Überbrückungshilfe für KMU – Antragsfrist bis zum 30. September 2020 verlängert

Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich mit dem Bundesfinanzministerium darauf verständigt, die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis zum 30. September 2020 zu verlängern. Diese Entscheidung soll durch eine Änderung der Verwaltungsvereinbarungen und der Vollzugshinweise mit den Ländern umsetzt werden.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 31.07.2020