Steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten aus Bürgschaften

Wer eine Bürgschaft für ein Unternehmen übernimmt, geht ein hohes finanzielles Risiko ein. Wenn das Unternehmen insolvent wird und Sie als Bürge einspringen müssen, bleibt oft nur die Forderung gegen die leere Firmenkasse – ein totaler finanzieller Verlust.

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. VIII R 3/23) verbessert nun die Chancen, solche Verluste steuerlich bei Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen geltend zu machen.

Was hat das Gericht entschieden? Bisher lehnten Finanzämter den Abzug solcher Verluste oft mit der Begründung ab, man habe bei der Übernahme der Bürgschaft gar keine echte Absicht gehabt, Gewinne zu erzielen (insbesondere wenn keine Bürgschaftsgebühr vereinbart wurde). Der BFH sieht das nun bürgerfreundlicher:

  1. Vermutung für den Steuerzahler: Wenn Sie unter fremden Dritten eine Bürgschaft übernehmen, unterstellt das Gericht erst einmal, dass Sie damit wirtschaftliche Ziele verfolgen.
  2. Der Moment der Unterschrift zählt: Entscheidend für die Steuer ist der Moment, in dem Sie die Bürgschaft unterschreiben. Dass die Firma später insolvent und die Forderung damit „wertlos“ ist, darf Ihnen nicht als mangelnde Gewinnabsicht ausgelegt werden.
  3. Wirtschaftlicher Hintergrund: Solange die Bürgschaft nicht aus rein privaten Gefälligkeiten (z. B. innerhalb der engsten Familie ohne geschäftlichen Bezug) gegeben wurde, ist ein steuerlicher Verlustabzug möglich.

Was bedeutet das für Sie? Sollten Sie aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen worden sein, kann dieser Verlust Ihre Steuerlast aus anderen Kapitaleinkünften (z. B. Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinnen) mindern.

Hinweis: Es gibt gesetzliche Höchstgrenzen für die Verrechnung solcher Verluste (derzeit 20.000 € pro Jahr). Nicht genutzte Verluste können jedoch in die Folgejahre vorgetragen werden.

Sollten Sie in der Vergangenheit Bürgschaften übernommen haben oder aktuell in Anspruch genommen werden, prüfen wir gerne für Sie, ob wir diese Verluste in Ihrer nächsten Steuererklärung geltend machen können.