Unlauterer Wettbewerb: Funktion „Freunde finden“ ist unzulässig

Unlauterer Wettbewerb: Funktion „Freunde finden“ ist unzulässig

Bei Facebook anmelden, Adressbuch importieren, Einladungs-E-Mails verschicken – und schon hat man alle seine Kontakte im sozialen Netzwerk versammelt. Doch Vorsicht: Die Facebook-Funktion „Freunde finden“ kann zu unzulässiger Werbung führen.

Hintergrund

Der Bundesverband Verbrauchzentralen klagte gegen die Funktion „Freunde finden“ von Facebook. Er hielt sowohl den Import der E-Mail-Adressen aus dem Adressbuch des Facebook-Nutzers als auch den Versand von Einladungs-E-Mails an diese Kontakte für unzulässig – vor allem dann, wenn diese Kontakte nicht bei Facebook als Mitglieder registriert waren. Der Bundesverband sah in dem Versand dieser E-Mails eine unzulässige belästigende Werbung i. S. d. Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Entscheidung

Nachdem bereits das Landgericht dem Kläger Recht gegeben hatte, entschied auch der Bundesgerichtshof zu seinen Gunsten. Die Revision von Facebook wurde zurückgewiesen. Damit steht fest: Hat der Empfänger in den Erhalt von Einladungs-E-Mails von Facebook nicht ausdrücklich eingewilligt, stellen diese eine unzumutbare Belästigung i. S. d. Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Diese Einladungen seien Werbung von Facebook, auch wenn der Absender ein registrierter Nutzer ist. Sie werden vom Empfänger auch nicht als private Mitteilung des Facebook-Nutzers verstanden, sondern als Werbung von Facebook. Darüber hinaus informiere Facebook seine Nutzer nur unzureichend darüber, in welchem Ausmaß das Netzwerk vom Nutzer importierte E-Mail-Adressen nutze.