Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Autoinhaltsversicherung

Autorin: Gabriele Thombansen
Information

Die Autoinhaltsversicherung erstreckt sich auf die im Innenraum eines Kraftfahrzeuges befindlichen Gegenstände. Unerheblich ist es, ob die Gegenstände im Kfz aufbewahrt oder mitgenommen werden. Versicherungsschutz besteht bei abgestellten Fahrzeugen jedoch nur, wenn diese verschlossen sind.

Das Risiko des Verlustes von Gegenständen durch z.B. Einbruch-Diebstahl aus Kraftfahrzeugen wird z.T. im Rahmen einer Reisegepäckversicherung (VB-Reisegepäck 2008) abgedeckt; vielfach auch durch eine Hausratversicherung (Außenversicherung PK 7713 (10) VHB 2010).

Es ist in den jeweiligen Bedingungen zu unterscheiden, in wie weit berufliche Gegenstände mitversichert sind.

Beispiel:

Mitversichert sind nach PK 7211 (10) VHB 2010:
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.

Unter anderem deswegen werden Autoinhaltsversicherungen als eigene Produkte angeboten.

Vor allem für Gewerbetreibende, die Waren bzw. Produkte oder Werkzeuge und Messgeräte transportieren, kommt eine solche Versicherung, die häufig aufgrund von besonderen Risikobedingungen notwendig wird, infrage.

Für Kaufleute, die im Auto eher elektronische Geräte mit sich führen, ist in der Regel eine Elektronikversicherung inkl. Datenverlust- und Wiederherstellung (in Kombination mit einer Reisegepäckversicherung) sinnvoller.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Aktuelles Steuer- und Wirtschaftsrecht:


Steuer-Newsletter Newsletter + RSS-Feed Steuerrecht RSS Feed



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin