Das Bundesministerium der Finanzen warnt aktuell vor vermehrten Betrugsversuchen im Namen des BMF. Dabei werden Bürgerinnen und Bürger mit gefälschten Schreiben, E-Mails oder Zahlungsaufforderungen kontaktiert. Ziel der Täter ist es regelmäßig, Geldzahlungen zu veranlassen oder persönliche Daten zu erhalten.
Gefälschte Schreiben mit Zahlungsaufforderung über 550 Euro
Aktuell erhalten Verbraucher gefälschte Schreiben mit dem Titel „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“. Darin werden sie aufgefordert, einen Betrag von 550 Euro zu zahlen. Angeblich soll dadurch eine Sperrung des Bankkontos aufgehoben werden. Nach Angaben des BMF handelt es sich hierbei um einen Betrugsversuch.
Solche Schreiben sollten keinesfalls ungeprüft beantwortet werden. Insbesondere sollte keine Zahlung geleistet und keine Kopie von Ausweisdokumenten, Bankdaten oder Zugangsdaten übermittelt werden.
Angebliche Anlageangebote des Bundesfinanzministers
Ebenfalls warnt das BMF vor Schreiben, in denen der Bundesfinanzminister angeblich bestimmte Anlagemöglichkeiten bewirbt. Auch diese Schreiben sind nach Darstellung des BMF grundsätzlich Fälschungen.
Behörden werben keine privaten Geldanlagen an. Wenn ein Schreiben den Eindruck erweckt, eine staatliche Stelle empfehle eine Investition, sollte dies als deutliches Warnsignal verstanden werden.
Gefälschte E-Mails zu angeblichen Steuererstattungen
Besonders häufig werden auch gefälschte E-Mails versendet. Darin wird behauptet, eine Rückerstattung habe nicht zugestellt werden können. Die Empfänger sollen daraufhin Kontakt aufnehmen und werden später häufig zu Zahlungen oder zur Herausgabe persönlicher Daten aufgefordert. Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass diese E-Mails nicht vom Bundesfinanzministerium stammen.
Steuererstattungen werden in Deutschland grundsätzlich nicht durch das Bundesfinanzministerium per E-Mail abgewickelt. Zuständig ist in der Regel das jeweilige Finanzamt.
Missbrauch von Bankverbindungen der Bundeskasse
Nach den aktuellen Warnhinweisen werden auch Bankverbindungen der Bundeskasse missbräuchlich verwendet. Bürger werden insbesondere im Zusammenhang mit angeblichen Trading-Aktivitäten privater Unternehmen aufgefordert, Zahlungen zugunsten der Bundeskasse zu leisten. Das BMF stellt klar, dass die Bundeskasse mit diesen Aktivitäten nicht in Zusammenhang steht.
Auch eine echte Bankverbindung einer Behörde bedeutet daher nicht automatisch, dass die Zahlungsaufforderung berechtigt ist. Entscheidend ist immer, ob ein wirksamer Bescheid oder eine nachvollziehbare behördliche Zahlungsaufforderung vorliegt.
Auch gefälschte E-Mails im Namen des BZSt im Umlauf
Neben dem BMF werden auch andere Behördennamen missbraucht. Im Namen des Bundeszentralamts für Steuern werden nach den Hinweisen des BMF derzeit gefälschte Schreiben versendet, in denen beispielsweise Verspätungszuschläge, Bearbeitungsgebühren oder Kostenbescheide zur Offenlegungspflicht geltend gemacht werden.
Auch hier gilt: Zahlungsaufforderungen sollten sorgfältig geprüft werden. Im Zweifel sollte nicht auf die in der E-Mail genannte Kontaktadresse geantwortet werden. Stattdessen sollte die Behörde über die offiziellen Kontaktwege kontaktiert werden.
Besondere Vorsicht bei angeblichen Krypto-Gewinnen
Das BMF weist außerdem auf Betrugsfälle im Zusammenhang mit Kryptowährungen hin. Betroffene investieren zunächst bei vermeintlichen Kryptobörsen. Anschließend wird ihnen ein hoher Gewinn in Aussicht gestellt. Für dessen Auszahlung sollen sie angeblich Gebühren zahlen, etwa an internationale Institutionen wie die Anti-Money Laundering Authority. Nach den Hinweisen des BMF beginnt der Betrug häufig bereits bei der vermeintlichen Kryptobörse.
Wer in Kryptowährungen investieren möchte, sollte Anbieter vorher genau prüfen. Bei Zweifeln kann eine Rückfrage bei der Hausbank oder der BaFin sinnvoll sein.
Woran Sie Betrugsversuche erkennen können
Typische Warnsignale sind:
- ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp,
- angebliche Gebühren für Steuererstattungen, Erbschaften oder Krypto-Gewinne,
- Zahlungsdruck durch kurze Fristen,
- ausländisch oder ungewöhnlich formulierte Schreiben,
- Aufforderungen zur Zahlung auf unbekannte Konten,
- angebliche Behördenkontakte über private E-Mail-Adressen,
- Aufforderungen zur Übermittlung von Ausweisen, Bankdaten oder Zugangsdaten.
Wichtig: Das BMF, internationale Organisationen wie IWF, EZB oder AMLA und vergleichbare Institutionen setzen gegenüber Bürgern keine Steuern fest und erheben keine solchen Gebühren. Nach den Hinweisen des BMF werden Steuern in Deutschland durch die Finanzämter festgesetzt, regelmäßig auf dem Postweg.
Was sollten Betroffene tun?
Wenn Sie ein verdächtiges Schreiben oder eine verdächtige E-Mail erhalten, sollten Sie:
- nicht zahlen,
- keine Links anklicken,
- keine Anhänge öffnen,
- keine persönlichen Daten übermitteln,
- die Echtheit über offizielle Kontaktwege prüfen,
- bei bereits erfolgter Zahlung unverzüglich Bank und Polizei informieren.
Wenn bereits Geld gezahlt wurde, sollte der Vorgang dokumentiert werden. Bewahren Sie E-Mails, Schreiben, Zahlungsnachweise und Screenshots auf. Diese Unterlagen können für die Bank, die Polizei oder eine spätere rechtliche Prüfung wichtig sein.
Fazit
Betrugsversuche im Namen von Finanzbehörden wirken zunehmend professionell. Gefälschte Schreiben, echte Behördennamen und teilweise sogar missbräuchlich verwendete Bankverbindungen können den Eindruck einer amtlichen Zahlungsaufforderung erwecken.
Gerade deshalb gilt: Zahlen Sie nicht vorschnell. Prüfen Sie jede ungewöhnliche Zahlungsaufforderung sorgfältig. Im Zweifel sollte direkt Kontakt mit der zuständigen Behörde, der Bank, der BaFin oder der Polizei aufgenommen werden.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Warnmeldungen vom 04.05.2026.