Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer – Finanzminister Schneider: „Anstehende Neuregelung muss gerecht sein und Unternehmensfortführungen sichern“

Der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider sieht in der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zur Erbschaftsteuer die von der Niedersächsischen Landesregierung erwartete Klarstellung: „Auch die Niedersächsische Landesregierung sah die bisherige Privilegierung bei der Vererbung von Betriebsvermögen als überzogen an“, so Finanzminister Schneider.  Es sei gut, dass das BVerfG durch sein heutiges Urteil für Klarheit in dieser Frage gesorgt habe, so Schneider weiter.

Das Urteil müsse jetzt intensiv geprüft werden und bei den anstehenden Gesetzesberatungen als Grundlage dienen. Minister Schneider kündigte an, dass man nun unverzüglich auf den Bund zugehen werde. Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, bis zum 30. Juni 2016 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.

Ministerpräsident Stefan Weil erklärte, dass er auch weiterhin großen Wert auf gesicherte Übergänge bei der Vererbung niedersächsischer Familienunternehmen lege. Man werde im Interesse des niedersächsischen Mittelstandes und zur Sicherung von Arbeitsplätzen dafür Sorge tragen, dass Unternehmensfortführungen nicht durch eine unangemessene Erbschaftsteuerlast gefährdet werden.
„Das sind unsere Vorgaben für die nun anstehenden gesetzlichen Beratungen“, so Finanzminister Schneider.

Um Arbeitsplätze bei einer Unternehmensübertragung nicht zu gefährden, billigt auch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich eine steuerliche Begünstigung kleiner und mittlerer Unternehmen, allerdings nicht in der bisherigen Ausgestaltung.

Die Erbschaftsteuer steht den Ländern zu. In Niedersachsen wird das Aufkommen im Jahr 2014 rund 300 Millionen Euro betragen. Bundesweit wird für 2014 mit einem Aufkommen von rund 5,3 Milliarden Euro gerechnet.

Quelle: Nds. Finanzministerium