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Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Betriebswirtschaftliche Zielsetzung

Information

Um eine Geschäftsidee zu realisieren, bedarf es vor allem der Umsetzung von betriebswirtschaftlichem Gedankengut in die Praxis. Nicht selten scheitern Neugründungen bereits daran, dass grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse fehlen.

Die Betriebswirtschaftslehre befasst sich im Wesentlichen mit den planmäßig organisierten Einzelwirtschaften, d.h. Unternehmen, in denen beschafft, bewertet, verwaltet und abgesetzt wird. Die Zielsetzung betriebswirtschaftlichen Handelns lautet schlicht und einfach: die Deckung von Bedürfnissen durch die Bereitstellung von Waren und/oder Dienstleistungen am Markt.

Da mit der planmäßigen Organisation des Betriebes viele Bereiche tangiert werden, stellen sich folgende Fragen:

  • Wie wollen Sie die Existenzgründung organisieren?

  • Wie wollen Sie die Existenzgründung finanzieren?

  • Wie stellt sich Ihre Produktpalette dar?

  • Wie und wo finden Sie Ihre Kunden?

  • Wie hoch ist der erwartete Umsatz/Gewinn, die Rentabilität?

Dabei ist es unerlässlich, fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse vorzuweisen bzw. mit einer Person zusammenzuarbeiten, die diese Kenntnisse mitbringt und die Ausgangslage unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten analysiert. Zu denken wäre da an Kooperationen mit Partnern wie erfahrene Firmenberater, Steuerberater, Ansprechpartner bei Verbänden oder Institutionen oder qualifizierte Fachleute aus dem Bekanntenkreis.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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