Steuerliche Bewertung von E-Fahrrädern für mehrere Arbeitnehmer

E-Fahrräder als modernes Benefit in Unternehmen

Die Nutzung von E-Bikes als betriebliches Benefit erfreut sich wachsender Beliebtheit. Sie bieten eine umweltfreundliche Alternative für die Mobilität der Mitarbeiter und fördern gleichzeitig die Gesundheit. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Bewertung aus, wenn ein E-Bike von mehreren Arbeitnehmern genutzt wird?

Steuerliche Freistellung unter bestimmten Voraussetzungen

Die Überlassung eines betrieblichen E-Bikes an Mitarbeiter grundsätzlich kann steuer- und beitragsfrei erfolgen, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt wird. Diese Regelung basiert auf § 3 Nr. 37 EStG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen steuerlichen Belastungen für die Mitarbeiter entstehen, wenn das Fahrrad als zusätzlicher Bonus, unabhängig vom Gehalt, angeboten wird.

Gehaltsverzicht und die steuerliche Folge

Anders verhält es sich jedoch, wenn Mitarbeiter auf einen Teil ihres Gehalts verzichten oder eine Gehaltsumwandlung zugunsten der Nutzung des E-Bikes vornehmen. In diesem Fall wird der geldwerte Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung des Fahrrads ergibt, steuerlich relevant. Der geldwerte Vorteil muss monatlich berechnet werden und beträgt ein Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich Umsatzsteuer.

Spezialfall: Wechselnde Nutzung im Monat

Besonders interessant wird es, wenn im Laufe eines Monats das E-Bike gewechselt wird oder mehrere Fahrräder zur Verfügung gestellt werden. Hier gelten ähnliche Regelungen wie für Kraftfahrzeuge: Der Ein-Prozent-Wert ist auch dann anzusetzen, wenn das Fahrrad nur einen Teil des Monats überlassen wird. Wird dem Arbeitnehmer in einem Monat nacheinander mehrere E-Fahrräder überlassen, so ist für die Berechnung des geldwerten Vorteils die UVP des Fahrrads heranzuziehen, das überwiegend genutzt wurde.

Fazit: Klare Regelungen für die steuerliche Bewertung

Die steuerliche Bewertung von betrieblich überlassenen E-Fahrrädern ist eindeutig geregelt und bietet Unternehmen sowie Mitarbeitern eine klare Orientierung. Durch die Möglichkeit der steuerfreien Überlassung als zusätzliches Benefit können Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig umweltbewusstes Verhalten fördern.

Es empfiehlt sich jedoch, bei der Implementierung solcher Benefits eine genaue Planung vorzunehmen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um alle steuerlichen Aspekte korrekt zu berücksichtigen.