Steueroptimierung von Ausschüttungen als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

Als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) ist es entscheidend, die steuerlichen Auswirkungen von Gewinnausschüttungen zu prüfen. Denn hier liegen oft Möglichkeiten, Ihre Steuerlast signifikant zu reduzieren.

Sie haben die Wahl zwischen zwei Besteuerungsmethoden:

Grundsätzlich stehen Ihnen als Gesellschafter zwei Wege zur Besteuerung Ihrer Ausschüttungen offen:

  • Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer):
    • Dies ist der Standardfall. Hier wird eine pauschale Steuer von 25 % auf Ihre Ausschüttungen erhoben, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag.
    • Ein jährlicher Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € für Ehepaare) kann hierbei steuermindernd berücksichtigt werden.
  • Das Teileinkünfteverfahren (TEV):
    • Diese Option steht Ihnen offen, wenn Ihre Beteiligung an der Kapitalgesellschaft mindestens 25 % beträgt oder wenn Sie als Geschäftsführer mit einer Beteiligung von mindestens 1 % tätig sind.
    • Beim TEV werden 60 % der Ausschüttungen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, während 40 % steuerfrei bleiben.
    • Zudem können Sie 60 % Ihrer tatsächlichen Werbungskosten geltend machen, ohne durch den Sparerpauschbetrag eingeschränkt zu sein.

Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung:

Betrachten wir ein Beispiel: Sie erhalten eine Ausschüttung von 50.000 €, Ihr persönlicher Steuersatz beträgt 30 %, Ihre Beteiligung 25 % und Sie hatten 5.000 € Werbungskosten.

  • Kapitalertragsteuer:
    • Steuerlast: 13.187,50 €
  • Teileinkünfteverfahren:
    • Steuerlast: 8.545,50 €

In diesem Fall wäre das TEV deutlich vorteilhafter.

Tipp: Rechner Teileinkünfteverfahren

Wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten:

  • Antragspflicht: Das TEV muss beim Finanzamt beantragt und in Ihrer Steuererklärung (Anlage KAP) angegeben werden.
  • Bindungsdauer: Ihr Antrag gilt für das Antragsjahr und die folgenden vier Jahre. Ein Widerruf ist möglich, ein erneuter Antrag danach jedoch nicht.
  • Individuelle Prüfung: Die Wahl der optimalen Methode hängt von Ihrer individuellen Situation ab, insbesondere von Ihrem persönlichen Steuersatz und der Höhe Ihrer Ausschüttungen.

Handlungsempfehlungen:

  • Prüfen Sie regelmäßig, welche Besteuerungsmethode für Ihre aktuelle Situation am vorteilhaftesten ist.
  • Ziehen Sie bei komplexen Sachverhalten oder größeren Ausschüttungen einen Steuerberater zurate.
  • Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung auch langfristige Entwicklungen.

Hinweis:

  • Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
  • Die Steuerlichen gesetzte können sich jederzeit ändern, eine Regelmäßige Überprüfung der eigenen Lage ist daher Ratsam.

Ich hoffe, dieser Steuertipp hilft Ihnen weiter.