Wenn mehrere Personen gemeinsam planen, ein Unternehmen umzustrukturieren oder Anteile zu übertragen, ist die Einholung einer „verbindlichen Auskunft“ beim Finanzamt oft unverzichtbar. So lässt sich vorab klären, ob das Vorhaben steuerneutral möglich ist. Für diesen Service erhebt der Staat jedoch Gebühren, die sich am Wert des Vorhabens orientieren.
Das Problem der „Vervielfachung“ von Gebühren Bisher neigten die Finanzämter dazu, die Gebühr bei mehreren Beteiligten auch mehrfach zu berechnen – selbst wenn es um genau denselben Sachverhalt ging. In einem aktuellen Fall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) forderte das Finanzamt von acht Beteiligten jeweils die Höchstgebühr von rund 110.000 Euro – insgesamt also fast 880.000 Euro.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az. IV R 6/23) Die obersten Finanzrichter haben dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben. Die wichtigsten Punkte für Sie:
- Nur eine Gebühr: Wenn mehrere Personen gemeinsam einen Antrag stellen und das Finanzamt inhaltlich einheitlich antwortet, darf auch nur eine einzige Gebühr festgesetzt werden.
- Form der Antwort ist zweitrangig: Selbst wenn das Amt jedem Beteiligten ein eigenes (identisches) Schreiben schickt, bleibt es bei der Einheitsgebühr.
- Kostendeckelung: In dem entschiedenen Fall bedeutet das für die Beteiligten eine Ersparnis von über 770.000 Euro. Statt achtmal die Höchstgebühr zu zahlen, müssen sich die Beteiligten nun nur noch eine Gebühr teilen.
Was bedeutet das für Ihre Planung? Diese Entscheidung macht die verbindliche Auskunft für Gruppen von Investoren, Gesellschaftern oder Familienverbünden deutlich attraktiver und kalkulierbarer. Wenn wir für Sie eine gemeinsame Anfrage stellen, ist nun klargestellt, dass die Kosten hierfür nicht „ausufern“ dürfen.