Säumniszuschläge: Wann sind sie gerechtfertigt und wie kann man sich wehren?

Jedes Jahr zur Steuerzeit treibt das Thema Säumniszuschläge vielen Steuerzahlern den Schweiß auf die Stirn. Wer seine Steuerzahlungen nicht fristgerecht leistet, sieht sich schnell mit zusätzlichen Forderungen des Finanzamts konfrontiert. Doch nicht immer sind diese Zusatzforderungen gerechtfertigt.

Jedes Jahr zur Steuerzeit treibt das Thema Säumniszuschläge vielen Steuerzahlern den Schweiß auf die Stirn. Wer seine Steuerzahlungen nicht fristgerecht leistet, sieht sich schnell mit zusätzlichen Forderungen des Finanzamts konfrontiert. Doch nicht immer sind diese Zusatzforderungen gerechtfertigt.

Grundlagen der Säumniszuschläge

Säumniszuschläge entstehen automatisch, wenn Steuerzahlungen nicht bis zum Fälligkeitstag geleistet werden. In Deutschland beträgt der Säumniszuschlag in der Regel ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags pro Monat der Säumnis. Dieser Zuschlag ist als eine Art Strafgebühr für die verspätete Zahlung zu verstehen, die bereits am ersten Tag nach dem Fälligkeitstag fällig wird. Allerdings wird dieser Zuschlag meist nicht erhoben, wenn die Zahlung innerhalb der ersten fünf Tage nach Fälligkeit erfolgt.

Ausnahmen und Besonderheiten

Es gibt jedoch Situationen, in denen Säumniszuschläge nicht gerechtfertigt sind:

  • Vorhandenes SEPA-Lastschriftmandat: Liegt dem Finanzamt ein gültiges Lastschriftmandat vor, entstehen keine Säumniszuschläge, da die Zahlung als rechtzeitig gilt.
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV): Wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids bestehen und gleichzeitig ein Einspruch eingelegt wurde, kann ein AdV-Antrag gestellt werden. Wird diesem stattgegeben, muss die Steuer vorläufig nicht gezahlt werden.

Problematische Praxisfälle

Häufig entstehen Probleme durch vorschnell berechnete Säumniszuschläge, insbesondere wenn:

  • Einspruch und AdV: Der Steuerpflichtige legt Einspruch ein und beantragt eine AdV, die das Finanzamt nicht rechtzeitig bearbeitet. Selbst wenn der Einspruch erfolgreich ist und der Steuerbescheid korrigiert wird, können fälschlicherweise Säumniszuschläge berechnet worden sein.
  • Schätzungsbescheide: Erhalten Steuerpflichtige aufgrund von Nichtabgabe der Steuererklärung einen geschätzten Steuerbescheid, der zu hoch angesetzt wurde, entstehen oft ungerechtfertigte Säumniszuschläge, wenn der Einspruch und die AdV nicht sofort und richtig behandelt werden.

Was tun bei ungerechtfertigten Säumniszuschlägen?

Falls Sie mit Säumniszuschlägen konfrontiert werden, sollten Sie folgende Schritte erwägen:

  1. Überprüfung: Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Zahlungen korrekt und fristgerecht waren. Überprüfen Sie auch, ob eine AdV rechtzeitig beantragt wurde.
  2. Einspruch einlegen: Gegen den Säumniszuschlag können Sie Einspruch einlegen, insbesondere wenn Sie glauben, dass der Grund für die Säumniszuschläge (z.B. ein fehlerhafter Steuerbescheid) bereits angefochten wurde.
  3. Nachweise sichern: Halten Sie alle relevanten Dokumente bereit, die Ihre Zahlungen, Ihren Einspruch gegen den Steuerbescheid und Ihren Antrag auf AdV belegen.

Fazit

Säumniszuschläge sind ein wichtiger Mechanismus, um die pünktliche Zahlung von Steuern sicherzustellen. Allerdings können Fehler in der Verwaltung oder Missverständnisse zu ungerechtfertigten Zusatzkosten für Steuerzahler führen. Es ist daher essenziell, dass Sie Ihre Steuerangelegenheiten sorgfältig verwalten und bei Bedarf rechtzeitig juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Letztlich können durch aufmerksames Handeln und rechtzeitiges Reagieren ungerechtfertigte Säumniszuschläge oft vermieden rückgängig gemacht werden. Mehr Infos + Rechner siehe https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Saeumniszuschlag.html