Solidaritätszuschlag: Länder äußern sich nicht zur geplanten Abschaffung des Soli

Die von der Bundesregierung beabsichtigte weitgehende Abschaffung des Soli stand am 11. Oktober 2019 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Ein Beschluss zu dem Gesetzentwurf kam jedoch nicht zustande: Die Ausschussempfehlungen erhielten bei der Abstimmung keine Mehrheit. Auch das positive Votum, wonach der Bundesrat gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen gehabt hätte, erreichte nicht die erforderlichen 35 Stimmen.

Komplett befreit: 90 Prozent der Steuerzahler

Als nächstes befasst sich jetzt der Bundestag mit den Plänen der Bundesregierung. Danach soll der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerzahler ab 2021 wegfallen. Hierfür wird die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 Euro auf 16.956 Euro angehoben. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 61.717 Euro ist dadurch zukünftig gar kein Soli mehr fällig.

Kontinuierlicher Anstieg

Auf die deutlich ausgedehnte Freigrenze folgt die sog. Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wird der Soli hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gilt bis zu einer versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 Euro. Davon profitieren rund 6,5 Prozent der Steuerzahler. Lediglich die verbleibenden 3,5 Prozent müssen als Topverdiener weiterhin den vollen Satz zahlen.

Für den Aufbau Ost

Der Soli war nach der Wiedervereinigung eingeführt worden, um vor allem den Aufbau der neuen Bundesländer finanziell zu stützen. Derzeit beträgt der Satz 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommenssteuer.

Wie es weitergeht

Sobald der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kommt es in einem zweiten Durchgang zum Bundesrat. Als Einspruchsgesetz braucht es nicht die ausdrückliche Zustimmung der Länder, um in Kraft treten zu können.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 11.10.2019