Rentenversicherungsbericht 2018 und Dritter Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze beschlossen

„Die Sicherungslinien wirken“

Das Bundeskabinett hat am 28.11.2018 den Rentenversicherungsbericht 2018 sowie den dritten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen. Gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung informiert die Bundesregierung mit dem Rentenversicherungsbericht jährlich über die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Der Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 beruht ebenfalls auf einem gesetzlichen Auftrag und dokumentiert die Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie die wirtschaftliche und soziale Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:

„Der Rentenversicherungsbericht belegt, dass die Rentenfinanzen gut aufgestellt sind. Wir sehen zudem, dass die doppelte Sicherungslinie, die wir mit dem Rentenpakt einführen, wirkt. Bis zum Jahr 2025 beugt sie beim Sicherungsniveau einem Absinken unter 48 Prozent vor und verhindert beim Beitragssatz ein Überschreiten der Marke von 20 Prozent. All das bringt Verlässlichkeit für die gesetzliche Rente. Diesen Weg werden wir in den nächsten Jahren weitergehen, beispielsweise mit der Grundrente und der Absicherung von Selbständigen. Der beste Weg zu einer guten Absicherung im Alter ist und bleibt jedoch gute Arbeit und ein Erwerbsleben mit möglichst wenig Unterbrechungen. Auch deshalb ist das Qualifizierungschancengesetz wichtig. Denn es trägt nicht zuletzt zu einer besseren Alterssicherung vieler Beschäftigter bei.“

Zum Rentenversicherungsbericht 2018:

Angesicht der weiterhin positiven wirtschaftlichen Entwicklung zeigt der Rentenversicherungsbericht eine erfreuliche Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die wesentlichen Ergebnisse des Rentenversicherungsberichtes sind:

  • Für Ende 2018 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 38 Milliarden Euro geschätzt.
  • Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 48,1 Prozent. Ein Absinken des Sicherungsniveaus unter 48 Prozent wird bis zum Jahr 2025 durch die Sicherungslinie verhindert, die durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt wird und die erstmals im Jahr 2021 greift.
  • Der Beitragssatz bleibt bis zum Jahr 2023 stabil bei 18,6 Prozent stabil. Anschließend steigt der Beitragssatz auf 19,9 Prozent im Jahr 2024 und würde im Jahr 2025 die Sicherungslinie von 20 Prozent überschreiten. Daher greift die Sicherungslinie und hält den Beitragssatz bei 20 Prozent stabil.
  • Längerfristig bleiben demographische Herausforderungen bestehen. Nach dem Jahr 2025 steigt der Beitragssatz weiter bis auf 22,1 Prozent im Jahr 2030. Zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2032 beträgt er 22,5 Prozent. Ab dem Jahr 2026 sinkt das Sicherungsniveau vor Steuern unter 48 Prozent. Zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2032 beträgt es 44,9 Prozent.

Zum dritten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre:

Das Bundeskabinett hat am 28.11.2018 auch den dritten Bericht gemäß § 154 Abs. 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen. Die Bundesregierung berichtet darin über die Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie die wirtschaftliche und soziale Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anhand zentraler Indikatoren.

Im Ergebnis hält die Bundesregierung die im Jahr 2007 beschlossene Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiterhin für notwendig und für vertretbar. Die stufenweise Einführung über den langfristigen Zeitraum bis zum Jahr 2031 schafft Planungssicherheit und verhindert, dass Beschäftigte und Unternehmen überfordert werden.

Die wesentlichen Ergebnisse des Berichtes zur Anhebung der Altersgrenze sind:

  • Die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich in den vergangenen Jahren ausgesprochen dynamisch entwickelt. Die Erwerbstätigenquote in der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen ist seit 2000 stärker gestiegen als in allen anderen EU-Ländern, und zwar von 20 Prozent auf gut 58 Prozent im Jahr 2017.
  • Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis 64 Jahren ist seit dem Jahr 2000 bis 2017 um rund 1,5 Millionen auf 2,1 Millionen gestiegen. dieser Zuwachs geht mit einer steigenden Beschäftigungsquote einher, die bei den 60- bis 64-Jährigen mittlerweile rund 40 Prozent beträgt.
  • Immer mehr Unternehmen stellen sich den Herausforderungen des demografischen Wandels, zum Beispiel durch eine stärkere Einbindung Älterer in betriebliche Weiterbildung oder durch eine altersgerechte Ausstattung der Arbeitsplätze.

Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 28.11.2018