Was tut die Bundesregierung für Rentnerinnen und Rentner?

In Deutschland können die Menschen auf eine verlässliche Alterssicherung setzen. Die Renten sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bleiben stabil. Die Bundesregierung sorgt dafür, dass die Rente auch künftig tragfähig, solide und belastbar bleibt. Ein Überblick.

Die Ausgangslage – und die Ziele der Bundesregierung für die Rente

In Deutschland steigt die Lebenserwartung und zugleich werden weniger Kinder geboren. Das heißt, künftig werden weniger Beitragszahlerinnen und -zahler eine steigende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern finanzieren. Dies ist eine Bevölkerungsentwicklung, die das Rentensystem vor eine große Herausforderung stellt.

Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein. Das ist Ziel der Bundesregierung. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte dazu im Deutschen Bundestag: “Den sozialen Zusammenhalt zu sichern durch eine verlässliche Altersversorgung ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.”

Ein wesentlicher Baustein einer verlässlichen Alterssicherung ist und bleibt die gesetzliche Rentenversicherung. Gleichzeitig hält die Bundesregierung am Drei-Säulen-Modell fest: Neben der gesetzlichen Rente soll sich die Alterssicherung auf zwei weitere Säulen stützen – die betriebliche und die private Altersvorsorge.

…mit dem Rentenpaket 2019

Das Rentenpaket ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Bis 2025 garantiert die Bundesregierung damit ein stabiles Rentenniveau sowie einen stabilen Beitragssatz. Darüber hinaus verbessert sie die Leistungen für Mütter, Erwerbsgeminderte und Geringverdiener. Das Paket im Einzelnen:

  • Das Rentenniveau wird bis 2025 bei mindestens 48 Prozent stabil gehalten. Davon profitieren nicht nur die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner von heute. Auch den Beschäftigten, die zukünftig in Rente gehen, kommt das zugute.
  • Der Beitragssatz für die Rente liegt derzeit bei 18,6 Prozent. Bis 2025 steigt er nicht über 20 Prozent. Das entlastet die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
  • Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, werden seit 2014 zwei Erziehungsjahre pro Kind angerechnet (“Mütterrente I”). Mit der “Mütterrente II” wird seit Januar 2019 ein weiteres halbes Erziehungsjahr zusätzlich angerechnet. Das sind pro Kind insgesamt zweieinhalb Rentenpunkte.
  • Erwerbsgeminderte werden bei der Rente so gestellt, als ob sie deutlich länger weitergearbeitet hätten. 2019 wurde die Zurechnungszeit für den Renteneintritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert.
  • Midi-Jobber zahlen seit dem 1. Juli 2019 bei einem Entgelt von mehr als 450 Euro bis 1.300 Euro brutto im Monat geringere Sozialbeiträge, ohne dass dies zu niedrigeren Rentenansprüchen führt.

…mit der Grundrente

Ab 1. Januar 2021 werden Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, für ihre Lebensleistung im Alter eine spürbar höhere Rente bekommen. Mit der Grundrente, einem Zuschlag zur Rente, werden bisher niedrige Renten aufgewertet. Mehr dazu lesen Sie in den Fragen und Antworten zur Grundrente.

…für alle Bürgerinnen und Bürger

Der Überblick über die individuelle Altersvorsorge soll mit der Digitalen Rentenübersicht vereinfacht werden. Künftig werden die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge nachvollziehbar auf einem Online-Portal abrufbar sein. Das Bundeskabinett hat dazu am 26. August 2020 einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht.

…für Selbstständige

Die Bundesregierung will für Selbstständige eine existenzgründerfreundliche Altersvorsorge­pflicht einführen. Ziel ist es, die Altersarmut in dieser Personengruppe zu senken. Grundsätzlich sollen Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht einbezogen werden, jedoch mit der Möglichkeit, sich hiervon befreien zu lassen, wenn sie eine anderweitige geeignete Vorsorge nachweisen können.

Angesichts der durch die Corona-Pandemie insbesondere für Selbstständige entstandenen schwierigen wirtschaftlichen Lage wird derzeit überlegt, wie man diese Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einbetten kann in ein Gesamtkonzept zur Förderung von Selbstständigen. Zwar zeigt auch und gerade die derzeitige Situation, wie wichtig eine sichere und verlässliche Altersversorgung für Selbstständige ist, andererseits muss sichergestellt sein, dass diese neue Altersvorsorgeverpflichtung auch von den hiervon Betroffenen angenommen wird.

Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 13.10.2020