WPK zu den GoBD

BMF: „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht

Am 14. November 2014 hat das BMF die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht. Das Schreiben ist auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.

Mit dem Schreiben werden die bisherigen „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“, die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ sowie die „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ zusammengefasst und mit Blick auf die technische Entwicklung aktualisiert.

Die WPK hatte zuletzt unter „Neu auf WPK.de“ am 13. Juni 2014 berichtet und darauf hingewiesen, dass infolge der Fachgespräche und Stellungnahmen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf an zahlreichen Stellen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingeführt und eine Abmilderung zuvor starrer Fristen erreicht werden konnte.

Die veröffentlichten Grundsätze sowie „Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung“ stehen auf der Homepage des BMF zur Verfügung.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 25.11.2014