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Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz

CDU/CSU und FDP hatten den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Mit diesem Gesetz sollten die unstrittigen Vorschriften des Jahressteuergesetzes 2013 umgesetzt werden. Dieses Gesetz ist deshalb auch als „Jahressteuergesetz light“ bekannt.

Das Gesetz wurde am 28. Februar 2013 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 22. März 2013 damit befassen. Aufgrund der geäußerten Kritik, dass das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz verschiedene im Jahressteuergesetz 2013 bereits enthaltene Maßnahmen zur Vermeidung von Steuergestaltungen (z. B. Cash-GmbH, RETTBlocker) nicht mehr enthält, dürfte der Bundesrat dem Gesetz in dieser Fassung nicht zustimmen.

Der Bundesrat hat außerdem am 1. März 2013 einen Gesetzentwurf „Jahressteuergesetz 2013 der Länder“ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dieser Entwurf enthält alle Änderungsvorschläge des ursprünglichen Jahressteuergesetzes 2013, einschließlich der im Vermittlungsausschuss gefundenen Ergebnisse, bis auf die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten. Dieser Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung übermittelt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterleitet.

Es ist damit zu rechnen, dass die Inhalte des Jahressteuergesetzes 2013 bis zur Bundestagwahl noch umgesetzt werden. Wie genau die Einigung aussehen und innerhalb welches Gesetzgebungsverfahrens diese erfolgen wird, ist derzeit jedoch nach wie vor nicht absehbar.

Änderung des Steuerrechts muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden

Der Bundesrat hat das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das unter anderem Rechtsänderungen zur Anpassung des Steuerrechts enthält, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Länder bemängeln, dass in dem Gesetz wichtige Regelungen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen fehlen, zum Beispiel im Zusammenhang mit hybriden Finanzierungen und den so genannten Cash-GmbHs bei der Erbschaftsteuer. Im Ergebnis sei das Gesetz daher so zu fassen, wie es der Vermittlungsausschuss – ohne die Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften – bereits am 12. Dezember 2012 vorgeschlagen hatte.

Das Gesetz enthält zahlreiche Rechtsänderungen, die das deutsche Steuerrecht insbesondere an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union anpassen sollen. Weitere Maßnahmen dienen der Sicherung des Steueraufkommens oder der Funktionsfähigkeit des Besteuerungsverfahrens. Es handelt sich um eine „abgespeckte“ Version des Jahressteuergesetzes 2013, dem der Bundesrat am 1. Februar des Jahres die erforderliche Zustimmung verweigerte. Zuvor hatte der Bundestag den vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einigungsvorschlag abgelehnt.

Das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) finden Sie auf den Seiten des Bundesrats.

Quelle: Bundesrat, Pressemitteilung vom 22.03.2013