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Willkommen auf meiner Seite Erbschaftssteuer
Sie interessieren sich für
Erbschaftssteuer? Dann sind Sie hier richtig. Sie finden
hier Informationen zur Erbschaftssteuer, wie
Erbschaftsteuer-Freibeträge,
Erbschaftssteuerrechner, Erbschaftssteuersätze.
Wie Sie Erbschaftssteuer sparen können - insbesondere bei
Immobilien
- erfahren Sie bei meiner
Steuerberatung
zum Thema Erbschaftssteuer. Gerne helfe ich Ihnen auch bei Ihrer
Erbschaftssteuererklärung.
Sie können die Erbschaftssteuer mit dem kostenlosen online
Erbschaftssteuer-Rechner
ermitteln.
Hier finden Sie Informationen zur Erbschaftssteuer:
Top Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer
1. der Erwerb von Todes wegen und
2. die Schenkungen unter Lebenden.
Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung
des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§§ 5, 13, 13a, 16, 17 und 18 ErbStG). Der
steuerpflichtige Erwerb wird auf volle 100 Euro nach unten
abgerundet.
Top Erbschaftssteuer
-
Hausrat einschließlich Wäsche und
Kleidungsstücke beim Erwerb durch Personen der Steuerklasse I,
soweit der Wert insgesamt 41.000 Euro nicht übersteigt und beim
Erwerb durch Personen der Steuerklassen II und III, soweit der
Wert insgesamt 10.300 Euro nicht übersteigt.
-
andere bewegliche körperliche Gegenstände beim
Erwerb durch Personen der Steuerklasse I, soweit der Wert
insgesamt 10.300 Euro nicht übersteigt. Die Befreiung gilt
nicht für Gegenstände, die zum land- und
forstwirtschaftlichen Vermögen, zum Grundvermögen oder zum
Betriebsvermögen gehören, für Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen,
Edelmetalle, Edelsteine und Perlen.
-
ein Erwerb nach § 1969 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die
Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen
Ehegatten Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland belegenen,
zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus oder einer im
Inland belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung (
Familienwohnheim)
verschafft oder den anderen Ehegatten von eingegangenen
Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder der
Herstellung des Familienwohnheims freistellt. Entsprechendes gilt,
wenn ein Ehegatte nachträglichen Herstellungs- oder
Erhaltungsaufwand für ein Familienwohnheim trägt, das im
gemeinsamen Eigentum der Ehegatten oder im Eigentum des anderen
Ehegatten steht;
-
Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen
Unterhalts oder zur Ausbildung des
Bedachten;
-
die üblichen Gelegenheitsgeschenke.
Daneben gibt es weitere Steuerbefreiungen: Dem überlebenden
Ehegatten steht im Todesfall z. B. ein besonderer
Versorgungsfreibetrag in Höhe von € 256.000 zu. Kindern
steht dieser Versorgungsfreibetrag ebenfalls gestaffelt nach Alter
zu (siehe Erbschaftssteuerrechner).
Top Erbschaftssteuer
Das Vermögen wird zum Zwecke der Erbschaftssteuer auf den Todestag
wie folgt bewertet:
Top Erbschaftssteuer
Immobilien sind nach dem für die Erbschaftssteuer vorgesehenem
Ertragswertverfahren zu bewerten. Das
Ertragswertverfahren ist in den erbschaftssteuerlichen
Vorschriften für die Immobilienbewertung und der
Wertermittlungsverordnung geregelt.
Wichtiger Hinweis zur
Immobilienbewertung:
Seit dem 1. Januar 2009 kommt es - nicht nur in Berlin - in
vielen Fällen zu einer Überbewertung von Immobilien.
Aus diesem Grund biete ich eine
kostenlose Überprüfung der
Immobilienbewertung
in Zusammenarbeit mit Sachverständigen
an. Sie können selbst vorab kostenlos eine
Immobilienbewertung online nach dem
Ertragswertverfahren durchführen und mir diese
dann übersenden. Ich prüfe dann kostenlos, ob
ein
Gutachten für Ihre Immobilie zu einer Erbschaftssteuerersparnis
führt. Steuervorteile und Steuersparmöglichkeiten
bei Immobilien gibt es speziell bei
Denkmalimmobilien
und Familienwohnheimen.
