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Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Geschäftsbeteiligung

1. Einführung

Eine Existenzgründung kann auch als Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen erfolgen. Dabei beteiligt sich der Existenzgründer an einer bereits bestehenden Rechtsform oder diese wird durch den Eintritt des neuen Gesellschafters verändert.

Vorteil ist unter anderem eine erhebliche Risikominimierung, da vorhergehende Bilanzen bereits bekannt sind.

2. Bewertung des Unternehmens

Als Due Diligence wird dabei die von dem Unternehmenskäufer bzw. einer beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zumeist vor einer Geschäftsbeteiligung durchgeführte sorgfältige Prüfung des Beteiligungsobjekts bezeichnet. Im Blickpunkt des Interesses stehen dabei unter anderem das Rechnungswesen, bestehende Verträge oder der Investitionsbedarf. Dabei werden Firmen-, Produkt - und Marktanalysen erstellt.

Ziel der Due Diligence ist die Ermittlung der Stärken und Schwächen des Unternehmens sowie die Bestimmung der Risiken.

Es werden folgende Formen der Due Diligence unterschieden:

  • Wirtschaftliche/Bilanzielle Due Diligence: Prüfung der Aktiva und Passiva des Unternehmens, Durchführung eines Business Plan Review usw.;

  • Juristische Due Diligence: Prüfung der Vertragsbeziehungen, verdeckter Haftungsbestände usw.;

  • Steuerliche Due Diligence: Prüfung bestehender Steuernachzahlungspflichten sowie der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Unternehmenskaufs;

  • Technische Due Diligence: Prüfung der technischen Ausstattung, Ermittlung des Wertes bestehender Patente usw.;

  • Umweltbezogene Due Diligence: Bewertung ggf. bestehender Umweltrisiken;

  • Marktbezogene Due Diligence: Durchführung von Marktanalysen;

  • Personelle Due Diligence: Prüfung der Personalausstattung.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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