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Inländisches Warenlager: Wo ist der Ort der Lieferung?

Inländisches Warenlager: Wo ist der Ort der Lieferung?

Werden Lieferungen eines spanischen Unternehmers über ein Warenlager in Deutschland abgewickelt, stellt sich die Frage, ob diese Lieferungen umsatzsteuerbare Inlandslieferungen oder in Spanien steuerbare innergemeinschaftliche Lieferungen sind.

Hintergrund

Eine spanische Aktiengesellschaft hatte zentrale Lieferverträge mit einem inländischen Kunden geschlossen, der die Entnahme von Waren aus einem inländischen Lager im Gutschriftsverfahren abgerechnet hatte, ohne dabei deutsche Umsatzsteuer auszuweisen. Das Finanzamt sah die Verbringung der Waren in das Warenlager als steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe der Aktiengesellschaft an. Deshalb behandelte es die Entnahmen aus dem Lager als steuerbare und steuerpflichtige Inlandslieferungen.

Entscheidung

Das Finanzgericht entschied, dass für den Teil der Lieferungen, für den bereits bei Beginn der Beförderung der Liefergegenstände in Spanien verbindliche Bestellungen vorgelegen hatten, eine deutsche Umsatzbesteuerung nicht in Frage kommt.

Wenn bereits vor Beginn der Beförderung eine verbindliche Bestellung durch den Kunden vorliegt, erfolgt die Beförderung nicht mehr zur Verfügung des Lieferanten im Inland, sondern zu dem Zweck, seiner schuldrechtlich eingegangenen Lieferverpflichtung nachzukommen. Somit musste der Ort der Lieferung nach dem Beginn der Beförderung bestimmt werden, und das ist hier Spanien.