Top Erbschaftssteuer
-
die vom Erblasser herrührenden
Schulden;
-
Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen,
Auflagen und geltend gemachten Pflichtteilen und
Erbersatzansprüchen;
-
die Kosten der Bestattung des Erblassers, die
Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal, die Kosten für die
übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte
Dauer sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im
Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des
Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Für diese
Kosten wird insgesamt ein Betrag von 10.300 Euro ohne Nachweis
abgezogen. Kosten für die Verwaltung des Nachlasses sind nicht
abzugsfähig.
Top Erbschaftssteuer
Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder
Schenker werden die folgenden drei Erbschaftssteuerklassen unterschieden:
Erbschaftssteuerklasse I:
-
der Ehegatte,
-
die Kinder und Stiefkinder,
-
die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und
Stiefkinder,
-
die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen;
Erbschaftssteuerklasse II
-
die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I
gehören,
-
die Geschwister,
-
die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern,
-
die Stiefeltern,
-
die Schwiegerkinder,
-
die Schwiegereltern,
-
der geschiedene Ehegatte;
Erbschaftssteuerklasse III:
alle Übrigen Erwerber und die
Zweckzuwendungen.
Ein
Ahnenforschungsprogramm
zur Darstellung der verwandtschaftlichen Beziehungen
können Sie kostenlos hier als Download erhalten.
Erbschaftssteuer-Rechner
Top Erbschaftssteuer
|
Steuerklasse
|
Verwandtschaftsverhältnis
|
Erbschaftssteuerfreibetrag (Euro)
|
|
I
|
Ehegatte
|
500.000
|
|
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder
|
400.000
|
|
Enkelkinder
|
200.000
|
|
Eltern und Großeltern bei Erbschaften
|
100.000
|
|
II
|
Eltern und Großeltern bei Schenkungen
Geschwister
Neffen und Nichten
Stiefeltern, Schwiegereltern
Geschiedene Ehegatten
|
20.000
|
|
III
|
alle übrigen Beschenkten und Erwerber (z. B. Tanten, Onkel);
Zweckzuwendungen
|
20.000
|
|
III
|
gleichgeschlechtlicher Lebenspartner bei einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft.
|
500.000
|
Erbschaftssteuer-Rechner
Top Erbschaftssteuer
|
Steuerpflichtiger Erwerb
|
Steuerklasse I
|
Steuerklasse II
|
Steuerklasse III
|
|
75.000
|
7 %
|
30 %
|
30 %
|
|
300.000
|
11 %
|
30 %
|
30 %
|
|
600.000
|
15 %
|
30 %
|
30 %
|
|
6.000.000
|
19 %
|
30 %
|
30 %
|
|
13.000.000
|
23 %
|
50 %
|
50 %
|
|
26.000.000
|
27 %
|
50 %
|
50 %
|
|
über 26.000.000
|
30 %
|
50 %
|
50 %
|
Erbschaftssteuer-Rechner
Top Erbschaftssteuer
Die gesetzliche Grundlage für die
Erbschaftssteuer finden Sie im
Erbschaftssteuergesetz. Bitte beachten Sie, dass nicht
nur an dem alten Erbschafssteuergesetz, sondern auch an dem
neuen Erbschaftssteuergesetz erhebliche Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit bestehen. Es sind deswegen mehrere
Finanzgerichtsverfahren anhängig. Es bleibt abzuwarten,
wie der Bundesfinanzhof über die Verfassungsmäßigkeit des
Erbschaftssteuergesetz urteilen wird.
Die
Erbschaftssteuer-Richtlinien behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsfragen zum
Erbschaftssteuergesetz, um eine einheitliche Anwendung des
Erbschaftssteuerrechts durch die Finanzämter
sicherzustellen.
Gerne berate ich Sie, wie
Sie durch ein steueroptimales Testament
Erbschaftssteuer sparen können ( siehe
auch "Berliner
Testament").
Durch eine optimierte Übertragung des
Vermögens kann man
Erbschaftssteuer vermeiden oder reduzieren
(Steuersparmodelle).
Sie können die Erbschaftssteuererklärung auch
selbst anfertigen. Hier finden Sie die
Erbschaftssteuerformulare. Sie sollten sich aber besser durch einen
Steuerberater
fachkundig
beraten lassen. Die
Steuerberatungskosten für die
Erbschaftssteuererklärung
können Sie mit dem
Steuerberatergebühren-Rechner berechnen. Fordern Sie gleich meine
Steuerberatung zu Ihrer Erbschaftssteuererklärung an:
E-Mail:
Erbschaftssteuer@SteuerSchroeder.de
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
www.steuerschroeder.de
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