Wenn ein Erbfall eintritt, stehen die Erben oft vor der Herausforderung, das Vermögen des Verstorbenen gerecht untereinander aufzuteilen. Dabei spielen nicht nur emotionale Aspekte eine Rolle, sondern auch steuerliche Überlegungen, insbesondere wenn es um Betriebsvermögen, vermieteten Wohnraum oder das selbstgenutzte Familienheim geht. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) schafft nun mehr Klarheit über den Begünstigungstransfer in der Erbauseinandersetzung.
BFH-Urteil: Mehr Flexibilität bei der Erbauseinandersetzung
Mit Urteil vom 15. Mai 2024 (II R 12/21) hat der BFH entschieden, dass der Transfer der steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen, vermieteten Wohnraum und das selbstgenutzte Familienheim auch dann möglich ist, wenn die Übertragung der Vermögenswerte im Zuge der Nachlassteilung mehr als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgt. Dies stellt eine deutliche Abweichung von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung dar, die eine Frist von sechs Monaten gesetzt hatte.
Was bedeutet das für Erben?
Wenn mehrere Personen Erben werden und das Vermögen später untereinander aufteilen, können die steuerlichen Begünstigungen für bestimmte Vermögenswerte neu verteilt werden. Besonders wichtig ist dies bei Betriebsvermögen, da für diese Vermögenswerte in vielen Fällen erhebliche Steuerbegünstigungen gelten, die nach dem Tod des Erblassers genutzt werden können.
Auch für bebaute Grundstücke, die entweder zu Wohnzwecken vermietet oder als Familienheim genutzt werden, können Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist, dass die Erbauseinandersetzung im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt. Eine feste Frist dafür gibt es laut dem aktuellen BFH-Urteil nicht mehr.
Vorteile des BFH-Urteils
Die bisherige Regelung der Finanzverwaltung führte in der Praxis häufig zu Problemen, da Erbauseinandersetzungen oft nicht innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden konnten. Besonders bei größeren Nachlässen, in denen viele Erben involviert sind, kann es schwierig sein, innerhalb dieser Frist zu einer Einigung zu kommen. Dank der Entscheidung des BFH haben die Erben nun mehr Flexibilität bei der Aufteilung des Nachlasses, ohne die steuerlichen Vorteile zu verlieren.
Voraussetzungen für den Begünstigungstransfer
Der BFH stellt klar, dass es keinen bestimmten Zeitpunkt gibt, bis zu dem eine Erbauseinandersetzung abgeschlossen sein muss. Wichtig ist jedoch, dass die Teilung des Nachlasses noch in einem „inneren Zusammenhang zum Erbfall“ steht. Die Erben sollten sich daher trotz der neuen Flexibilität nicht allzu viel Zeit lassen, um die Erbauseinandersetzung durchzuführen.
Fazit: Mehr Spielraum für Erben
Das Urteil des BFH bringt mehr Klarheit und Flexibilität in die Erbauseinandersetzung und den damit verbundenen Begünstigungstransfer. Wer Betriebsvermögen, vermieteten Wohnraum oder ein selbstgenutztes Familienheim erbt, kann auch nach Ablauf der bisherigen Sechsmonatsfrist von den Steuerbegünstigungen profitieren. Trotzdem ist es ratsam, die Erbauseinandersetzung zeitnah anzugehen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
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