Steuertarif: Weg frei für steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen

Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzesentwurfs zum Abbau der kalten Progression wurde am 17.01.2013 vom Bundestag bestätigt. Stimmt auch der Bundesrat zu, wird ab dem 1. Januar 2013 rückwirkend der Grundfreibetrag um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant. 

Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen bedeutet dies eine gezielte Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zudem wird durch den Steuerprogressionsbericht, der dem Bundestag künftig alle zwei Jahre vorzulegen ist, systematisch und regelmäßig das Ziel, die kalte Progression konsequent zu bekämpfen, weiter verfolgt.

Die Anhebung des Grundfreibetrages führt zusammen mit der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge zu einer Senkung der Lohnsteuer. Zusammen mit der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet die Bundesregierung insbesondere kleinere und mittlere Einkommen.

Bei einem Jahresgehalt von 40.800 € wird z.B. ein Ehepaar mit zwei Kindern im Jahr 2013 um 198 € entlastet.

Das Vorhaben, die versteckten Steuererhöhungen umfassend und mit zeitgleicher Wirksamkeit auszugleichen, haben die von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen geführten Bundesländer blockiert. Dafür gibt es keinerlei Notwendigkeit oder Rechtfertigung. Der Bundestag hat mit großer Mehrheit entschieden, dass künftig alle zwei Jahre ein Bericht zur kalten Progression erstellt wird. Der Bericht wird Auskunft darüber geben, wie sich die kalte Progression auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirkt. Das Thema bleibt dauerhaft auf der Agenda.

Mehr zum Thema: Der Einkommensteuertarif und die kalte Progression

-> siehe auch Einkommen-Steuerrechner 

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, 17.01.2013