitteilung vom 31.05.2017