Umsatzsteuer: § 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge

Durch Artikel 5 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes ist die Grenze des § 33 UStDV für Kleinbetragsrechnungen von 150 Euro auf 250 Euro erhöht worden. Die Änderung ist nach Artikel 9 Absatz 2 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I Seite 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 8. November 2017 – III C 2 – S-7100 / 13 / 10007 (2017/0920527) -; BStBl I S. xxx, geändert worden ist, wie folgt geändert:

In den Abschnitten 14.6 Abs. 1 Satz 1, 15.4 Abs. 1 sowie 18.14 Abs. 3 Nummer 1 wird die Angabe „150 €“ jeweils durch die Angabe „250 €“ ersetzt.

Die Änderungen sind auf alle ab 1. Januar 2017 ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 – S -285 / 07 / 10002 vom 15.11.2017