In einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 22.05.2024, I R 2/21) wurde die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und deren steuerliche Folgen weiter präzisiert. Für viele Unternehmer und Steuerzahler, insbesondere GmbHs, ist dies ein wichtiges Thema, das erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)?
Eine vGA liegt vor, wenn ein Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis begünstigt wird, ohne dass diese Begünstigung offen in den Büchern ausgewiesen wird. Dies kann entweder durch Vermögensminderungen oder durch verhinderte Vermögensmehrungen geschehen, die nicht auf einem ordnungsgemäßen Geschäftsverhältnis beruhen. Im Fokus steht dabei, ob die Entscheidung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen getroffen wurde und nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit.
BFH-Urteil: Aufwandsersparnis als vGA
Das Urteil des BFH brachte eine wichtige Klärung zur verhinderten Vermögensmehrung und deren potenzieller Einordnung als vGA. Im konkreten Fall hatte eine deutsche GmbH auf Anweisung ihrer US-amerikanischen Muttergesellschaft einen Vertrag abgebrochen, was zu Schadensersatzforderungen führte. Das Finanzamt argumentierte, dass die Rückstellungen und die damit verbundenen Verfahrenskosten im Interesse der Muttergesellschaft vorgenommen wurden und somit eine vGA vorliegt.
Der BFH stellte klar, dass eine Aufwandsersparnis des Gesellschafters durch das Übernehmen von Kosten seitens der Gesellschaft ebenfalls als vGA gelten kann. Wenn also eine Gesellschaft Ausgaben tätigt, die der Gesellschafter hätte tragen müssen, kann dies zu einer steuerlich relevanten vGA führen. Wichtig ist hierbei, dass die Aufwandsersparnis durch das Gesellschaftsverhältnis und nicht durch betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten bedingt ist.
Warum ist das Urteil für Unternehmer wichtig?
Die Entscheidung des BFH zeigt, wie schnell eine unklare Trennung zwischen unternehmerischen Entscheidungen und gesellschaftsrechtlichen Interessen zu steuerlichen Nachteilen führen kann. Unternehmer sollten sicherstellen, dass Entscheidungen, die das Unternehmen betreffen, immer auch betriebswirtschaftlich begründet sind und nicht nur im Interesse der Gesellschafter.
Praxistipp: Vermeiden Sie verdeckte Gewinnausschüttungen
Um eine vGA zu vermeiden, sollten Unternehmer folgende Punkte beachten:
- Klare Trennung zwischen Unternehmens- und Gesellschafterinteressen: Alle Entscheidungen sollten klar dokumentiert und betriebswirtschaftlich begründet sein.
- Marktübliche Verträge: Transaktionen mit Gesellschaftern sollten immer zu marktüblichen Konditionen erfolgen, um den Anschein einer bevorzugten Behandlung zu vermeiden.
- Sorgfältige Rückstellungen: Wenn Rückstellungen oder Zahlungen vorgenommen werden, die im Zusammenhang mit den Gesellschaftern stehen, sollte besonders darauf geachtet werden, dass diese nicht als verdeckte Ausschüttungen gewertet werden können.
- Dokumentation ist der Schlüssel: Jede unternehmerische Entscheidung, insbesondere in Konzernen oder bei eng verbundenen Unternehmen, sollte dokumentiert werden, um eine spätere steuerliche Überprüfung zu bestehen.
Fazit
Das BFH-Urteil betont einmal mehr die Wichtigkeit der klaren Abgrenzung zwischen betrieblichen Ausgaben und Gesellschaftervorteilen. Für Unternehmen und ihre Berater gilt es, die steuerlichen Risiken zu minimieren und Entscheidungen so zu gestalten, dass sie einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Falls Sie unsicher sind, ob in Ihrem Unternehmen die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung besteht, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
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