Steuerabkommen mit Mauritius

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Mauritius wollen ihr Doppelbesteuerungsabkommen ändern. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Oktober 2021 zur Änderung des Abkommens vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (20/1960) eingebracht. Damit sollen entsprechend den BEPS-Mindeststandards nicht nur Doppelbesteuerungen, sondern auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermieden werden. Das Verfahren zur Streitbeilegung werde um die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens ergänzt, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.05.2022