Mit der Lohnabrechnung für Januar 2025 möchten wir Sie über einige bedeutende Änderungen in den Sozialversicherungsbeiträgen informieren, die Auswirkungen auf Ihr Nettogehalt haben können.
Höhere Sozialabgaben
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird von 1,7 % auf 2,5 % angehoben. Dies bedeutet, dass sowohl Sie als auch wir als Ihr Arbeitgeber höhere Beiträge leisten müssen.
Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags
- Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 %.
- Für kinderlose Arbeitnehmer wird ein Zusatzbeitrag von 0,6 % festgesetzt.
Beitragsbemessungsgrenzen
Auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die verschiedenen Versicherungen werden angehoben:
- Kranken- und Pflegeversicherung: Anstieg von 5.175 € auf 5.512,50 € pro Monat.
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: Anstieg von 7.550 € auf 8.050 € pro Monat.
Dies hat zur Folge, dass höhere Einkommen bis zu diesen neuen Grenzen beitragspflichtig werden, was wiederum die Lohnkosten erhöht. Darüber hinaus können Arbeitnehmer, die bislang privat krankenversichert waren, nun eventuell in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen, sofern sie unter die neue Versicherungspflichtgrenze fallen.
Auswirkungen auf Ihr Nettogehalt
Diese Änderungen führen zu höheren Abzügen von Ihrem Bruttogehalt, was sich direkt in einem geringeren Nettogehalt bemerkbar macht. Der Anteil Ihres Einkommens, der für Sozialversicherungsbeiträge verwendet wird, steigt, sodass Ihnen weniger Geld ausbezahlt wird.
Wir sind für Sie da
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Lohnabrechnung, den neuen Beitragsbemessungsgrenzen oder den Änderungen in den Sozialversicherungsbeiträgen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.