Umweltfreundlich und günstig: Mit einem gebrauchten Firmenwagen
Wer einen Firmenwagen oder auch eine Maschine länger nutzt, tut der Umwelt etwas Gutes. Auch für den Kauf eines Gebrauchtwagens oder einer gebrauchten Anlage sprechen ökologische Vorteile und natürlich die bei teils hohen Restwerten günstiger werdenden Preise.
Abschreibung: So geht’s
Vielleicht fragen Sie sich ja, wie Sie im anstehenden Jahresabschluss mit der Anschaffung Ihres gebraucht angeschafften Firmenwagens umgehen können. Dabei helfen natürlich die amtlichen AfA-Tabellen. Aber die dort angegebene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gilt eben nur für neue Wirtschaftsgüter. Also was tun?
Die Frage ist:
Können Sie die Kosten für gebrauchte Gegenstände
- sofort als Betriebsausgabe absetzen oder
- müssen Sie trotzdem eine Abschreibung vornehmen?
So gehen Sie mit gebraucht gekauftem Firmenwagen im Jahresabschluss um
Wenn Sie einen neuen Firmenwagen kaufen, schreiben Sie dessen Anschaffungskosten regulär über 6 Jahre ab. Kaufen Sie den Wagen aber gebraucht, brauchen Sie die Kosten nicht über die vollen 6 Jahre zu verteilen. Schließlich können Sie für das Fahrzeug, das schon ein paar Jahre gelaufen ist, aus Ihrer Sicht ja auch nicht mehr die volle Nutzungsdauer erwarten.
Achtung: Andererseits wird das Finanzamt nicht damit einverstanden sein, wenn Sie die Kosten für ein 6 Jahre altes gebrauchtes Firmenfahrzeug einfach sofort komplett als Betriebsausgabe geltend machen. Immerhin, so wird das Finanzamt argumentieren, werden Sie das Fahrzeug ja noch ein paar Jahre betrieblich nutzen.
Das Zauberwort lautet Restnutzungsdauer
Sie werden für Ihr gebraucht angeschafftes Firmenfahrzeug die voraussichtliche Restnutzungsdauer schätzen müssen und die Anschaffungskosten über den so bemessenen Zeitraum abschreiben.
So ermitteln Sie diese Restlaufzeit für Ihren gebrauchten Firmenwagen
Um schnell Steuern zu sparen, ist es sinnvoll, eine kurze Nutzungsdauer zu schätzen. Leider gibt es keine allgemeingültigen Regeln, nach denen Sie die verbleibende Nutzungsdauer ermitteln können. Die Finanzgerichte gehen bei gebrauchten Fahrzeugen daher auch nicht von der amtlichen Nutzungsdauer aus. Sie legen vielmehr eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 8 Jahren und eine gesamte Fahrleistung von 120.000 km zugrunde. So haben Sie einen Anhaltspunkt, wie Sie Ihren gebrauchten Pkw abschreiben können:
Alter des Pkw bei Kauf (Jahre) | Restnutzungsdauer (Jahre) | Abschreibung (%) |
---|---|---|
1 | 5 | 20 |
2 | 4 | 25 |
3 | 3 | 33,33 |
4 | 2 | 50 |
5 | 1 | 66,66 |
6 | 0 | 100 |
Wichtig: Diese Tabelle ist lediglich ein Orientierungswert. Die tatsächliche Restnutzungsdauer kann im Einzelfall abweichen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen.
Fazit
Der Kauf eines gebrauchten Firmenwagens kann eine gute Möglichkeit sein, Geld zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Beachten Sie jedoch die Regeln zur Abschreibung, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Hinweis: Dieser Beitrag ist lediglich zu Informationszwecken erstellt und stellt keine Steuerberatung dar. Im Einzelfall sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen.