Stand: 27.06.2026
Diätverpflegung steuerlich absetzbar? Regeln, Ausnahmen & Nachweise
Ist Diätverpflegung steuerlich absetzbar? Grundsätzlich nein: Aufwendungen für Diätverpflegung können nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Eine wichtige Ausnahme gilt aber, wenn es sich nicht um Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel, sondern um ärztlich verordnete Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes handelt.
Infografik: Diätverpflegung steuerlich richtig einordnen
Sind Kosten für Diätverpflegung steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich sind Kosten für Diätverpflegung nicht steuerlich absetzbar. Das gilt auch dann, wenn die Diät medizinisch sinnvoll ist, ärztlich empfohlen wurde oder eine medikamentöse Behandlung ersetzt.
Der Grund liegt in § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG. Danach können Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Was zählt steuerlich zur Diätverpflegung?
Eine Diät ist eine besondere Form der Ernährung, bei der Art, Menge oder Zeitpunkt der Aufnahme von Lebensmitteln aus medizinischen Gründen angepasst werden. Steuerlich zählen zur Diätverpflegung insbesondere Lebensmittel und Ernährungsformen, die eine normale Ernährung ersetzen oder verändern.
Typische Beispiele für nicht abziehbare Diätverpflegung
- glutenfreie Lebensmittel bei Zöliakie,
- laktosefreie Produkte,
- diabetikergeeignete Spezialprodukte,
- eiweißarme oder purinarme Kost,
- Speziallebensmittel bei Stoffwechselstörungen,
- Diätprodukte zur Gewichtsreduktion,
- Formula-Diäten als Nahrungsersatz, soweit sie Lebensmittel bleiben.
Entscheidend ist: Ersetzt das Produkt normale Ernährung, spricht viel für Diätverpflegung. Dann greift regelmäßig das steuerliche Abzugsverbot.
Warum gilt ein Abzugsverbot für Diätverpflegung?
Das Steuerrecht behandelt Kosten für Ernährung grundsätzlich als Kosten der privaten Lebensführung. Jeder Steuerpflichtige muss Lebensmittel kaufen. Deshalb werden auch krankheitsbedingt höhere Ernährungskosten grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Der Bundesfinanzhof hat diese Linie wiederholt bestätigt. Das gilt auch für Sonderdiäten, die eine medikamentöse Behandlung ersetzen können.
Einfach erklärt:
Eine Diät kann medizinisch zwingend sein. Steuerlich bleibt sie aber meist Ernährung. Und Ernährungskosten sind grundsätzlich privat.
Wann sind Arzneimittel trotz Diät steuerlich absetzbar?
Die wichtigste Ausnahme betrifft Arzneimittel im Sinne des § 2 Arzneimittelgesetz. Solche Arzneimittel fallen nach der BFH-Rechtsprechung nicht unter das Abzugsverbot für Diätverpflegung, auch wenn sie im Rahmen einer Diät eingenommen werden.
Die Aufwendungen können als Krankheitskosten nach § 33 EStG abziehbar sein, wenn:
- eine Krankheit vorliegt,
- das Mittel medizinisch indiziert ist,
- eine ärztliche Verordnung vorliegt,
- das Produkt rechtlich als Arzneimittel und nicht bloß als Lebensmittel einzuordnen ist,
- die Kosten nicht von Krankenkasse, Beihilfe oder Versicherung erstattet wurden,
- die zumutbare Belastung überschritten wird.
Sind Vitamine, Mikronährstoffe und Nahrungsergänzungsmittel absetzbar?
Vitamine, Mineralstoffe, Mikronährstoffe und Nahrungsergänzungsmittel sind steuerlich besonders heikel. Viele dieser Präparate sind lebensmittelrechtlich Nahrungsergänzungsmittel und keine Arzneimittel.
Werden sie lediglich als Nahrungsergänzung oder Diätbestandteil eingenommen, greift regelmäßig das Abzugsverbot. Das gilt auch dann, wenn die Einnahme ärztlich empfohlen oder zur Unterstützung einer Therapie genutzt wird.
Wann kommt ein Abzug in Betracht?
Ein Abzug kommt nur in Betracht, wenn das Präparat im konkreten Fall als Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes einzuordnen ist und die Einnahme ärztlich verordnet wurde.
Sind glutenfreie Lebensmittel bei Zöliakie steuerlich absetzbar?
Nein. Die Mehrkosten für glutenfreie Ernährung bei Zöliakie sind nach aktueller Rechtslage nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für Diätverpflegung auch dann nicht abziehbar sind, wenn die Sonderdiät medizinisch notwendig ist. Das gilt insbesondere für glutenfreie Ernährung bei Zöliakie.
Eine gegen diese Rechtslage gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Damit bleibt es derzeit beim steuerlichen Abzugsverbot.
Was gilt für bilanzierte Diäten und enterale Ernährung?
Bei bilanzierten Diäten, Formeldiäten oder enteraler Ernährung muss besonders sorgfältig unterschieden werden. Sozialrechtlich können solche Produkte unter bestimmten Voraussetzungen verordnungsfähig sein. Steuerlich bedeutet das aber nicht automatisch, dass die Kosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind.
Für den Steuerabzug kommt es auf die konkrete Einordnung an:
- Lebensmittel oder Diät-Lebensmittel: regelmäßig nicht abziehbar,
- Nahrungsergänzungsmittel: regelmäßig nicht abziehbar,
- Arzneimittel i. S. d. § 2 AMG: Abzug als Krankheitskosten möglich, wenn ärztlich verordnet,
- medizinisches Hilfsmittel oder Heilbehandlung: gesondert prüfen.
Praxis-Tipp:
Lassen Sie sich bei Spezialpräparaten nicht nur eine ärztliche Empfehlung geben. Entscheidend ist eine konkrete Verordnung mit Diagnosebezug und eine saubere Einordnung des Produkts.
Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?
Abziehbare Krankheitskosten müssen gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. Bei Arzneimitteln genügt regelmäßig eine ärztliche Verordnung. Bei bestimmten Maßnahmen sind besondere Nachweise nach § 64 EStDV erforderlich.
Wichtige Unterlagen
- ärztliche Verordnung oder Rezept,
- Diagnosebezug oder medizinische Indikation,
- Rechnung oder Apothekenquittung,
- Zahlungsnachweis,
- Nachweis über Erstattungen oder Nichterstattungen der Krankenkasse,
- Produktinformationen zur Einordnung als Arzneimittel, falls streitig,
- bei Dauererkrankung gegebenenfalls wiederkehrende oder einmalige Verordnung nach Verwaltungsauffassung.
Wo trage ich abziehbare Krankheitskosten in der Steuererklärung ein?
Abziehbare Krankheitskosten werden in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Maßgeblich sind nur die Kosten, die Sie endgültig selbst getragen haben.
Erstattungen von Krankenkasse, Beihilfe, privater Krankenversicherung oder Dritten müssen abgezogen werden. Außerdem wirkt sich der Abzug nur aus, soweit die Aufwendungen die persönliche zumutbare Belastung übersteigen.
Mehr dazu: außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen .
Checkliste: Diätverpflegung steuerlich abziehbar?
- Handelt es sich um normale Lebensmittel oder Speziallebensmittel?
- Ersetzt das Produkt eine übliche Ernährung?
- Ist das Produkt rechtlich ein Nahrungsergänzungsmittel?
- Liegt ein Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vor?
- Gibt es eine ärztliche Verordnung?
- Ist die Einnahme krankheitsbedingt medizinisch notwendig?
- Wurden die Kosten von Krankenkasse oder Versicherung erstattet?
- Liegt ein Zahlungsnachweis vor?
- Wird die zumutbare Belastung überschritten?
- Ist bei einem ablehnenden Steuerbescheid ein Einspruch sinnvoll?
Beispiele: Was ist absetzbar und was nicht?
| Aufwand | Steuerliche Einordnung | Abzug möglich? |
|---|---|---|
| Glutenfreie Lebensmittel bei Zöliakie | Diätverpflegung / Lebensmittel | regelmäßig nein |
| Laktosefreie Produkte | Diätverpflegung / Lebensmittel | regelmäßig nein |
| Nahrungsergänzungsmittel ohne Arzneimitteleigenschaft | Lebensmittelrechtliches Ergänzungsprodukt | regelmäßig nein |
| Ärztlich verordnetes Arzneimittel i. S. d. AMG | Krankheitskosten | ja, bei Nachweis und abzüglich zumutbarer Belastung |
| Medizinisch notwendige Heilbehandlung | Krankheitskosten | ja, bei Nachweis |
| Von der Krankenkasse erstattete Kosten | keine endgültige eigene Belastung | nein |
FAQ: Häufige Fragen zur Diätverpflegung in der Steuererklärung
Kann ich Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung absetzen?
Grundsätzlich nein. Aufwendungen für Diätverpflegung sind nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Gilt das Abzugsverbot auch bei ärztlicher Verordnung?
Ja, soweit es sich um Diät-Lebensmittel handelt. Eine ärztliche Verordnung allein macht Diätverpflegung nicht abziehbar.
Sind glutenfreie Lebensmittel bei Zöliakie absetzbar?
Nein. Nach aktueller Rechtslage sind Mehrkosten für glutenfreie Ernährung bei Zöliakie nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Wann sind Präparate trotz Diät steuerlich abziehbar?
Ein Abzug kommt in Betracht, wenn es sich um ärztlich verordnete Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes handelt und die Einnahme krankheitsbedingt erforderlich ist.
Sind Nahrungsergänzungsmittel absetzbar?
Regelmäßig nein. Nahrungsergänzungsmittel sind meist Lebensmittel und fallen daher unter das Abzugsverbot. Anders kann es nur sein, wenn das konkrete Produkt ein Arzneimittel ist.
Was brauche ich als Nachweis für abziehbare Krankheitskosten?
Wichtig sind ärztliche Verordnung, Rechnung, Zahlungsnachweis und Nachweis über Erstattungen. Bei streitigen Präparaten sollte zusätzlich die Arzneimitteleigenschaft dokumentiert werden.
Wirkt sich jeder abziehbare Betrag steuerlich aus?
Nein. Außergewöhnliche Belastungen wirken sich nur aus, soweit sie die persönliche zumutbare Belastung übersteigen.
Sollte ich bei Ablehnung durch das Finanzamt Einspruch einlegen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei bloßer Diätverpflegung sind die Erfolgsaussichten regelmäßig gering. Bei ärztlich verordneten Arzneimitteln kann ein Einspruch sinnvoll sein, wenn das Finanzamt den Abzug pauschal mit dem Diätverpflegungsverbot ablehnt.
Diätkosten, Arzneimittel und Krankheitskosten steuerlich prüfen lassen
Die Abgrenzung zwischen nicht abziehbarer Diätverpflegung und abziehbaren Krankheitskosten ist im Einzelfall schwierig. Entscheidend sind Produktart, ärztliche Verordnung, medizinische Indikation und steuerlicher Nachweis.
Unser Tipp: Lassen Sie vor Abgabe der Steuererklärung prüfen, ob Ihre Kosten als Arzneimittel, Heilbehandlung oder sonstige Krankheitskosten geltend gemacht werden können.
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EStGEStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen
EStH 33.1.33.4